Bei welchem Amtsgericht klagen?

4. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dennis Kranz
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei welchem Amtsgericht klagen?

Hallo!

Ich würde gerne jemand verklagen der in 31547 Rehburg wohnt, kann mir jemand sagen bei welchem Amtsgericht ich die Klage einreichen muss?

Und wie kann man sowas generell feststellen?

Vielen Dank!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dennis Kranz
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Und noch eine Frage hinterher:

Wie genau mache ich das mit den Gerichtskosten? Woher weiss ich wohin ich die überweisen muss und was muss ich bei der Überweisung angeben oder muss ich in einer Klage schreiben das ich das Geld bereits überwiesen habe?

Es geht um einen Streitwert i.H.v. 28,19 Euro im Rahmen einer Internetauktion bei Ebay.

Gruss

Dennis Kranz

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Sie wollen wirklich für € 28,19 die Gerichte in Anspruch nehmen? Ich hoffe, Sie sind sich bewusst, dass der mit der Führung eines Rechtsstreits verbundene Aufwand in KEINEM Verhältnis zu diesem Streitwert steht!

Aber wenn Sie es denn wirklich wollen - der einzuzahlende Gerichtskostenvorschuss beträgt bei dem Streitwert € 75,00...

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Hast Du demjenigen denn schon einen Mahnbescheid geschickt?

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#4
 Von 
Dennis Kranz
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, also ich habe bei Ebay eine Schreibmaschine ersteigert und diese wurde nach der Bezahlung auch geliefert, allerdings von Anfang an defekt, der Käufter beruft sich jetzt auf eine Privatauktion und darauf das die Gewährleistung ausgeschlossen ist, bringt da ein Mahnsbescheid etwas?

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#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

War denn die Gewährleistung tatsächlich ausgeschlossen? Und war dieser Ausschluß auch wirksam? Letzteres wäre ua dann nicht der Fall, wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Händler handeln würde.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#6
 Von 
Dennis Kranz
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es war eine Privatauktion und dort stand auch das er nach dem neuen EU-Recht keine Gewährleistung übernimmt.

Kann ich da jetzt garnichts machen?

Aber was mich trotzdem interessiert wo kann man denn sehen welches Amtsgericht für welchen Ort zuständig ist? Insbesondere zum abschicken vom Mahnbescheiden oder müssen die garnicht immer zum Amtsgericht des Gegners?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Verkäufer darf zwar die Gewährleitung ausschließen, er darf aber dennoch kein von vorneherein defektes Gerät liefern, es sei denn er verkauft das Gerät als defekt.

Der Verkäufer ist immer verpflichtet die Ware so zu liefern, wie er sie beschrieben hat. Aus dieser Verpflichtung kann er sich auch nicht befreien. Die Rechtsprechung richtet sich im übrigen nach dem BGB und nicht nach irgendeinem EU-Recht.

Der Mahnbescheid kostet bei einer Forderung in Höhe von 28,19€ "nur" 12,50€.

Für 31547 Bad Rehburg ist das Amtsgericht Stolzenau, Weserstraße 8, 31592 Stolzenau, Telefon 05761/7090 zuständig

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#8
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Dennis,

der Antrag auf Erlass des Mahnbescheides wird allerdings an dem AG gestellt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, also "Dein" AG.

Gruß

Julia

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#9
 Von 
Dennis Kranz
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Das müsste dann bei mir das Amtsgericht Hagen sein.

Vielen Dank für die ganzen Informationen, dann werde ich es erst mit einem Mahnbescheid versuchen.

Wie läuft das denn genau ab?

Ich habe das Formular für den MB hier und habe es ausgefüllt, nun packe ich den MB in einen Briefumschlag und schicke ihn an das AG oder?

Und wie ist das mit dem Geld für den MB, bekomme ich eine Rechnung die ich dann bezahlen muss oder wo erfahre ich wo ich hin überweisen muss?

Und nochmal die Fragen:

Wo kann ich einsehen welches AG für wen zuständig ist?

Gruss

Dennis Kranz

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#10
 Von 
Dennis Kranz
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine kurze Frage:

Habe mir den Antrag für einen MB gerade angeschaut, dort steht ja drinnen Prozessbevollmächtigter, allerdings bin ich das ja selbst als Antragsteller und vermute das ich das dann freilassen muss allerdings nur bei dem Prozessbevollmächtigten steht was von einer Kontoverbindung, brauche ich meine dann garnicht auf dem Formular angeben?

und wenn ich in Spalte 3 eine Firma eintrage muss dann trotzdem noch in Spalte 1 ein Antragsteller stehen?

z.B. der Geschäftsführer?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Wenn Du keinen Prozessbevollmächtigen (= i.a.R. Anwalt) hast, läßt Du die Spalte frei.

Ob Du Spalte 1 oder 3 ausfüllst hängt davon ab, ob Du als natürl. oder juristische Person handelst

In Zeile 45 ("Ein streitigesVerfahren wäre...") mußt Du dann das AG Stolzenau eintragen.

Das AG Hagen akteptiert übrigens nur den Vordruck für maschinelle Bearbeitung, nicht den "alten"

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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