Benachteiligt wegen Vornamen

3. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
wyso
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Benachteiligt wegen Vornamen

Hallo,

angenommen ich würde meinen Rententräger beauftragen, dass meine Rente künftig per Barscheck ausbezahlt werden soll. Der Rententräger bietet diese Möglichkeit für eine kleine Gebühr an. Der Rententräger beauftragt seine Bank diesen Scheck auszustellen - die Bank aber verweigert sich, weil ich einen muslimisch klingenden Namen habe.   

Ich fühle mich sehr schlecht und bin sehr traurig, dass man mich wegen meines Namens benachteiligt. 




Wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

stelle den Antrag schriftlich und erbitte eine schriftliche Antwort´.

Manchmal ändert sich das dann schnell.

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#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
die Bank aber verweigert sich, weil ich einen muslimisch klingenden Namen habe


Das hat die Bank wirklich so begründet?

Problem von der rechtlichen Seite ist, daß du gegen die Bank eines Dritten keinen Rechtsanspruch hast.

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#3
 Von 
Nasti16
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 57x hilfreich)

Dann würde es sich klar um Diskriminierung handeln, die laut Grundgesetz Art 3 Absatz 3 ("Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.") verboten ist. Ich würde mich rechtlich dagegen wehren mit einem Anwalt.

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#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Wohl eher wegen AGG. Auf Grundlage des GG kann man nur gegen staatliche Handlungen vorgehen, nicht gehen privatrechtliche.

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von wyso ):
die Bank aber verweigert sich, weil ich einen muslimisch klingenden Namen habe.

Ich glaube dir nicht!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
Steinchen74
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,

das hast Du schriftlich? Also dass der Vorname der Grund für die Weigerung ist? In diesem Fall: Ab zum Anwalt bzw. sofort Klage einlegen. Wenn nicht: schriftliche Brgründung anfordern.

Gruß,
Steinchen

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#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Glaubt jemand im Ernst, eine Bank schreibt "wir stellen keine Schecks an Muhammads aus"?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Glaubt jemand im Ernst, eine Bank schreibt "wir stellen keine Schecks an Muhammads aus"?

Ich glaube noch nicht mal dass die sowas sagen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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