Behörden Postweg

30. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
blackjack1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Behörden Postweg

sind deutsche behörden ...zb amtsgericht , jugendamt dazu verpflichtet unter gewissen umständen z.b körperliche oder psychische erkankungen . Das zu klährende Thema soweit möglich auf postlichem wege durchzuführen ?.

Um mein anliegen etwas präziser zu schildern ....

ich leide unter starken angstattacken und bin körperlich ebenfalls ziemlich kamputt . es liegt ein gutachten eines krankenhauses vor , wobei ich sagen muss dass ich keine ahnung habe was drain steht . es wurde mir damals der amtsarzt in begleitung mit einem pschiater von der arge ins haus geschickt , da ich dort wohl etlich jahre nicht ernst genommen wurde , bin ich wohl damlas über die stränge geschlagen :-).... nur zum hintergrund warum ich den besuch bekam..die wollten mich damals am liebsten gleich mitnehmen , ohne dass alles mit mir abzusprechen .
da mir dass alles aber zu schnell ging , hab ich dann irgendwann angefangen mit nem anwlt zu drohen , das war wohl die rettende idee :-),weil alles andere nicht zog . lange rede kurzer sinn , es wurde wohl im auftrag der arge ein gutachten verfasst um meine lage zu klähren , was dann auch irgenwann geschah , meine sperren wurden rückwirkend aufgehoben , da ich sowieso mehrere sprerren hatte wurde dies circa 2 monate rückwirend gemacht , komischer weise nicht auf mehre jahre , da ich ja schon etlliche sperren im vorraus hatte , und teils sogar mit 0 euro oder 10€ im monat allein gelassen wurde . nun habe ich wieder ein behörden wahnsinn zu befürchten da ich vater bin , aber die vaterschaft aufgrund meiner erkrankungen noch nicht anerkennen konnte . ich bekam einen schreib vom jugendamt ,worin ich aufgefordert wurde diesem nachzukommen . daraufhin schreib ich eine erklährung meiner lage zurück , mit der bitte dies doch auf postlichem wege erledigen zu können . 2 oder 3 wochen später erhielt ich ein schreiben vom amtsgericht . eine antragsschrift , hier habe ich die möglichkeit mich in den nächsten 3 wochen zu eußern . ich habe ein schreiben bereits aufgesezt .

da ich mir sicher bin irgendwo mal gehört zu haben dass es ein recht giebt dass mir es ermöglicht solche behördlichen angelegenheiten postlich zu erledigen , da dies in diesem fall meine "rettung" währe , würde ich es doch nochmal gern extra in mein schreib erwähnen wollen , da die nette masche wohl nicht bei behörden zieht . daher währe es schön wenn mir jemand hierzu villeicht denn passenden gesezestext angiebt ....vielen dank für das aufmerksame lesen , habe extra versucht mich kurz und bündig zu halten .

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119350 Beiträge, 39714x hilfreich)

Vieles lässt sich schriftlich regeln, fraglich ist was das Gericht will.

Würde nur eine schriftliche Stellungnahme angefordert oder das persönliche Erscheinen angeordnet?


Wenn man reinschreibt, das man die Vaterschaft anerkennt, dann dürfte die Schad doch schnell ausgestanden sein und man kann zu Hause bleiben.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
blackjack1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nein von persönlichem erscheinen ist keine rede in dem schreieb , nur dass ich noch 3 wochen zeit habe mich zu eußern .....also weis keiner ob ich dazu rechtliche jandhabe habe ...? weis keiner ob es so ein gesetz giebt ?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

1. ein Gericht ist keine Behörde. Siehe über die Dreiteilung in Art. 20 GG nach.

2. Normalerweise gibt es mündliche Verhandlungen (die Ausnahmen sind im Gesetz festgelegt). Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass in einer Vaterschaftsangelegenheit der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung vorgesehen ist.

Die Möglichkeit, gemeinsam durch einfache Erklärung beim Jugendamt die Vaterschaft anzuerkennen, die ist ja wohl vertan worden.

wirdwerden

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#4
 Von 
blackjack1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Möglichkeit, gemeinsam durch einfache Erklärung beim Jugendamt die Vaterschaft anzuerkennen, die ist ja wohl vertan worden.

genau das meinte ich , darum frage ich ja . da ich ja das jugenamt zuvor gebeten hatte dies schriftlich erledigen zu dürfen . daher währe es nicht mein verschulden wenn jezt im nachhinein das gericht mir noch kosten aufbrummen möchte . darum wollte ich wissen ob in dem fall das jugendamt hier villeicht meine rechte verlezt hat , die anerkennung ist nicht das problem da ich berit dazu bin . mir währe es nur sehr recht wenn ich dies von zuhause aus tun könnte ohne irgendwo hin zu gehn .

-- Editiert blackjack1983 am 01.07.2013 09:52

"da ich mir sicher bin irgendwo mal gehört zu haben dass es ein recht giebt dass mir es ermöglicht solche behördlichen angelegenheiten postlich zu erledigen "

weiss hierzu jemand villeicht was , oder kann es bestätigen ?

-- Editiert blackjack1983 am 01.07.2013 09:55

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Nein, das Jugendamt hat nicht Deine Rechte verletzt. Eine gemeinsame Urkunde ist nun mal auch gemeinsam aufzunehmen.

wirdwerden

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

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