Berufsgenossenschaft: Rezept abgelehnt, trozt ärztlicher Verordnung

21. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
ilindenau
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Berufsgenossenschaft: Rezept abgelehnt, trozt ärztlicher Verordnung

Hallo zusammen,
ich hoffe meine Frage ist hier richtig. Falls nicht, bitte Info...

Mein Sohn hatte vor 2,5 Wochen einen Arbeitsunfall und dadurch einen komplizierten Bruch eine Zehs. In der Notaufnahme wurde ihm von einem Arzt in einer Folgeuntersuchung ein Vollbelastungsschuh verschrieben. Den wir auch in einem Sanitätshaus mit entsprechendem Rezept abgeholt haben. Gertsern musste er dann doch operiert werden am Fuß.
Heute rief das Sanitätshaus an und forderte meinen Sohn auf, die Kosten für den Vollbelastungsschuh zu übernehmen, da die Berufsgenossenschaft das Rezept abgelehnt hätte... Der Schuh ist leider auch nicht billig.

Wie kann das sein, dass eine verordnete medizinische Hilfe abgelehnt wird und man dann plötzlich Kosten von ca. 400,- € hat? Wie kann man das klären, bzw. müssen wir das wirklich selber zahlen?

Es wurde ja von einem Arzt verordnet und das Rezept wurde guten Gewissens eingelöst. Sowas habe ich noch nicht erlebt, daher hoffe ich auf ein paar Tipps, wie man das möglicherweise abwenden kann.

Das Sanitätshaus schickt jetzt eine Rechnung. Die Berufsgenossenschaft ist telefonisch nicht erreichbar, was wir schon den ganzen Tag versuchen...

Danke schon mal für mögliche Tipps und Hinweise.

VG

Ingo

-- Editiert von User am 21. November 2023 14:57

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30496 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von ilindenau):
Die Berufsgenossenschaft ist telefonisch nicht erreichbar, was wir schon den ganzen Tag versuchen...
Heute hätte man bereits einen Brief mit sachlicher Nachfrage schreiben und versenden können. Morgen hat die BG das in der Post und einen Vorgang, auf den zu antworten ist.
Zitat (von ilindenau):
Das Sanitätshaus schickt jetzt eine Rechnung
Ja. Das ist erlaubt. Die kann man erstmal zur Seite legen, bis das mit der BG geklärt ist.

Telefonieren ist häufig nicht nur witzlos, sondern auch nicht hilfreich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116289 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die kann man erstmal zur Seite legen, bis das mit der BG geklärt ist.

Kann man, ist nur so ziemlich das dümmste was man machen kann.



Zitat (von ilindenau):
Wie kann das sein, dass eine verordnete medizinische Hilfe abgelehnt wird

Aufgrund der Vielzahl unbekannter Faktoren / zahlreicher Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von ilindenau):
und man dann plötzlich Kosten von ca. 400,- € hat?

Der Auftraggeber haftet regelmäßig wenn kein anderer zahlen will.



Zitat (von ilindenau):
Wie kann man das klären

Als erstes bringe man den Grund der Ablehnung in Erfahrung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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