Benötige Hilfe zum Thema "Mahnverfahren / Mahnbescheid"

16. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Nitro89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)
Benötige Hilfe zum Thema "Mahnverfahren / Mahnbescheid"

Hallo,
ich benötige einige Informationen bzw. Hilfe zu folgender Sache:

[b]Problem:[/b]
Ein ehemaliger Freund schuldet mir seit April exakt 500 Euro, welche ich Ihm damals geliehen habe. Er wollte es mir spätestens im September zurückgeben, allerdings wurde ich immer wieder mit Aussagen ala "bekommst du noch", "habe es jetzt nicht" usw vertröstet. Wir einigten uns darauf dass ich das Geld bis zum 1.12.16 bekomme, welches wir auch schriftlich mit Unterschrift seinerseits festgehalten haben, dazu waren 3 Personen sowie ich anwesend welche dies auch bezeugen können.

Ich gehe schwer davon aus dass sich bis zum 1.12. rein gar nichts tut, geschweige denn dass ich das Geld bekomme. Ich habe mich zum Thema Mahnbescheid ein wenig schlau gemacht, welches ich in diesem Fall anwenden möchte.

[b]Fragen: [/b]
- Kann ich hier das Mahnverfahren eröffnen, Zeugen sind vorhanden und wir haben es ja auch schriftlich festgehalten

- Wie genau eröffne ich das Mahnverfahren? Man kann dies ja Online machen, jedoch bin ich blutiger Anfänger was so etwas betrifft und ich habe nicht wirklich eine Ahnung wie genau ich dies mache, für eine Schritt für Schritt Anleitung wäre ich sehr dankbar.

- Wann sollte ich dies tun, VOR oder NACH dem 1.12.?


Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und bedanke mich im Voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Kann ich hier das Mahnverfahren eröffnen


Mit Ablauf des 1.12. (also am 2.12. 0:00 Uhr) ja. Vorher auch schon, aber s.u.

Zitat:
Wann sollte ich dies tun, VOR oder NACH dem 1.12.?


Vorher macht keinen Sinn, weil der Schuldner ja noch rechtzeitig zahlen könnte, dann bleibst du auf den Kosten sitzen, wenn du das Verfahren zu früh anstößt und es dann nicht mehr nötig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich habe derzeit selbst ein Mahnverfahren gegen einen Schuldner laufen und dazu den Service von ************ genutzt - es ist wirklich kinderleicht, man wird durch jeden Schritt geführt, man kann eigentlich nichts falsch machen.

War auch mein "erstes Mal", aber ich würde es auch wieder so machen. Gerade habe ich dort den Vollstreckungsbescheid beantragt und jage dem Schuldner dann den Gerichtsvollzieher auf den Hals.... Der Vorteil ist noch, dass der Schuldner die dabei entstandenen Kosten auch noch tragen muss (Solvenz vorausgesetzt natürlich) - aber der Vollstreckungsbescheid ist dann 30 Jahre gültig, und irgendwann kommt jeder mal zu irgendwas.

-- Editiert von Moderator am 20.11.2016 10:39

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Gerade habe ich dort den Vollstreckungsbescheid beantragt

Bei einem Inkasso kann man keinen Vollstreckungsbescheid beantragen, das geht nur bei Gericht...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sorry, natürlich habe ich das nicht beim Inkasso selbst beantragt, sondern über diesen Service jetzt auch den Vollstreckungsbescheid beantragen lassen. :)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nitro89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Also wenn ich den Mahnbescheid online beantragen möchte, dann komme ich nach einigen Schritten wo ich meine Daten und die des Schuldners eingeben muss auf der Seite wo ich "Nähere Angaben zum Anspruch" machen muss.
Und genau jetzt komem ich nicht weiter, soll ich hier den Reiter "Katalog. Anspruch" oder "Sonst. Anspruch" auswählen, und was schreibe ich dazu? Wie gesagt ich möchte nichts falsch machen, deswegen diese vielleicht blöde Frage....
Und dann in den nächsten Schritten die eigene Kontoverbindng angeben, ausdrucken und an das zuständige Gericht abschicken, richtig?

Besten Dank für jegliche Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nitro89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Achso die andere Frage ist bei "Anspruch vom" da dann den 01.12.16 eingeben oder das Datum wo wir das schriftlich festgehalten haben?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Nitro89):
Wie gesagt ich möchte nichts falsch machen,


Zitat (von Nitro89):
Wir einigten uns darauf dass ich das Geld bis zum 1.12.16 bekomme, welches wir auch schriftlich mit Unterschrift seinerseits festgehalten haben, dazu waren 3 Personen sowie ich anwesend welche dies auch bezeugen können.



Fällt dir was auf? ;)



gruß charly


PS: Viellecht solltest du den 1.12.2016 abwarten.

Signatur:

Gruß Charly

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