Könnte mir jemand verraten, wieviel die aktuellen Freibeträge für den Antragsteller/Ehegatten und der Erwerbstätigenbonus betragen, die bei der Berechnung der Beratungshilfe eingesetzt werden. Mein Wohnort: Niedersachsen.
Danke im voraus
MarieP
Beratungshilfe - Freibeträge und Erwerbstätigenbonus
29. Juli 2004
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Frage vom 29. Juli 2004 | 17:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beratungshilfe - Freibeträge und Erwerbstätigenbonus
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#1
Antwort vom 30. Juli 2004 | 06:24
Von
Status: Schüler (450 Beiträge, 301x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 30. Juli 2004 | 06:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke, Es sind aber nicht die aktuellen Sätze.
MarieP
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#3
Antwort vom 30. Juli 2004 | 11:01
Von
Status: Praktikant (578 Beiträge, 216x hilfreich)
Freibeträge Stand 01.07.2004 sind
364 € Haushaltsvorstand u. Ehegatte
148,50 € Erwerbstätigenbonus
256 € Kinderfreibetrag
Gruß
Rpfl.
#4
Antwort vom 30. Juli 2004 | 18:06
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn es jemand brauchen sollte:
Freibeträge für den Antragsteller/Ehegatten =jeweils 365 Euro und der Erwerbstätigenbonus=145 Euro (ab Juli 2004).
#5
Antwort vom 30. Juli 2004 | 18:11
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Rechtspfleger,
als ich meine Antwort geschrieben habe, habe ich Ihre noch nicht gesehen.
Entschuldigung und danke - die Sätze sind bestimmt genauer als meine.
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