Folgende Situation angenommen:
Erstes Jahr einer Ausbildung, unterrichtet wird immer in einzelnen Lernfeldern, die maximal ein Schuljahr lang unterrichtet werden, d.h. zum Schuljahreswechsel werden neue Lernfelder unterrichtet.
Der Lehrer hat nun eine Klassenarbeit angekündigt, zu einem Termin der eine Vorbesprechung und eine rechtzeitige Korrektur ermöglichen würde, um die Note vor den Zeugniskonferenzen fertig zu haben.
Wenn dieser Lehrer jetzt unerwartet krank werden würde, sodass er mehrere Wochen nicht zu Schule kommen kann, dürfte er die Klassenarbeit dann trotzdem noch im selben Schuljahr schreiben, die Note dann aber erst in das nächste Schuljahr zählen? Obwohl dann ein anderes Lernfeld unterrichtet wird? (Beim selben Lehrer)
Oder nehmen wir eine Fallunterscheidung an:
1. Das zu unterrichtende Lernfeld ist im neuen Schuljahr immer noch das gleiche, d.h. die Inhalte des Unterrichts decken sich von der Art her mit den Inhalten die in der Klausur abgefragt werden.
2. Das zu unterrichtende Lernfeld ist im neuen Schuljahr ein anderes, d.h. die Inhalte des Unterrichts decken sich von der Art her NICHT mit den Inhalten die in der Klausur abgefragt werden.
Mein "Bauchgefühl" ist folgendes:
Da die Note die in einem Fach vergeben wird die Kompetenz des Schülers in einem bestimmten Fach (also dem dazugehörigen Lernstoff) widerspiegeln soll, wäre der Fall 1 okay, da die Verzögerung nicht im Verschulden der Lehrkraft liegen würde; In Fall 2 hingegen wäre dies irrelevant da die vergebene Note die Kompetenz des Schülers in einem anderen Wissensbereich widerspiegelt als das Fach zu dem die Note letztendlich gezählt werden würde.
Noch wichtig: angenommen, niedersächsisches Schulrecht käme zur Anwendung.
Berufsschule, Note einer Klassenarbeit ins nächste Schuljahr zählen?
2. Juni 2022
Thema abonnieren
Frage vom 2. Juni 2022 | 10:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsschule, Note einer Klassenarbeit ins nächste Schuljahr zählen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 2. Juni 2022 | 10:22
Von
Status: Master (4117 Beiträge, 660x hilfreich)
Meiner Meinung nach dürfte die Note nicht für das nächste Schuljahr "zählen". Aber die Situation wird nicht vorkommen, schließlich gibt es noch andere Lehrer, die die Vertretung übernehmen können.ZitatWenn dieser Lehrer jetzt unerwartet krank werden würde, sodass er mehrere Wochen nicht zu Schule kommen kann, dürfte er die Klassenarbeit dann trotzdem noch im selben Schuljahr schreiben, die Note dann aber erst in das nächste Schuljahr zählen? :
#2
Antwort vom 2. Juni 2022 | 10:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAber die Situation wird nicht vorkommen :
Leider doch, genau die Situation steht ja im Raum. Angekündigt in einer Mail von der Lehrkraft.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. Juni 2022 | 12:11
Von
Status: Unbeschreiblich (27241 Beiträge, 5042x hilfreich)
Was soll dann der Annahme-Roman vorweg?ZitatAngekündigt in einer Mail von der Lehrkraft. :
Dann wird die Lehrerschaft zusammen mit der Schulleitung entscheiden.
Die kennen ihr Schulrecht.
#4
Antwort vom 2. Juni 2022 | 12:24
Von
Status: Unparteiischer (9968 Beiträge, 4055x hilfreich)
ZitatAber die Situation wird nicht vorkommen, schließlich gibt es noch andere Lehrer, die die Vertretung übernehmen können. :
Die heutige "Regel" ist, dass Fachunterricht ersatzlos ausfällt, eben aus dem Grund, dass es nicht genügend Fachlehrer gibt um die beliebig innerhalb des Stunden-/ Lehrplans auszutauschen.
Was mir als Möglichkeit erscheint, ist dass die Arbeit trotzdem geschrieben wird, sei es mit dem bis dahin behandeltem Stoff, oder in der ursprünglichen Form und die "fehlenden" nicht unterrichteten Inhalte dann bei der Benotung berücksichtigt werden.
Ob das das niedersächsisches Schulrecht hergeben würde, keine Ahnung.
-- Editiert von spatenklopper am 02.06.2022 12:31
#5
Antwort vom 3. Juni 2022 | 15:47
Von
Status: Lehrling (1243 Beiträge, 470x hilfreich)
Ich verstehe nicht so ganz wo das Problem dabei liegt.
Spätestens im Abschlußzeugnis stehen dann doch eh alle Noten aller Arbeitsfelder, egal wann sie unterrichtet werden und egal wann die entsprechenden Arbeiten geschrieben wurden
#6
Antwort vom 3. Juni 2022 | 16:59
Von
Status: Unbeschreiblich (109179 Beiträge, 38267x hilfreich)
ZitatSpätestens im Abschlußzeugnis stehen dann doch eh alle Noten aller Arbeitsfelder, egal wann sie unterrichtet werden und egal wann die entsprechenden Arbeiten geschrieben wurden :
Nun, offenbar will der Vater nicht noch jahrelang in Blaue hinein zahlen, sondern schon zuvor Nachweise, das überhaupt noch Unterhaltspflicht besteht - das steht ihm auch zu.
#7
Antwort vom 3. Juni 2022 | 17:55
Von
Status: Lehrling (1243 Beiträge, 470x hilfreich)
ZitatNun, offenbar will der Vater nicht noch jahrelang in Blaue hinein zahlen, sondern schon zuvor Nachweise, das überhaupt noch Unterhaltspflicht besteht - das steht ihm auch zu. :
Wie kommst du nun darauf?
Es geht darum, ob die Note des Lernfeldes im Ausbildungsjahr 1 oder 2 im Zeugnis steht. Das hat doch erstmal nichts mit dem Unterhalt zu tun (in den meisten Fällen ist bei Ausbildung die Höhe des Unterhalts eh sehr übersichtlich.
Verwechselst du den Thraed evtl. mit dem von dem Vater, der wegen häufigen Fehlen während des Abi-Jahres gefragt hat`?
#8
Antwort vom 3. Juni 2022 | 19:50
Von
Status: Unbeschreiblich (109179 Beiträge, 38267x hilfreich)
ZitatVerwechselst du den Thraed evtl. mit dem von dem Vater, der wegen häufigen Fehlen während des Abi-Jahres gefragt hat`? :
Hoppla ...
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
244.194
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten