Beschwerde nach Veranstaltung

2. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.04.2010 20:57:34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Beschwerde nach Veranstaltung

Ich habe am Samstag meine Hochzeit gefeiert und wir haben über eine Eventagentur einen DJ gebucht. Wir waren von dem Vorgespräch sehr überzeugt und waren guter Hoffnung, dass der Abend echt toll wird. Doch leider Fehlanzeige.

Ich liste hier mal auf, was alles nicht geklappt hat:
- es kam nicht der gebuchte DJ, mit dem das Gespräch statt fand, sondern ein anderer
- der DJ war nicht gepflegt (Kleidung hat gemüffelt und die Hände waren dreckig)
- er hat uns vorher gefragt, was wir gerne hören möchten und wir sagten ihm ,was er auf keinen Fall spielen solle ("Mallorca-Musik"), was er aber bereits nach dem zweiten Titel tat
- er ging auf die Wünsche unserer Gäste nicht ein
- er spielte unpassende Musik, die niemand hören wollte
- erst nach dreimaligen Auffordern unserreits legte er andere Musik auf
- er beschwerte sich bei unseren Gästen (!!!), dass ihn die Spielchen zwischendruch nervten und er sein Programm nicht durchziehen kann
- er machte unpassende Kommentare ins Mikro, wenn unsere Gäste nach draußen zum rauchen gingen
- wir vereinbarten telefonisch, dass er um 8 Uhr aufbauen wollte. wir warteten eine Stunde und es kam niemand. Angebling hatte man uns eine Mail geschickt mit dem Hinweis, dass jemand um 13 Uhr zum aufbauen komme (Mail haben wir nie erhalten). Aufbau fand dann erst um 15 statt, also mit ziemlicher Verspätung
- und einiges mehr

Er gab uns nach der Veranstaltung ein Protokoll und wir machten aus, dass wir dies zufaxen am nächsten Tag. Daraufhin bekamen wir einen Anruf von der Agentur das Reklamationen nur bei Abgabe des Protokolls am gleichen Abend Beachtung finden und ansonsten gegenstandslos werden. Was ja eigentlich nicht sein kann, oder? Ich muss doch einen Tag Zeit haben so ein Protokoll auszufüllen...
Des Weiteren wurde uns am Telefon gedroht rechtliche Schritte gegen uns einzuleiten, weil wir den DJ massiv angegriffen haben (ist nie passiert). Außerdem erhielten wir die Aussage, dass zwei unserer Gäste dies schriftlich bestätigen würden und auch die Agentur für anstehende Veranslatungen gebucht haben. Dazu kann ich sagen, dass die Musik bei keinem unserer Gäste gut ankam und ich lege meine Hand ins Feuer, dass all diese Aussagen nicht zutreffen. Außerdem wurde mit rechtlischen Schritten gedroht, weil wir den Namen der Firma öffentlich in den Dreck gezogen hätten. Dazu ein Passus aus den AGB´s:

"VP ist verpflichtet, alle Werbemaßnahmen, in denen der Name oder das Logo der Firma enthalten sind, im Vorfeld mit der Firma abzusprechen. Bei Zuwiderhandlung erhebt die Firma eine Gebühr von 50% der vereinbarten Vergütung."

Bedeutet das, dass ich im Internet keinen Erfahrungsbericht über diese Firma schreiben darf? Was ist mit dem Grundgesetz auf freie Meinungsäußerung?

Würde hierzu gerne ein paar Gedanken lesen, vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
das Reklamationen nur bei Abgabe des Protokolls am gleichen Abend Beachtung finden und ansonsten gegenstandslos werden


Netter Versuch, nur leider völliger Unsinn.

quote:
Bedeutet das, dass ich im Internet keinen Erfahrungsbericht über diese Firma schreiben darf?


Nö, denn das wäre ja ganz offensichtlich keine "Werbemaßnahme".

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

quote:
Was ist mit dem Grundgesetz auf freie Meinungsäußerung

Das gilt im vollen Umfang. Insbesondere da Ihre Meinungsäußerung ja auch keine Werbemaßnahme wäre.

Man sollte jedoch darauf achten, das nur wahre und nachprüfbare Tatsachen geschrieben werden und die Meinungsäußerung keine beleidigenden Elemente enthält.


Sind in dem Protokoll alle Verfehlungen aufgeführt?
Eventuell könnte man dieses (bzw. Kopien davon) ja von einer größeren Zahl der Gäste (die idealerweise keine Verwandten sind) unterschreiben lassen. Dies wäre auch für ein späteres Gerichtsverfahren sehr von Vorteil als Beweis und als Nachweis das Tatsachen im internet verbreitet werden.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.04.2010 20:57:34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt kommt es noch dicker. Wir erhielten eine Mail mit folgendem Inhalt (u.a.):

"Wir können verstehen, dass eine Hochzeit einen finanziellen Kraftakt darstellt und man sich schnell einmal übernehmen kann. Uns ist durchaus bewusst, dass viele Kunden dann versuchen, mit fingierten Beschwerden Geld zu sparen. Dies wird von uns aber nicht akzeptiert. Allerdings räumen wir Ihnen nach Rücksprache gern eine bequeme Ratenzahlung Ihrer offenen Rechnung ein. "

Und heute diese:

"ich werde mich nicht mehr mit Ihnen auseinandersetzen und mich mit Ihren haltlosen und unverschämten Texten befassen. Von meiner Seite gehe ich mittlerweile von versuchten Betrug aus.

Sie haben bereits einen preisgünstigen Tarif bekommen. Der übliche Preis für eine Hochzeit liegt bei 550€ bis 750€.

Bitte überweisen Sie rechtzeitig den außenstehenden Betrag. Da Sie dies anscheinend nicht können, vereinbaren Sie bitte mit Frau Winkler eine Ratenzahlung. Sollte bis zur Fälligkeit keine Zahlung und auch kein Ratenantrag erfolgen, so werde ich umgehend das Inkassoverfahren eröffnen. Parallel stelle ich in diesem Fall Strafanzeige wegen Betrug.

Für mich ist die Angelegenheit erledigt!!"

Ist das nicht schon eine Beleidigung? Im übrigen haben wir den Betrag fristgerecht überwiesen (um erst mal nicht in Verzug zu kommen) und es geht uns sicher nicht um das Geld. Es geht einfach um die Tatsache, dass wir mit der Leistung nicht zufrieden waren und unsere Gäste auch nicht.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

quote:
Von meiner Seite gehe ich mittlerweile von versuchten Betrug aus

Ist zwar grenzwertig, fällt aber noch unter freie Meinungsäußerung insbesondere das Sie es nicht öffentlich behauptet. Sie Schreibt 'gehe ich ... aus' nicht 'Sie sind Betrüger'.

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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