Beleidigung durch ein Polizist

29. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Herrie2603
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung durch ein Polizist

Hallo,

Entschuldigung für mein schlechtes Deutsch. Ich hätte email verkehr mit eine PHK er hät meine Nachname flasch geschrieben, ich habe ihn darauf gewiessen aber er hät es dann wieder falsch geschrieben. Für mich ist das ein beleidigung, auch hät er mich bedrohnt in seinem emails und gelogen. darauf habe ich ein anzeige gemacht beim Polizei. jetzt habe ich ein schreiben bekommen von justitz das er niks falsch högemacht hasst und nür seinen arbeit machtet. Und das sie es schade finden das meinen name falsch geschrieben war.

Aber ab denn anzeige hinterfolgt der polizist mir, ich fahren mit ein Niederländische auto und er hätt mein kennzeichenplatte mitgenohmen wegen das ich keine verschigerung hätte, aber das wär nicht so habe die kenzeichen auch zurück bekommen und kein bussgeld.

Nacher war ich müsste ich noch ein bussgeld zahlen wovon ich gedacht hätte das es schon zahlt wäre. stehen die vor denn tür mit 4 streittwagen und würde ich gleich mitgenohmen nach denn wache. Alles war unterschriben dur diese polizist und hätt gesagt das ich fluchtgefarlich bin. Habe keine schreiben oder etwas bekommen das ich boch zahlen müsste.

Und dann heute war ich am fahren im der stad und siehe diese polizist er dreht um und fahrt hinter mir. Ich musste eben zuhause ein par sachen abhollen. Und dann war er auf jede ecke am gücken wo ich hin fahren.

Ich fuhl mich nicht mehr wohl in dieser stad.

Hab denn polizei angeruffen und die sägen er macht nür sein arbeit.

Bringt es vielleicht etwas um ein dienstaufsichtsbeschwerde ein zu tragen gegen ihnen.

Es kann doch nicht sein das er machen kann was er will mich beleidigt, moppt und da so mit weg kommt.

Mfg Frank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Herrie2603):
Bringt es vielleicht etwas um ein dienstaufsichtsbeschwerde ein zu tragen gegen ihnen.


Ja, du wirst dann noch mehr Polizeikontrollen haben. Das wirst du natürlich niemals beweisen können, das es zusammen hängt, weil die sind immer nur "zufällig". Nur macht man sich mit solchen Aktionen durchaus einen Namen bei der örtlichen Polizei, und hat dann nichts mehr zu lachen.

(Ein Kumpel, der mal "den Dicken gemacht" hatte, hatte über Jahre hinweg 2-3 Kontrollen im Schnitt die Woche, zeitweise auch mal deutlich mehr).

Zitat (von Herrie2603):
Für mich ist das ein beleidigung


Für das deutsche Recht allerdings nicht.

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#2
 Von 
Herrie2603
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber es steht geschrieben im mail das ist doch härtes beweis

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

das ist doch härtes beweis Wenn es keine Beleidigung gab, kann es auch keine Beweise dafür geben. Und daß es keine Beleidigung war, hat Ihnen die Justiz schriftlich gegeben - das war es dann...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Herrie2603
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ein anzeige gemacht wegen beleidigung. Das wurd ein schimpfwort. Die sagen nuer das ihre name falsch geschrieben war, bedaure ich. Aber 2 x nacheinander. Und ich habe noch nett gefragt schreib mein name bitte richtig. Ein polizeihauptkommisar kann doch mindestens meine name richtig schreiben.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119482 Beiträge, 39731x hilfreich)

Die Namen schreibt meist nicht der Kommisar, der übernimmt die Daten per Mausklick aus der Datenbank. Da kann auch nicht jeder was anderes reinschreiben, es kann also dauern bis die Daten korrigert sind.

Man kann auch nicht ausschließen, das ein Fehler zwei Mal passiert.

Nur weil man sich beleidigt fühlt, ist es juristisch noch lange keine Beleidigung.



Zitat (von Herrie2603):
Bringt es vielleicht etwas um ein dienstaufsichtsbeschwerde ein zu tragen gegen ihnen.

So lange man den Beamten keine rechtswidrigen Aktionen nachweisen kann, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde der Regel formlos, fristlos, sinnlos.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich habe ein anzeige gemacht wegen beleidigung. Das wurd ein schimpfwort.
Wie muss man sich das bitte vorstellen?

Ist die Art und weise wie der Polizist ihren Namen falsch geschrieben hat in der Sprache aus der dieser Name herkommt ein Schimpfwort?

Wenn ja, ist dies zwar bedauerlich, aber man sollte bedenken, in Deutschland gilt die deutsche Sprache und andere Sprachen finden in Amtsschreiben keine Bedeutung...

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#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Für mich ist grade eigentlich nur vorstellbar, dass sie zB. "Schein" mit Nachnamen heißen und der Polizist wiederholt "*******" schreibt. Aber selbst das allein ist auch noc keine sichere Bekeidigung

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Ich muss meinen Namen JEDES MAL buchstabieren unter werde dennoch ständig falsch angeschrieben. Haken Sie so etwas unter Erfahrungswert ab. Das ist nicht böse gemeint und auch nicht zu ändern. Wir sind alles nur Menschen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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