Hallo Zusammen,
ich bin vorbestraft. Nun möchten wir umziehen. Und zwar in eine relativ kleine Gemeinde. Niemand dort kennt uns bisher. Ich habe natürlich Angst davor, daß meine Vorstrafe in dem Nest bekannt wird und die Leute über mich lästern oder mich meiden usw.
Rein theoretisch kann dies ja nur den Gerichten, BZR, Polizei usw. bekannt sein. Möglicherweise wird aber nun der kleine Dorfpolizist mal in seinen Computer schauen und feststellen, daß ich vorbestraft bin und das beim nächsten Dorffest (vielleicht im Suff) rumerzählen.
Kann so ein (oder ähnliches) Szenario passieren oder sind solche Daten besser geschützt?
Ich frage mich zum Beispiel auch woher die Pressefritzen immer wissen, daß jemand so und so oft wegen irgendetwas vorbestraft ist.
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit solchen Situationen?
Vielen Dank im Voraus
-- Editiert von A.M.S. am 13.10.2004 05:49:22
Bekanntwerden meiner Vorstrafe.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Mit ein bißchen Mühe ist es ja (gerade für "die Pressefritzen") nicht schwierig, sich über etwaige Verurteilungen zu erkundigen. Strafrechtliche Verfahren sind ja (mit wenigen Ausnahmen) öffentlich - also kann grds. jeder, der an dem Ausgang des Verfahrens interessiert ist, das Urteil mitbekommen. Später hindert ihn dann grds. nichts daran, auch anderen von der Verurteilung zu erzählen...
Das Organe der Rechtspflege oder deren Hilfsbeamten (=Polizisten) Kenntnisse, die ihnen iR ihrer Berufsausübung bekannt geworden sind, weitergeben, halte ich eher für ausgeschlossen.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Erstmal vielen Dank für die Antwort.
Was mir noch nicht klar geworden ist: Kann einfach jeder irgendwo nachfragen oder nachprüfen lassen, ob jemand vorbestraft ist ? Was bedeutet "mit ein bißchen Mühe" und ist diese Vorgehensweise legal ?
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"Kann einfach jeder irgendwo nachfragen oder nachprüfen lassen, ob jemand vorbestraft ist ?"
Nein, natürlich bekommt ein Dritter auf Anfrage über seinen Nachbarn/Kollegen etc keine Auskunft zB aus dem BZR oder anderen Registern. Worauf ich nur hinauswollte, ist, dass aber natürlich die (der Verurteilung vorausgehende) Verhandlung sowie eben die Urteilsverkündung idR öffentlich sind - und so kann sich natürlich jeder, der Interesse daran hat, über eine eventuelle Verurteilung informieren.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
O.k. Vielen Dank für die Antwort.
Gern geschehen!
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"fiat justitia et pereat mundus..."
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