Hallo zusammen,
was kann ich tun wenn eine Behörde (Ordnungsamt) nicht auf mehrfache Beschwerden und Anzeigen von verschiedenen Menschen reagiert. Es liegen offensichtlich Verstösse gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor (Illegale Müllablagerung... Umweltverschmutzung). Die Behörde unternimmt seit 2 Jahren nichts. Ist es möglich dies dem obersten Dienstherren zu melden? Wer wäre das und kann es Konsequenzen haben der Behörde damit zu "drohen"?
Vielen Dank!
Behörde reagiert nicht - Beschwerde beim Dienstherren?
4. Februar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 4. Februar 2023 | 23:01
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Behörde reagiert nicht - Beschwerde beim Dienstherren?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Februar 2023 | 23:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatIst es möglich dies dem obersten Dienstherren zu melden? :
Eine Behörde hat keinen "obersten Dienstherren".
ZitatWer wäre das :
Ohne hellseherische Fähigkeiten denknotwendigerweise nicht seriös zu beantworten.
Zitatkann es Konsequenzen haben der Behörde damit zu "drohen"? :
Durchaus.
#2
Antwort vom 4. Februar 2023 | 23:10
Von
Status: Weiser (16510 Beiträge, 9299x hilfreich)
ZitatIst es möglich dies dem obersten Dienstherren zu melden? :
Ja
ZitatWer wäre das :
Im Regelfall wohl der Bürgermeister.
Zitatkann es Konsequenzen haben der Behörde damit zu "drohen"? :
Was meinen Sie mit Konsequenzen?
Sinnvoller könnte es sein, die örtliche Lokalzeitung darauf anzusetzen. Die freuen sich immer, wenn es etwas zu berichten gibt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. Februar 2023 | 06:47
Von
Status: Bachelor (3528 Beiträge, 558x hilfreich)
ZitatSinnvoller könnte es sein, die örtliche Lokalzeitung darauf anzusetzen. Die freuen sich immer, wenn es etwas zu berichten gibt. :
Und manchmal kann sich die Mitteilung an die Presse als Eigentor erweisen, weil es sich nicht so verhält wie die anzeigenden Personen es schildern.
Oder die Zeitung schreibt nichts darüber, weil dieses Problem niemand interessieren dürfte.
#4
Antwort vom 5. Februar 2023 | 12:45
Von
Status: Weiser (16510 Beiträge, 9299x hilfreich)
ZitatUnd manchmal kann sich die Mitteilung an die Presse als Eigentor erweisen, weil es sich nicht so verhält wie die anzeigenden Personen es schildern. :
Natürlich - aber dann hätte der Fragesteller wenigstens Klarheit und eine Begründung, weshalb die Behörde untätig ist.
ZitatOder die Zeitung schreibt nichts darüber, weil dieses Problem niemand interessieren dürfte :
Wenn das Problem so unwichtig ist, dass selbst das lokale Käseblatt nichts darüber schreiben will, dann ist es ja wahrscheinlich auch berechtigt, dass die Behörde untätig ist. Aber auch das würde dem Fragesteller ja mehr Klarheit bringen.
Also: Wenn die Presse berichtet, wird Bewegung in die Sache kommen (wobei natürlich offen ist, in welche Richtung sich die Sache bewegen wird) und wenn die Presse nicht berichten will, dann ist die Sache offenbar so unwichtig, dass der Fragesteller die Sache nicht weiterverfolgen sollte.
#5
Antwort vom 7. Februar 2023 | 09:44
Von
Status: Unbeschreiblich (38435 Beiträge, 14001x hilfreich)
Woher weiß man eigentlich, dass die Behörde untätig ist? Nur weil einem Missstand bisher nicht abgeholfen wurde, kann man doch nicht zum Ergebnis kommen, die Behörde sei untätig gewesen.
wirdwerden
Und jetzt?
Schon
267.788
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten