Behörde reagiert nicht - Beschwerde beim Dienstherren?

4. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
JanickPeter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Behörde reagiert nicht - Beschwerde beim Dienstherren?

Hallo zusammen,
was kann ich tun wenn eine Behörde (Ordnungsamt) nicht auf mehrfache Beschwerden und Anzeigen von verschiedenen Menschen reagiert. Es liegen offensichtlich Verstösse gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor (Illegale Müllablagerung... Umweltverschmutzung). Die Behörde unternimmt seit 2 Jahren nichts. Ist es möglich dies dem obersten Dienstherren zu melden? Wer wäre das und kann es Konsequenzen haben der Behörde damit zu "drohen"?
Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von JanickPeter):
Ist es möglich dies dem obersten Dienstherren zu melden?

Eine Behörde hat keinen "obersten Dienstherren".



Zitat (von JanickPeter):
Wer wäre das

Ohne hellseherische Fähigkeiten denknotwendigerweise nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von JanickPeter):
kann es Konsequenzen haben der Behörde damit zu "drohen"?

Durchaus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat (von JanickPeter):
Ist es möglich dies dem obersten Dienstherren zu melden?

Ja

Zitat (von JanickPeter):
Wer wäre das

Im Regelfall wohl der Bürgermeister.

Zitat (von JanickPeter):
kann es Konsequenzen haben der Behörde damit zu "drohen"?

Was meinen Sie mit Konsequenzen?

Sinnvoller könnte es sein, die örtliche Lokalzeitung darauf anzusetzen. Die freuen sich immer, wenn es etwas zu berichten gibt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3528 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Sinnvoller könnte es sein, die örtliche Lokalzeitung darauf anzusetzen. Die freuen sich immer, wenn es etwas zu berichten gibt.

Und manchmal kann sich die Mitteilung an die Presse als Eigentor erweisen, weil es sich nicht so verhält wie die anzeigenden Personen es schildern.
Oder die Zeitung schreibt nichts darüber, weil dieses Problem niemand interessieren dürfte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Und manchmal kann sich die Mitteilung an die Presse als Eigentor erweisen, weil es sich nicht so verhält wie die anzeigenden Personen es schildern.

Natürlich - aber dann hätte der Fragesteller wenigstens Klarheit und eine Begründung, weshalb die Behörde untätig ist.

Zitat (von Loni12):
Oder die Zeitung schreibt nichts darüber, weil dieses Problem niemand interessieren dürfte

Wenn das Problem so unwichtig ist, dass selbst das lokale Käseblatt nichts darüber schreiben will, dann ist es ja wahrscheinlich auch berechtigt, dass die Behörde untätig ist. Aber auch das würde dem Fragesteller ja mehr Klarheit bringen.

Also: Wenn die Presse berichtet, wird Bewegung in die Sache kommen (wobei natürlich offen ist, in welche Richtung sich die Sache bewegen wird) und wenn die Presse nicht berichten will, dann ist die Sache offenbar so unwichtig, dass der Fragesteller die Sache nicht weiterverfolgen sollte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Woher weiß man eigentlich, dass die Behörde untätig ist? Nur weil einem Missstand bisher nicht abgeholfen wurde, kann man doch nicht zum Ergebnis kommen, die Behörde sei untätig gewesen.

wirdwerden

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