Hallo,
ich habe im Februar 2006 einen Anwalt zur Beratung für eine
Angelegenheit aufgesucht. Ein Bekannter der an dem Gespräch teilgenommen hat, hat dem Anwalt die Sache ausführlich erklärt (es ging um ein Kreditproblem mit der Bank), der Anwalt sagte ich solle die Bank anschreiben um zu erfahen was sie aus welchem Grunde nun genau fordern und dann war der Termin nach ca. 20 Minuten vorbei. Er liess sich noch eine Vollmacht zwecks meiner Vertretung gegenüber der Bank unterschreiben. Ich bin dann nichtmehr dort hingegangen. Nun will der Anwalt für eine Beratung 220€ !!!!! Was kann ich erfahrungsgemäß dagegen tun? Er hat mich nicht beraten, sondern sich erklären lassen wie die Situation ist. Weiss hier jemand Rat?
Danke vorab
Beratungsrechnung Anwalt
23. Januar 2007
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Frage vom 23. Januar 2007 | 10:46
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 9x hilfreich)
Beratungsrechnung Anwalt
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#1
Antwort vom 23. Januar 2007 | 11:57
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1707x hilfreich)
Nun will der Anwalt für eine Beratung 220€
Offenbar die maximale Erstberatungsgebühr.
Er hat mich nicht beraten, sondern sich erklären lassen wie die Situation ist.
Das kann man so oder so sehen. Unabhängig davon wird die Erstberatungsgebühr auch dann fällig, wenn Sie dem Anwalt eine Stunde lang Ihre Gedanken zur Weltpolitik erzählen.
#2
Antwort vom 23. Januar 2007 | 11:58
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 632x hilfreich)
Er hat Sie beraten ("Schreiben Sie an die Bank"). Damit ist die Gebührenfolge ausgelöst.
In Ihrem Fall wäre die Erstberatung jedoch mit den Gebühren vür die weitere Vertretung zu verrechnen, wenn der Anwalt für Sie nach außen tätig geworden ist.
Und jetzt?
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