Beidseitige Tonaufnahme mit einseitigem Einverständnis?

29. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Andr3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beidseitige Tonaufnahme mit einseitigem Einverständnis?

Vor drei Monaten hat mich mein Mobilfunk-Anbieter angerufen und mich überzeugt meinen derzeitigen Tarif in einen höherwertigen Tarif umzuwandeln. Für den Tarif für zirka 50 € wurde mir ein monatlicher Abzug von 10 € versprochen, so dass ich nur 40 €im Monat an Grundgebühr bezahle.

Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass ich immer 50 € Grundgebühr bezahle und die 10 € Preisnachlas welche mir versprochen worden sind wurden mir nicht gewährt.

Um den Tarifwechsel zu bestätigen wurde seitens des Mobilfunkanbieters unser Gespräch aufgezeichnet. Hier wurde ich gefragt, ob ich mit der Tonaufnahme einverstanden bin. Dies bejahte ich.

Hätte ich zu Beweiszwecken ebenfalls ein Tonaufnahme anfertigen dürfen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Andr3):
Hätte ich zu Beweiszwecken ebenfalls ein Tonaufnahme anfertigen dürfen?
Wenn Du vorher gefragt hättest und eine Zustimmung erhalten hättest: ja.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von Andr3):
Hätte ich zu Beweiszwecken ebenfalls ein Tonaufnahme anfertigen dürfen?

Kommt auf den Wortlaut der Anfrage und auf den Wortlaut der Genehmigung an.
Und natürlich, wie man diese dann im Falle des Falles beweisen will.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von Andr3):
Hier wurde ich gefragt, ob ich mit der Tonaufnahme einverstanden bin. Dies bejahte ich.


Vermutlich hatte nicht der Gesprächstpartner die Hoheit über die Aufnahme "seiner" Worte, sondern das angerufene Unternehmen war der für die Gesprächstaufzeichung Verantwortliche.

Zitat (von Andr3):
Hätte ich zu Beweiszwecken ebenfalls ein Tonaufnahme anfertigen dürfen?


Weil der Gesprächstpartner wußte, dass sein gesprochenes Wort kein "vertrauliches" sein wird ( sondern von seinem Arbeitgeber aufgezeichnet werden wird ), kann der Angerufene nicht wegen unbefugter Aufzeichnung eines "nichtöffentlich gesprochenen Worts" belangt werden, § 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.

RK

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#4
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 10x hilfreich)

Diese Anfrage, ob die Provider solche Telefonate aufzeichnen können, ist deren Standard. Blöd nur, dass die Hotlines (zumindest bei meinem Provider!) im Ausland sitzen (Callcenter in Türkei oder Spanien --- mir wurde vorgeschwärmt ...) - und ganz ominöserweise später die Aufzeichnungen spurlos verschwinden oder ganz neu zusammengeschnitten werden (Stichwort "ja" auf bestimmte Fragen).
Ich war einmal auch in die Falle getappt, nie wieder - wer ungefragt anruft, der will etwas verkaufen statt verschenken!
Möchtest Du selbst ein solches Gespräch mit Angebot aufzeichnen - dann beginne die Aufzeichnung mit dem identischen Ankündigungstext. Allerdings sehe ich dennoch eine Beweisschwierigkeit: der Nachweis später, dass Deine Aufzeichnung tatsächlich mit diesem Anrufer und dessen Rufnummer aufgezeichnet wurde statt gefälscht ... Kurz -- mach sowas besser nicht nochmal.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Möchtest Du selbst ein solches Gespräch mit Angebot aufzeichnen - dann beginne die Aufzeichnung mit dem identischen Ankündigungstext.

Das wäre bereits eine Straftat, da es an der Genehmigung dafür mangelt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12309.12.2021 18:04:54
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 11x hilfreich)

Wäre nicht die interessantere Frage, ob der Mobilfunkanbieter die Aufnahme im Zweifel offenlegen müsste? Daher könnte man mit juristischen Konsequenzen drohen. Sehr wahrscheinlich würde der Mobilfunkanbieter dann nach langem(!) Hin und Her "aus Kulanz" einwilligen, was eine Unverschämtheit ist. Man muss selbst wissen, ob einem die 10 € im Monat einen Rechtsstreit wert sind. Falls nicht, bleibt einem vermutlich nur die Kündigung mit der regulären Kündigungsfrist, wahrscheinlich zum Vertragsende.

Ganz generell würde ich mich niemals auf telefonische Verträge einlassen, da das quasi so wäre, als würde ein Verkäufer sich einen schriftlichen Vertrag unterschreiben lassen ohne im Anschluss eine Kopie heraus zu geben. Somit ist der Verkäufer dann im Vorteil, da nur dieser den Vertragsinhalt nachweisen kann und der Vertragspartner dann zusehen kann, wie er den Vertragsinhalt beweist. Natürlich wissen das die Anbieter bzw die von ihnen beauftragten Call-Center und daher sind die angebotenen Vorteile meist nur an dem Tag und nur am Telefon zu bekommen. Trotzdem kann davon nur abgeraten werden.

Am besten sucht man sich einen seriösen Anbieter. Ich habe gute Erfahrungen mit dem Billig-Anbieter eines großen deutschen Providers gemacht. Sehr schlechte Erfahrungen habe ich mit einem großen, roten Anbieter gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von FancyFox):
Wäre nicht die interessantere Frage, ob der Mobilfunkanbieter die Aufnahme im Zweifel offenlegen müsste?

Nein, müsste er nicht.



Zitat (von FancyFox):
Falls nicht, bleibt einem vermutlich nur die Kündigung mit der regulären Kündigungsfrist, wahrscheinlich zum Vertragsende.

Nein, man bestreitet einfach den Vertrag bzw. die Vertragsänderung. Kann der Anbieter diese nicht beweisen, hat er ein Problem ...



Zitat (von FancyFox):
daher sind die angebotenen Vorteile meist nur an dem Tag und nur am Telefon zu bekommen.

Und nur innerhalb der nächsten 5 Minuten und nur bei genau dem Mitarbeiter der sich so sehr für seine Kunden eingesetzt hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 10x hilfreich)

zu #5:

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre bereits eine Straftat, da es an der Genehmigung dafür mangelt.


Versteh ich nicht. Bevor man zum Servicemitarbeiter der Hotline durchgereicht wird, erklärt einem doch deren Bandansage "Gespräche werden für die Qualitätssicherung aufgezeichnet. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann sagen Sie das."(oder so ähnlich!)
Wenn der Kunde also dann zum Callcenter-Mitarbeiter durchgestellt wird, dann kann der Kunde doch direkt vor Gesprächsbeginn/Verhandlung dasselbe ankündigen. Entweder ist die Hotline einverstanden oder es wird verneint. Bei einem Nein würde ich als Kunde sofort auflegen.
Wieso sollte bei keiner ausdrücklichen Ablehnung seitens dem Anrufer die eigene Aufzeichnung des Kunden zur Beweissicherung automatisch eine Straftat sein?

-- Editiert von Brit2 am 08.08.2021 15:36

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Wenn der Kunde also dann zum Callcenter-Mitarbeiter durchgestellt wird, dann kann der Kunde doch direkt vor Gesprächsbeginn/Verhandlung dasselbe ankündigen. Entweder ist die Hotline einverstanden oder es wird verneint.

Richtig. Nur wie will er im Falle der Zustimmung das "JA" dann vor Gericht beweisen?



Zitat (von Brit2):
Wieso sollte bei keiner ausdrücklichen Ablehnung seitens dem Anrufer die eigene Aufzeichnung des Kunden zur Beweissicherung automatisch eine Straftat sein?

Weil diese Aufzeichnung bereits durch das Gesetz verboten ist.
Es bedarf also keiner ausdrücklichen Ablehnung, sondern einer ausdrücklichen Zustimmung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hannes 91
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Interessante Frage, mir ist selbiges wie dem Fragesteller vor ca. 4 Jahren passiert. Hat mich hochgerechnet 240€ über die 2 Jahre gekostet, das miese war da es als Vertragsverlängerung fingiert war haben ich es erst bei der 2 oder 3 abrechnung gesehen da war die Kündigungsfrist schon vorbei. Sind schlimme Drückerkolonnen in den Call-Centern in fernen Ländern insbesondere bei roten anbietern, also zukünftig ausschließlich online oder schriftlich abschließen! Mündlich per Telefon kann sehr viel schiefgehen. Irgendetwas als Kunde zu beweisen ist selbst wenn man eine tonaufnahme hat rechtlich schwierig und man wirft gutes geld schlechtem hinterher.

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