Beratungsschein Ablehnung wegen zwei Fällen, Zwangsräumung und nicht Herausgabe von allem, und Schwe

24. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dicker721
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Beratungsschein Ablehnung wegen zwei Fällen, Zwangsräumung und nicht Herausgabe von allem, und Schwe

Hallo,
Habe große Probleme, und zwar werden mir zwei Beratungsschein oder Anträge darauf verweigert, zuerst gab es Probleme mit den Unterlagen, genauer, es gab Probleme damit das ich zu meinem Partner umgezogen bin nachdem ich Zwangsräumung wurde, habe keinerlei Akten odersobstiges mehr da alles an Gegenständen vom ehemaligen Vermieter, was der Dach Auskunft des nachfolge Gerichtsvollzieher beim ehemaligen Wohnort nicht machen dürfen, und ich mir Rechtlichen bestand in dieser Sache besorgen Solle!

D
Zuerst wurde abgelenkt
Hat weil der vorgelegte Mietvertrag ja schon länger bestehe, und etwas mit den Kontoauszügen unklar gewesen ist, also habe ich Harz IV Bescheid in Kopie, und Kontoauszüge von mir und meinem Partner vorgelegt, und dann nach über einer Woche kaum die erneute Ablehnung in beiden Fällen in den Briefkasten geflattert, nun bin ich mit den Nerven voll durch, da ich nun nicht weiß wie und was ich machen kann um endlich einen Anwalt zu bekommen der mir nun helfen kann, da ich ohne Anwalt keinerlei Möglichkeiten zur Verfügung habe um mich gegen den Betrug beim Autokauf und den dadurch entstandenen Schaden, genauer Letzter TÜV Mangelware, vor Drei Jahren, gekauft zum umziehen, nach drei Tagen Benutzung Motorstörung und eingebaute Gasanlage nicht Funktionsfähig zu bekommen, dann nach Zwangsräumung Gasanlage ersetzt, Mängel an Motorstörung beseitigt, um das Abgasgutachten kämpfen müssen, dann in nervt Mietwerkstatt von unten angeschaut, und festgestellt das der nur 3 Wochen gefahrene Wagen komplett Durchgerostet ist, obwohl der letzte TÜV ohne erkennbare Mängel vorliegt der übrigens neu war alles ich den Wagen Kaufte!

Dann die Sache mit der Zwangsräumung tja es war einmal, so ist es halt alle Persönliche habe auch Geschirr Schuhe und Hausrat wie alles annehmen Essen und Koch wie auch immer und Bilder und Möbel TV und Co. Durfte nicht abgeholt werden Termine werden von diesem ehemalig guten Freund dem man viel geliehen ( Nun geschenkt ) hat ignoriert, und genau das ist auch ein zusatzproblem, das Gericht will nun wieder nicht bewilligen, ich solle Akten und ehemaligen Mietvertrag vorlegen was aber durch die nicht Herausgabe des ehemaligen Vermieters unmöglich ist, also was nun machen, oder muss ich mich damit abfinden das alle Recht bekommen nur ich wie immer nicht, und ich auch keinen Anspruch auf etwas wie Gerechtigkeit Habe?

Ach ja bei den Behörden ist der ehemalige Vermieter unantastbar, hab den wegen Steuerhinterziehung durch unangemeldet Fahrzeughalter beim Finanzamt angezeigt, was aber nach zweimaligen versuch da der Sache die auch ohne viel Aufwand durch eine vorbeifährt am Gebäude erkennbar ist aufgegeben, da in diesem Fall wohl kein Interesse besteht um der Sache nachzugehen, seitens der Behörden!

Warum steht mir nie ein Recht zu, wieso immer nur Ich?

Es wäre tollen ich mich mal Anblick zur Wehr setzen könnte und mir jemand einen nützlichen Ratschlag geben kann wie ich die Zwei Beratungsschein bewilligt bekomme?

Mfg
Michael

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von Dicker721):
Es wäre tollen ich mich mal Anblick zur Wehr setzen könnte und mir jemand einen nützlichen Ratschlag geben kann wie ich die Zwei Beratungsschein bewilligt bekomme?


Wie wäre es, den Sachverhalt erst mal so zu schreiben, dass ein Außenstehender ihn verstehen kann?
Ich verstehe großteils nur "Bahnhof". Wohl irgendwas mit Autokauf und irgendwas mit Wohnungsräumung?

Zitat (von Dicker721):
Ach ja bei den Behörden ist der ehemalige Vermieter unantastbar, hab den wegen Steuerhinterziehung durch unangemeldet Fahrzeughalter beim Finanzamt angezeigt, was aber nach zweimaligen versuch da der Sache die auch ohne viel Aufwand durch eine vorbeifährt am Gebäude erkennbar ist aufgegeben, da in diesem Fall wohl kein Interesse besteht um der Sache nachzugehen, seitens der Behörden!


Zu dem Punkt könnte ich was sagen, aber auch da verstehe ich nicht, worum es eigentlich geht! Was soll bitte "Steuerhinterziehung durch unangemeldet Fahrzeughalter" sein?
Ob und was seitens des FA gemacht wurde erfährt der Anzeiger nicht (meistens erfolgen die Anzeigen sowieso anonym)!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wenn Deine Anträge bei Gericht genauso wirr sind, dann wundert mich gar nichts.
Ich versuche es trotzdem mal:

1. Zwangsräumungen fallen nicht vom Himmel. Du hast es ewig gewusst, hast nichts getan. Entschuldigung, aber seine Unterlagen bringt man doch wenigstens in Sicherheit. Außerdem bemühe mal eine Suchmaschine und gib "Berliner Räumung" oder "Berliner Modell" ein. Die ist vollzogen worden, d.h., der Vermieter hat in Deinem Interesse die kostengünstigste Räumungslösung gewählt. Denn kein Gerichtsvollzieher wird bei der klassischen Methode ohne einen Vorschuß von mindestens 3000 € arbeiten. Dazu kommen dann noch Einlagerungskosten, Nebenkosten u.s.w.

Du hast also alles zurückgelassen, okay. Dann schaust Du mal in § 885a ZPO . Aus dem ergibt sich eigentlich alles. Du hättest einen Zeitraum von einem Monat gehabt, um Deinen Krempel abzuholen, danach kann der Vermieter verwerten/vernichten. Die Frist ist ja auch schon ewig abgelaufen. Also, was willst Du? Hast Du wirklich ernsthaft erwartet, dass der Vermieter Deinen Umzug organisiert und finanziert?

2. PKW. Ob da irgendwas überhaupt ansatzweise Erfolg haben kann, das wissen wir nicht. Allerdings könnte da alles nach 3 Jahren auch verjährt sein. Abgesehen davon werden so Gebrauchtwagen in der Regel ohne Garantie verkauft. Wenn man selbst keine Ahnung davon hat, dann sollte man den Wagen vielleicht mal vorher dem Fachmann vorstellen und nicht hinterher.

Beratungshilfe ist nicht dazu da, Chaos und wirres Geschreibsel in aussichtslosen Fällen gerade zu rücken. Es sind Steuergelder, die nicht in aussichtslosen Fällen verplempert werden dürfen. Es liegt an Dir, die erforderlichen Dokumente beizubringen und einen klaren Sachverhalt vorzutragen.

3. Strafanzeige. Keine Ahnung, woher Du weisst, dass der Ex-Vermieter Steuerhinterziehung begeht. Hast Du Zugang zu seinem Konto, zu den Konten aller denkbaren Kontaktpersonen, die möglicherweise seine KFZ-Steuer gezahlt haben? Und woher weisst Du, dass überhaupt Steuern gezahlt werden müssen?

Weisst Du, vielleicht wäre ich als Vermieter bei einem Mieter in Not noch bereit, zu helfen und über einiges hinweg zu schauen. Aber beim unsubstantiierten Anschwärzen beim Finanzamt oder der Staatsanwaltschaft, da würde ich beweglich wie ein Amboß werden und mal eine Lektion in deutschem Recht erteilen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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