Besitzer alle Rechte?

29. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Shannonde
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Besitzer alle Rechte?

Hallo,

hatten heute eine Grundsatzfrage :-)

Ich versuche den mal in einem Fall zu kontruieren - nicht über Sinn und Unsinn diskutieren bitte - ist rein Fiktiv :)

Also A baut sich ein Roovermobil. Damit fährt er auf seinem eigenen 40ha Grundstück. Da sein Kumpel B daran so einen Spaß hat - bietet dieser ihm an - für ihn sein Haus zu streichen und die monatlichen Sprittkosten für das Rovermobil zu zahlen. Weiter nutzt aber auch A das Rovermobil - ergo ist er Eigentümer - und B - Mitbesitzer.

Nun will B den Roover gegen den Willen von A verladen um damit nach Sylt zu fahren - zum Grundstück eines Freundes.

Geht das - da er Mitbestitzer ist? Auch gegen den Willen von A?

Was meint ihr? Ich meine aus dem Bauch heraus nein - Nutzung nur auf Grundstück des A bis das Haus gestrichen ist und Vertrag erfüllt?

lg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

wieso ist B Mitbesitzer? Wurde der teilweise Eigentumsübergang vereinbart?

Für mich liest sich das so, dass B das Fahreug auf dem Grundstück von A gegen Erstattung der Benzinkosten und Anstreichen des Hauses nutzen darf. In dem Fall hat B keinen Anspruch an das Fahrzeug was über die vereinbarte Ntzung hinaus geht.

Ally

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Weiter nutzt aber auch A das Rovermobil - ergo ist er Eigentümer - und B - Mitbesitzer. <hr size=1 noshade>

Woraus ergibt sich der Stauts "Mitbesitzer"?



quote:<hr size=1 noshade>Geht das - da er Mitbestitzer ist? Auch gegen den Willen von A? <hr size=1 noshade>

Da käme es auf die genaue Nutzungdvereinbarung an ..





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
wieso ist B Mitbesitzer? Wurde der teilweise Eigentumsübergang vereinbart?


? Wenn, dann wäre B doch wohl Miteigentümer.

quote:
Da sein Kumpel B daran so einen Spaß hat - bietet dieser ihm an - für ihn sein Haus zu streichen und die monatlichen Sprittkosten für das Rovermobil zu zahlen.


Und was wurde im Gegenzug bzgl. des Rovermobils vereinbart? Daß B es nutzen kann, daß B Miteigentum daran haben soll, daß...?
Konkludent doch vermutlich nur die Nutzung auf dem Grundstück des A.



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#4
 Von 
wastl.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Vereinbart wurde nach dem Sachverhalt nur, dass B das Haus des A streichen darf und dafür die Spritkosten für das Fahrzeug trägt.

Wenn B einen solchen Spaß daran hat, Häuser zu streichen, dass er dafür die Spritkosten für andere übernimmt, ist das seine Sache. Rechte an anderen Fahrzeugen sind aus dieser Vereinbarung jedoch nicht abzuleiten.

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#5
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

Eigentümer einer Sache ist, wer diese erworben hat. Besitzer einer Sache ist, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt.
Meist fallen Eigentum und Besitz zusammen. Im Fall eines Mietwagens ist das Verleihunternehmen Eigentümer, der Mieter des Fahrzeugs Besitzer.

Nur der Eigentümer hat die Verfügungsgewalt. Der Eigentümer bestimmt, wem er den Besitz einräumt.

Das funktioniert auch so, wenn keine Häuser gestrichen werden oder irgendwer die Benzinkosten zahlt.



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