Beklaut von der Stromgesellschaft

29. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Saschaelvis
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)
Beklaut von der Stromgesellschaft

Hallo ich finde kein passenden Bereich für mein Problem daher poste ich es einfach mal hier. Es geht um eine Nachzahlung einer Stromrechnung, die mir irrtümlicherweise von mein Konto eingezogen wurde, für eine Hausnummer in der ich nicht wohne. Ich versuche seit ein halben Jahr das Geld wiederzubekommen aber ich werde schlichtweg von der Stromgesellschaft ignoriert. Bisher 6 briefe, ca 14 Mails und gefühlt Hunderte Telefonate. Ich habe noch eine Abzahlung offen auf meiner richtigen Adresse. Meine Frage: Kann ich die laufende Abzahlung stornieren lassen bis ich mein Geld wiederbekommen habe oder das Tehma geklärt ist, oder muss ich dann mit rechtlichen schritten rechnen? PS: Ich bin für jeden tip offen wie ich sonst an mein geld kommen kann.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Du hast ja den Kontoauszug auf dem sie den Betrag abgebucht haben.
Dann gehst du zum Einwohnermeldeamt und holst dir dort eine Meldebestätigung, dass du seit dem und dem Datum unter deine aktuelle Adresse gemeldet bist.
Dazu deinen Aktuellen Mietvertrag.
So das du beweisen kannst, dass du dort nie gewohnt hast.

Gehe direkt zum Service Center.
Irgendwie muss der Stromanbieter ja deine Kontodaten mit einem Vertrag auf die Betreffende Adresse in Verbindung bringen.

Wenn sie die das Geld wirklich unberechtigt abgebucht haben, ohne das ein Anspruch drauf besteht setzt du sie per Einschreiben mit Rückschein eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung.

Aber du darfst auf deinen Aktuellen Vertrag nicht einfach Geld einbehalten.

Notfallst verklagst du deinen Stromanbieter.


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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Ich versuche seit ein halben Jahr das Geld wiederzubekommen

Normalerweise schreibt man der Bank eine Nachricht und lässt die unberechtigte Abbuchung stronieren.

Nach einen halben Jahr geht das natürlich nicht mehr.



Eventuell kann man sich ja nach Aufklärung des Irrtums im Servicecenter auf eine Anrechnung einigen. Aber schriftlich geben lassen!





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Doch Harry, Lastschriften lassen sich bis zu einem Jahr danach noch stornieren, sfern das Konto noch existiert und dieses gedeckt ist.
Sie machen es nur höchst ungern, da das für sie Arbeit und Aufwand bedeutet.

Zu beachten ist jedoch, dass eine Lastschrift, wie oben bereits erwähnt, nur innerhalb von sechs Wochen zurückgegeben werden können. Lediglich wenn der Kontoinhaber nachweisen kann, dass er selbst nicht vor Ort war und deshalb die Kontoauszüge nicht holen und prüfen konnte, ist auch eine Rückgabe nach Ablauf dieser Frist möglich.
Die sechs Wochenfrist ist eine Bankinterne Vereubarung, die der Kunde nicht zugestimmt hat.
Am besten schriftlich bei der Bank o.g. Rückbuchung mit der Begründung einreichen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Lastschriften lassen sich bis zu einem Jahr danach noch stornieren, sfern das Konto noch existiert und dieses gedeckt ist.

Mittlerweile haben viele (fast alle?) Banken wesentlich kürzere Fristen in ihren AGB vermerkt. Eben wegen der Arbeit ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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