Belangslose Rechnung

17. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
go285833-37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Belangslose Rechnung

Guten Tag, soeben erreichte mich eine Rechnung in Höhe von über 1500€. Angeblich sollen wir etwas mit einer Website zu tun haben, welche zeitweise nicht aufrufbar war (DDos) - Nun werden wir dafür verantwortlich gemacht, wir haben früher einmal mit dem (Kleinstunternehmen) kooperiert.

Ich weis nicht einmal, wesshalb diese Person so verborrt darin ist, das wir damit etwas zu tun haben. Eine Anzeige bei der Polizei hatte die betroffene Person bereits gemacht.
Das Verfahren wurde aus Grund von Mangeln an Beweisen eingestellt, da es eben keine Beweise geben KANN, die auf uns zurück zu führen. da wir damit nichts zu tun haben...

Soweit so gut.
Also wäre ja eigtl. alles abgeklärt?
Doch eben kam die besagte Rechnung
Datum: 15.11.2010 !
Die Rechnung wurde gestern versendet.
Es sind sehr viele gramatikalische Rechtsschreibfehler drin.

z.B. steht:
Sehr (dann ist die komplette Zeile leer!)
für die Erledigung der von Ihnen verursachten Tätigkeiten berechne ich Ihner (sollte Ihnen heißen) wie folgt:

Rechnung Nr. 2010-10001 (eine völligst falsche Rechnungsnummer)

Bezeichnung, die auflistung (angebliches Wieder Herstellung, also ein billiges Backup) 20,5 Stunden! - Einzelpreis 65,00€

Es ist nur das, gar kein Nachweis, das das überhaupt stattgefunden hat, was Ich sehr bezweifel!

(Das Rechnungsdatum entsprecht dem Leistungsdatum!) - auch wieder falsche Formulierung...

> Ich bitte um Überweisung des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen an die unten genannte Bankverbindung
(Wie das Datum ist vom 15.11.2011 also, nicht mal ein Fristdatum?

Die Bankverbindung ist völligst falsch formuliert wie auch unsere Anschrift, alles sehr verhackselt.


Stellt dies nicht schon Betrug da.
Unser Anwalt hat gerade einen Termin (außer Haus) & wird sich das später anschauen.

Ich plane gegen diese Person anzeige zu erstellen.
Oder wie seht Ihr das?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go285833-37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was Ich vergessen habe zu erwähnen, wir haben uns dieSache kurz nach Beanschuldigung) angeschaut,
Es sah nicht aus, als wurde irgend etwas verändert, lediglich ein neues Design (einfaches Joomla Design) wurde eingepleft.

Ein Ddos Angriff konnte nur 3 Stunden nach Beanschudigung nicht nachvollzogen werden (jedoch 20 Stunden arbeitszeit)

Die Firma steht derzeit vor einem Finanziellen Aus.
Und hat viele "Hater", da die Firma Ihre Kunden nur sehr sperrlich beliefert (Onlineshop)

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#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Es sind sehr viele gramatikalische Rechtsschreibfehler drin.


Da würde ich ja nun wirklich nicht den ersten Stein werfen, wenn ich wie du im schönsten Glashaus säße. Ich sage nur "sperrlich" und "verborrt" und mehr... "Gramatikalische" ironischerweise übrigens auch.

quote:
eine völligst falsche Rechnungsnummer


Woher willst du denn wissen, was für Rechnungsnummern die Gegenseite intern verwendet?

quote:
angebliches Wieder Herstellung, also ein billiges Backup


Das dürfte ja wohl etwas mehr sein - die Firma hat ja offenbar nicht bloß einen Arbeitsplatz-PC, sondern mindestens einen Server.

quote:
Es ist nur das, gar kein Nachweis, das das überhaupt stattgefunden hat, was Ich sehr bezweifel!


Was bezweifelst du? Daß es *keinen* Nachweis gibt?

Im Streitfall muß die Gegenseite beweisen, daß du die behaupteten Kosten verursacht hast. Wenn sie das nicht kann, kannst du einer möglichen Klage ja gelassen entgegen sehen.

quote:
Stellt dies nicht schon Betrug da.


Wenn die Gegenseite sicher weiß, daß du den Schaden nicht verursacht hast, *kann* das unter Gewissen Umständen der Fall sein. Das bloße bewußt falsche Aufstellen einer Forderung ist hingegen noch kein Betrug, weil ja bei dir kein Irrtum erregt wird, wenn du genau weißt, daß du es nicht warst.

quote:
Ich plane gegen diese Person anzeige zu erstellen.


Na denn man tau.

quote:
Ein Ddos Angriff konnte nur 3 Stunden nach Beanschudigung nicht nachvollzogen werden


Wie vollzieht man das denn nach, wenn alles wiederhergestellt wurde? Glaubst du, der Server hat danach noch Schmerzen und braucht eine Rekonvaleszenzphase oder wie hast du dir das vorgestellt?

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#3
 Von 
go285833-37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, wie gesagt, das Verfahren, welches bereits gestellt wurde, von der Gegenseite wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt aus Mangeln an Beweisen! (vor mehreren Monaten)

quote:
Woher willst du denn wissen, was für Rechnungsnummern die Gegenseite intern verwendet?
Da wir mit der Firma zusammen gearbeitet haben, und eben das System erstellt haben, weis Ich welche Rechnungsnummern verwendet werden

(Jahr,Monat (in Zahl) 5 Nullern, dann die Zahl der Rechnung
Unsere Rechnung jedoch hat 10001

quote:
Das dürfte ja wohl etwas mehr sein - die Firma hat ja offenbar nicht bloß einen Arbeitsplatz-PC, sondern mindestens einen Server
Die Firma hat keinen Server sondern nur eine Domain bzw. Webhosting bei 1&1. Mehr nicht.
Und ob es ein Backup gab, bezweifel ich... Es wurde bei Joomla nur ein Design geändert, die ganze Joomla Website ist rechtbillig, Standartdesign, paar Bilder drauf. Mehr nicht.

quote:
Was bezweifelst du? Daß es *keinen* Nachweis gibt?
Im Streitfall muß die Gegenseite beweisen, daß du die behaupteten Kosten verursacht hast. Wenn sie das nicht kann, kannst du einer möglichen Klage ja gelassen entgegen sehen.


1.) Kann die Gegenseite nicht beweisen, das wir dies waren, denn wir haben damit absolut nichts zu tun, Verfahren wurde bereits eingestellt

2.) zweifle Ich an, das generell diese aufgelsiteten Arbeiten an einer Joomlawebsite (20 Stunden!) stattgefunden haben sollen!

quote:
Wie vollzieht man das denn nach, wenn alles wiederhergestellt wurde? Glaubst du, der Server hat danach noch Schmerzen und braucht eine Rekonvaleszenzphase oder wie hast du dir das vorgestellt
Es wird eine Arbeitszeit von 20 Stunden angegbeen mit Mstw. 80€ die Stunde. Dies kann bei einer Joomlawebsite nicht der Fall sein, Arbeitsaufwand.. ein Backup (falls überhaupt) einspielen....

Das Verfahren wurde eingestellt, also können die ohne Beweise nicht einfach eine Rechnung stellen?

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#4
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

Können sie schon, sie müssen ihren Anspruch nur auch beweisen. Wenn Ihr einfach nicht zahlt und der Rechnung und einem eventuellen MB widersprecht, muss der Anspruchsteller klagen und dann vor Gericht seinen Anspruch darlegen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Hey, wie gesagt, das Verfahren, welches bereits gestellt wurde, von der Gegenseite wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt aus Mangeln an Beweisen! (vor mehreren Monaten)

DAS war ja nur die strafrechliche Seite, jetzt kommt die zivilrechliche.

Nur weil das was geschehen ist, strafrechtlich nicht relevant ist, kann es durchaus zivilrechtliche Haftungen geben.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Nur weil das was geschehen ist, strafrechtlich nicht relevant ist, kann es durchaus zivilrechtliche Haftungen geben.


Bzw. nur weil eine Tat nicht "jenseits begründeten Zweifels" (Strafrecht) erwiesen ist, kann sie trotzdem "nach freier Überzeugung des Gerichts" (Zivilrecht) als erwiesen befunden werden.

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Bzw. nur weil eine Tat nicht "jenseits begründeten Zweifels" (Strafrecht) erwiesen ist, kann sie trotzdem "nach freier Überzeugung des Gerichts" (Zivilrecht) als erwiesen befunden werden.



Das ist aber nur in USA bzw. im angelsächsischen Raum so.

Bei uns gelten im Prinzip in der StPO (261)

Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

und in der ZPO (286)

Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei.


dieselben Anforderungen.

Bloß manche Beweisregeln (prima facie, Beweislastumkehr etc.) würden sich nicht mit dem Strafrecht vertragen.

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