Bestatter verlangt nachträglich Geld für Haarsträhne

4. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Marry
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestatter verlangt nachträglich Geld für Haarsträhne

Hallo, meine Mutter ist vor kurzem gestorben und wurde zu einer nicht verabredeten Zeit abgeholt. Hatte gerade geschlafen u. stand ziemlich verkatert neben mir. Habe dadurch vergessen eine Haarsträhne abzuschneiden. Mit der Bitte hab ich mich dann an das Institut gewendet und gefragt, ob sie mir noch eine Haarsträhne mit den anderen Sachen schicken könnten. Jetzt bekam ich eine mit der Ministrähne eine Rechnung von 99,--Euro.
Hätte mir man das nicht vorher sagen müssen?
Gruß und danke im voraus

-- Editiert von Moderator topic am 4. März 2025 15:48

-- Thema wurde verschoben am 4. März 2025 15:48

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29 Antworten
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#1
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4070 Beiträge, 660x hilfreich)

Zitat (von Marry):
Mit der Bitte hab ich mich dann an das Institut gewendet und gefragt, ob sie mir noch eine Haarsträhne mit den anderen Sachen schicken könnten.

Mein Beileid.
Bedeutet Sargöffnung und wieder schließen. Vermutlich ist der Sarg mit der Mutter auch nicht in diesem Institut, sondern in einer Leichenhalle. Dann kommen noch die Fahrtkosten dazu.
Sie wollten ein Andenken und damit sind die 99 € doch gerechtfertigt.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Marry):
Hätte mir man das nicht vorher sagen müssen?
Du hättest das vorher erfragen können.
Zitat (von Marry):
Mit der Bitte hab ich mich dann an das Institut gewendet und gefragt, ob sie mir noch eine Haarsträhne mit den anderen Sachen schicken könnten.
Das konnten sie natürlich tun.
Zitat (von Marry):
Jetzt bekam ich eine mit der Ministrähne eine Rechnung von 99,--Euro.
Die Rechnung weist 99,- für alle Sachen UND die Strähne aus?

Mein Beileid.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Marry):
Hätte mir man das nicht vorher sagen müssen?


Kannst du noch ein wenig über den Ablauf erzählen. War bereits alles für die Bestattung vorher geregelt oder wart ihr dann noch beim Trauergespräch und habt gemeinsam einen Auftrag erstellt den du unterzeichnet hast?

Grundsätzlich sind solche Leistungen nicht kostenfrei, da ist halt Fahrweg dabei, Mitarbeitereinsatz usw. 99 Euro erscheinen mir ein wenig hoch, gemessen an den Aufwand. Wie waren denn sonst die Kosten so?

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9178 Beiträge, 1947x hilfreich)

Zitat (von Marry):
ob sie mir noch eine Haarsträhne mit den anderen Sachen schicken könnten. Jetzt bekam ich eine mit der Ministrähne eine Rechnung von 99,--Euro.


Porto, Verpacken, Strähne schneiden... ich halte den Betrag für ok

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat:
Porto, Verpacken, Strähne schneiden ... ich halte den Betrag für ok

Ich nicht. Hingegen finde ich es pietätlos, auf diese Weise Geld mit einem Leichnam bzw. dem Gedenken zu verdienen.

Wenn man die Leiche jedoch nicht im Hause hatte, wird der Preis wohl gerechtfertigt sein - und dann fände ich ihn auch in Ordnung.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41149 Beiträge, 14496x hilfreich)

Es geht doch nicht darum, am Gedenken an einem Verstorbenen was zu verdienen. Es geht schlicht und ergreifend um eine Serviceleistung, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages erbracht wurde. Weder der Beerdigungsunternehmer noch der Betreiber des Friedhofs sind die Caritas.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4070 Beiträge, 660x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Ich nicht. Hingegen finde ich es pietätlos, auf diese Weise Geld mit einem Leichnam bzw. dem Gedenken zu verdienen.

Warum sollte dies kostenlos geschehen, es entstanden Unkosten für den Bestatter, eine Stunde ist da gleich vergangen, dazu Spritkosten usw.
Ich verstehe nicht ganz, warum mal die Haare nicht zu Lebzeiten abschnitt?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marry
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
War bereits alles für die Bestattung vorher geregelt oder wart ihr dann noch beim Trauergespräch und habt gemeinsam einen Auftrag erstellt den du unterzeichnet hast?

Das Gespräch fand am Telefon statt. Habe alles ausgefüllt und hingeschickt.
Die Abholung sollte gegen Abend gemacht werden.. Normalerweise hätte ich das selber gemacht. Da die beiden Herren schon mittags klingelten war ich völlig übermüdet und habs deshalb vergessen. Hab auch angerufen und mich beschwert. Sie haben mir jetzt den Vertrag nochmal geschickt und Sonderwünsche mit dem Betrag 99 EUR angehängt. Muß ich mich darauf einlassen.?

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9178 Beiträge, 1947x hilfreich)

Zitat (von Marry):
Sie haben mir jetzt den Vertrag nochmal geschickt und Sonderwünsche mit dem Betrag 99 EUR angehängt. Muß ich mich darauf einlassen.?


Also steht in Ihrem Vertrag, dass Sonderwünsche mit 99 EUR abgerechnet werden...?
Dann haben Sie unterschrieben und akzeptiert

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Ich nicht. Hingegen finde ich es pietätlos, auf diese Weise Geld mit einem Leichnam bzw. dem Gedenken zu verdienen.


Auch ein Bestatter ist ein gewinnorientiertes Unternehmen.

Man möge mich nicht falsch verstehen, da wird zum Teil wirklich ziemlich seltsam abgerechnet. Meist ist die Überführung direkt ins Krematorium und trotzdem werden zwei Überführungen angerechnet, hygenische Versorgung wird abgerechnet aber nicht gemacht usw. Es kommt halt am Ende darauf an ob man einen "ehrlichen" Bestatter hat oder eines der schwarzen Schafe.

Ob die 99 Euro angebracht sind hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel auch wann der Wunsch geäußert wurde (vor der hygenischen Versorgung oder danach), ob extra jemand gefahren ist oder ob das bei der Einlieferung eines anderen Verstorbenen miterledigt wurde usw. Und natürlich auch wie die Bestattung ausgefallen ist. Wenn es ein Fall des Sozialamts war, ist klar dass alles extra berechnet wird.

Ein anständiger Bestatter würde das im Zweifelsfall für Umme machen, wenn er sowieso noch die hygenische Versorgung durchführen muss. Einmal die Schere zu nutzen ist da kein großer Aufwand.

Ich bleibe dabei 99 Euro sind zu hoch, 39 wäre (wenn man es schon extra berechnet) angebracht gewesen. Nützt am Ende natürlich alles Nichts, die Leistung wurde erbracht und die sollte man dann auch zahlen. Über den Preis hätte man sich vorher informieren müssen.

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12219 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Ich bleibe dabei 99 Euro sind zu hoch

Wenn für Sonderwünsche pauschal 99€ aufgerufen werden, ist das erstmal so, wenn auch sehr verwunderlich. Mir würden da mehrere "Sonderwünsche" einfallen die einen 4 stelligen Betrag kosten würden und keine 99€. ;)

Sollte die Haarentnahme in den Räumen des Bestatters stattgefunden haben, empfinde ich die 99€ ebenfalls als happig, musste er dafür zum Krematorium oder zur Leichenhalle ist es schon wieder "günstig".

Man kann es ohne weitere Informationen schlicht nicht beurteilen.

Zitat (von Marry):
Sie haben mir jetzt den Vertrag nochmal geschickt und Sonderwünsche mit dem Betrag 99 EUR angehängt. Muß ich mich darauf einlassen.?

Ja, denn das hier ->
Zitat (von Marry):
Hätte mir man das nicht vorher sagen müssen?

hätte er nur auf ausdrückliche Aufforderung vor der Beauftragung machen müssen.

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#12
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Sollte die Haarentnahme in den Räumen des Bestatters stattgefunden haben, empfinde ich die 99€ ebenfalls als happig, musste er dafür zum Krematorium oder zur Leichenhalle ist es schon wieder "günstig".


Ich bin hier von einem "mittleren" Fall ausgegangen. Also die hygienische Versorgung war schon abgeschlossen und der Sarg wurde nochmal geöffnet, allerdings wurde nicht extra zum Krematorium gefahren sondern es wurde mit erledigt als man sowieso einen anderen Verstorbenen eingeliefert hat. In dem Fall wäre mit Arbeitsaufwand usw. 39 Euro eher angebracht gewesen.

Bei dem anderen Extrem, wenn extra in letzter Minute jemand hingefahren ist und über drei rote Ampeln rasen musste um das noch zu machen bevor der Sarg ins Feuer geht wären 99 Euro natürlich tatsächlich günstig.

Für den Fall selbst spielt es keine große Rolle. Das ist dann ähnlich wie dieser Achtung Abzocke Typ der in irgendein Restaurant geht, nicht auf die Preise schaut und selbst festlegt wie viel das jetzt kosten sollte und dann ganz empört behauptet man hätte ihn abgezockt. Die Leistung wurde beauftragt, nach dem Preis wurde nicht gefragt und da wird man halt zahlen müssen.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Marry):
Hab auch angerufen und mich beschwert
Oben liest man, dass du darum gebeten hast, dass man dir auch noch eine Haarsträhne deiner Mutter schickt.

Hast du jetzt alles, worum du gebeten hattest?
Oder kostet nur der Versand der Haarsträhne 99,-?

Zitat (von Marry):
Muß ich mich darauf einlassen.?
Du solltest den Vertrag nochmal lesen. Dort steht, was was kostet--- und in der Rechnung wird die Summe für die erbrachten Leistungen stehen.

Zahlst du nicht, wird das B-Institut das Übliche bei offenen Forderungen machen.
Es wird evtl. 1Zahlungserinnerung und dann noch 1Mahnung schicken.
Dann die Sache an ein Inkassobüro übergeben. Dann wirds teurer.

-------------------------------
Zitat (von Sarmand):
da wird zum Teil wirklich ziemlich seltsam abgerechnet.
Du solltest bei der geschilderten Sache bleiben, statt hier *** zu verbreiten oder hast du die Rechnung gesehen?
Zitat (von Sarmand):
Wenn es ein Fall des Sozialamts war, ist klar dass alles extra berechnet wird.
Quatsch³.
Zitat (von Sarmand):
39 wäre (wenn man es schon extra berechnet) angebracht gewesen.
Auch Quatsch. Du kennst weder Vertrag noch Aufwand noch Bestatter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Warum sollte dies kostenlos geschehen, es entstanden Unkosten für den Bestatter, eine Stunde ist da gleich vergangen, dazu Spritkosten usw.


Bitte nicht missverstehen: Unkostenbeitrag + Marge ist völlig ok.
Nur sehe ich bei "Locke abschneiden und in einen Umschlag packen" keine entstandenen Unkosten in Höhe von 100,-. Da bin ich gefühlt bei EUR 25,-, wenn es hochkommt.

Sollten mehr Kosten angefallen sein, zum Beispiel, weil die Leiche nicht mehr im Institut war, sehe ich die 100,- als berechtigt an.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12219 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Bei dem anderen Extrem...


So extrem dachte ich jetzt nicht mal.
Nicht jeder Bestatter hat ein Kühlhaus in seinen Geschäftsräumen, und dann muss der Leichnam eben bis zur Kremierung oder Beisetzung in die Leichenhalle.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du solltest bei der geschilderten Sache bleiben, statt hier *** zu verbreiten oder hast du die Rechnung gesehen?


Nö, aber selbst in der Branche gearbeitet.
Gerade wenn es kein eigenes Kühlhaus gibt, wird eben nur einmal das Krematorium angefahren. Oder Dinge wie einkleiden werden berechnet, was aber schon daran scheitert dass eine zweite Leichenschau gemacht werden muss bei dem der Verstorbene umstandshalber eben keine Kleidung tragen darf. Seriöse Bestatter erklären dass dann auch meistens, dass deshalb ein Sterbehemd besser ist weil das eben danach von den Mitarbeitern wieder angezogen wird. Andere nehmen die Kleidung in Empfang und die ist maximal eine Sargbeigabe.

Zitat (von Anami):
Quatsch³.


Ach so, also übernimmt das Sozialamt auch Zusatzkosten wie die Haarlocke abschneiden? Es gibt einen festen Satz und da ist genau aufgelistet welche Leistungen inkludiert sind. Alles weitere ist das Privatvergnügen der Angehörigen.

Zitat (von Anami):
Auch Quatsch. Du kennst weder Vertrag noch Aufwand noch Bestatter.

Lesen hilft, ich schrieb hier:

Zitat (von Sarmand):
Ich bin hier von einem "mittleren" Fall ausgegangen. Also die hygienische Versorgung war schon abgeschlossen und der Sarg wurde nochmal geöffnet, allerdings wurde nicht extra zum Krematorium gefahren sondern es wurde mit erledigt als man sowieso einen anderen Verstorbenen eingeliefert hat. In dem Fall wäre mit Arbeitsaufwand usw. 39 Euro eher angebracht gewesen.

Bei dem anderen Extrem, wenn extra in letzter Minute jemand hingefahren ist und über drei rote Ampeln rasen musste um das noch zu machen bevor der Sarg ins Feuer geht wären 99 Euro natürlich tatsächlich günstig.


Zitat (von spatenklopper):
So extrem dachte ich jetzt nicht mal.
Nicht jeder Bestatter hat ein Kühlhaus in seinen Geschäftsräumen, und dann muss der Leichnam eben bis zur Kremierung oder Beisetzung in die Leichenhalle.


Korrekt, tatsächlich haben eher nur die ländlichen Bestatter ein Kühlhaus. In den Städten gibt es sogar viele "Kofferbestatter", welche quasi nur einen Koffer haben und die Dienstleistung verkaufen. Allerdings wird alles wie Abholung usw. von externen Dienstleistern abgerechnet.

Aber nehmen wir mal den einfachen Fall an, dass es ein Bestatter mit eigenen Fahrzeug ist aber keinem eigenen Kühlhaus und quasi dass des Krematorium nutzt. Dies wird er dann vermutlich ja mehrmals pro Woche anfahren um andere Verstorbene dorthin zu transportieren. Da wird also niemand extra raus fahren nur für die Haarlocke, sondern es wird miterledigt wenn man sowieso vor Ort ist.


Materialkosten für das versenden (sofern hier nicht noch gerahmt wurde oder so) dürften bei maximal 10 Euro liegen (Abnutzung der Schere schon inbegriffen), bleiben 89 Euro. Arbeitsaufwand in so einem Fall inklusive verpacken usw. bei höchstens 30 Minuten. (ansonsten sollte man sich neue Mitarbeiter suchen, wenn die so etwas relativ einfaches nicht schnell hinbekommen). Wenn man das wieder hoch rechnet ist das ein "Stundenlohn" von 178 Euro. Erscheint mir doch etwas gierig.

Und ich betone nochmal, dies ist alles nur bei einem "durchschnittlichen Fall". WENN eine eigene Fahrt gemacht werden musste außerplanmäßig und diese ggf. auch noch eilig erfolgen musste (Wir müssen alles stehen und liegen lassen dafür, weil es sonst zu spät ist), dann sind 99 Euro sehr günstig.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Marry
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Rechnung weist 99,- für alle Sachen UND die Strähne aus?

Nur die Strähne.
Gruß von mir

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Marry
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Also steht in Ihrem Vertrag, dass Sonderwünsche mit 99 EUR abgerechnet werden...?
Dann haben Sie unterschrieben und akzeptiert
Als ich nach einer Haar-Strähne fragte, sagte man nichts von zusätzlichen Kosten. Muß ich es bezahlen oder nicht


-- Editiert von User am 6. März 2025 18:30

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Marry):
Nur die Strähne.
Danke. Dann hat das B-Institut darin einen kostenpflichtigen Sonderwunsch gesehen. Wenn 1 Sonderwunsch lt. Vertrag 99,- kostet, ist das so. Lies den Vertrag.
Ob es um eine kleine Haarsträhne geht oder um xy, dürfte egal sein.
Zitat (von Marry):
Als ich nach einer Haar-Strähne fragte, sagte die Dame nichtsarry.
Was sagte sie? :???:

Du hättest fragen sollen, was das kostet, wenn die das machen und dir zuschicken.

Dass du es vergessen hast, wissen wir schon.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Wenn es ein Fall des Sozialamts war, ist klar dass alles extra berechnet wird.
Das war für mich missverständlich.
Ein Sozialamt bezahlt solche Sonderwünsche nicht, egal wie da was berechnet wird.
Die TE fragt, ob sie die 99,- zahlen soll.
Zitat (von Sarmand):
Die Leistung wurde beauftragt, nach dem Preis wurde nicht gefragt und da wird man halt zahlen müssen.
Korrekt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Marry):
Als ich nach einer Haar-Strähne fragte, sagte die Dame nichtsarry. Vergessen hab ich es, weil die, die meine Mutter abholten, viel zu früh kamen und ich noch nichts vorbereit hatte.
Gruß von M.


Grundsätzlich ist es rein rechtlich so, dass der Bestatter hier im Recht ist. Zwar würde sich die Situation teilweise für §291 STGB qualifizieren, ALLERDINGS fehlt das auffällige Missverhältnis. Ich bleibe dabei, wenn hier nicht irgendeine Sondersituation war sind 99 Euro zu hoch. Jedoch eben noch nicht so hoch, dass man von Wucher sprechen kann. Da hätte der Bestatter schon 400-500 Euro berechnen müssen.

Es bleiben drei Möglichkeiten:
1.) Zahlen und die Sache auf sich beruhen lassen. Ich kenne deine Vermögensverhältnisse nicht, aber wenn die Sache eben maximal ein veritables Ärgernis ist, dann würde ich das tun.

2.) Wenn man die 99 Euro nicht zahlen kann, dass offen kommunizieren. Ggf. lässt sich dann noch ein Rabatt raus schlagen. Der Bestatter wird dann auch nehmen was er kriegen kann. Hängt natürlich davon ab wie bisher die Kommunikation mit dem Bestatter war und wie sich die Beisetzung gestaltet hat. Wenn du freundlich warst und es eher im schlichteren Rahmen war, sehe ich da durchaus Chancen. Wenn es allerdings ein Eichensarg war und große Trauerfeier und du noch dazu eher unfreundlich warst, eher nicht.

3.) Nicht zahlen und hoffen dass es dem Bestatter zu blöd ist die Sache weiter zu verfolgen. Da ist allerdings die Gefahr, dass die Sache dann bei Inkasso landet und noch viel teurer wird. Und so ziemlich jeder Bestatter hat ein Inkasso-Unternehmen mit dem er zusammen arbeitet, wenn er nicht pur auf Vorkasse arbeitet. Denn es passiert durchaus hin und wieder mal dass Angehörige es als pietätlos empfinden dass man nach der Beisetzung eine Rechnung für die Leistung stellt und den Menschen in ihrer Trauer auch noch Geld abverlangt...

-- Editiert von User am 5. März 2025 22:56

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Marry
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Also steht in Ihrem Vertrag, dass Sonderwünsche mit 99 EUR abgerechnet werden...?
Dann haben Sie unterschrieben und akzeptiert

Hallo, nein neben den Sonderwünschen stand nichts, also kein Geldbetrag.
Wären die zur verabredeten Zeit gekommen, hätte ich es selber machen können, aber sie kamen Stunden zufrüh
und ich mußte schnell alles noch zusammensuchen und hab dann die Strähne vergessen. zahlen
Aber ich weiß immer noch nicht, ob ich verpflichtet bin zu zahlen?
Grüße M.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat (von Marry):
Wären die zur verabredeten Zeit gekommen, hätte ich es selber machen können, aber sie kamen Stunden zufrüh
und ich mußte schnell alles noch zusammensuchen


Das habe ich jetzt schon mehrfach in diesem Beitrag gelesen.
Wenn eine Zeit vereinbart war und das zu frühe Erscheinen ein Problem darstellt, schickt man die Leute wieder weg und fordert auf, zur vereinbarten Zeit zurückzukehren.
Ich hätte mich auch nicht wohl in der Situation gefühlt.



Zitat (von Marry):
Aber ich weiß immer noch nicht, ob ich verpflichtet bin zu zahlen?

Grundsätzlich sind auch nicht explizit genannte Beträge zu bezahlen, wenn beim Beauftragen der Leistungen erwartbar war, dass diese Leistung Geld kostet.
Das sehe ich hier gegeben.

Zitat (von Sarmand):
Es bleiben drei Möglichkeiten:

Eine weitere Möglichkeit sehe ich noch:
Der Rechnung widersprechen und auf die unerwartet hohen Kosten verweisen.
Ob sich der Bestatter darauf einlässt, bleibt offen. Verpflichtet ist er dazu nicht.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12219 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Wenn eine Zeit vereinbart war und das zu frühe Erscheinen ein Problem darstellt, schickt man die Leute wieder weg und fordert auf, zur vereinbarten Zeit zurückzukehren.

Wir sprechen hier nicht von einem Handwerkertermin um die Dusche zu reparieren, oder den Abfluss zu reinigen, sondern es geht um die Abholung eines Leichnams.
Die genauen Ausführungen, warum man damit nicht noch mehrere Stunden wartet, erspare ich allen und vor allem Marry aus Pietätsgründen.

Zitat (von Despi):
Ich hätte mich auch nicht wohl in der Situation gefühlt.

Ob es für die eigene geistige Gesundheit besser ist, in einer solchen Ausnahmesituation noch ein paar Stunden mit dem Leichnam seiner Mutter zu verbringen, ich weiß nicht so recht....

Zitat (von Marry):
Aber ich weiß immer noch nicht, ob ich verpflichtet bin zu zahlen?

Ja bist Du, dass das alles nicht ganz sauber gelaufen ist, ändert daran nichts.

-- Editiert von User am 6. März 2025 10:44

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Marry):
nein neben den Sonderwünschen stand nichts, also kein Geldbetrag.
Und WAS genau steht in dem Schreiben? Kannst du das im Wortlaut abschreiben? DAS wäre evtl. noch interessant.
--->Sind denn alle anderen Bestattungskosten schon bezahlt?

DU selbst kannst entscheiden, was du wegen der 99,- Forderung tust. Hier wurde alles mögliche, sogar unmögliches erklärt.
Zitat (von Marry):
Aber ich weiß immer noch nicht, ob ich verpflichtet bin zu zahlen?
Höchstwahrscheinlich JA.
Je nachdem, was genau der Bestatter dir jetzt geschrieben hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wir sprechen hier nicht von einem Handwerkertermin um die Dusche zu reparieren, oder den Abfluss zu reinigen, sondern es geht um die Abholung eines Leichnams.
Die genauen Ausführungen, warum man damit nicht noch mehrere Stunden wartet, erspare ich allen und vor allem Marry aus Pietätsgründen.


Verstorbene können bis zu 24 Stunden zuhause bleiben bis die Abholung erfolgen muss. Da passiert auch nicht viel, außer dass sich die Rigor Mortis wieder löst.
Wenn man ganz klar seine Wünsche für die Abholungszeit kommuniziert, der Bestatter das zusagt und dann doch zu einer vollkommen anderen Zeit kommt halte ich das ebenfalls für schwierig. Ist halt die Frage ob das so passiert ist. Ändert Nichts an der Grundprämisse, dass man zahlen muss. Guter Stil ist es trotzdem nicht.

Zitat (von spatenklopper):
Ob es für die eigene geistige Gesundheit besser ist, in einer solchen Ausnahmesituation noch ein paar Stunden mit dem Leichnam seiner Mutter zu verbringen, ich weiß nicht so recht....


Das kommt auf die Person an, manche nehmen gerne noch Abschied. Und hier zu entscheiden was für den Hinterbliebenen besser ist, liegt auch nicht im Kompetenzbereich des Bestatters. Mündiger Bürger und so.

Zitat (von spatenklopper):
Ja bist Du, dass das alles nicht ganz sauber gelaufen ist, ändert daran nichts.


Korrekt, auch wenn das hier präsentierte Bild des Bestatters nicht das Beste ist, so wird man trotzdem in den sauren Apfel beißen müssen und zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wir sprechen hier nicht von einem Handwerkertermin um die Dusche zu reparieren

Schon klar. Ich persönlich hätte entsprechend auch einen frühestmöglichen Termin vereinbart.
Hier ging es aber darum, dass es eine Zeitspanne gab, die dann aber nicht eingehalten wurde, weswegen man sich überrumpelt fühlte. (Nicht dass das Einfluss auf die Zahlungspflicht hätte)

Zitat (von Marry):
Die Abholung sollte gegen Abend gemacht werden.. Normalerweise hätte ich das selber gemacht. Da die beiden Herren schon mittags klingelten war ich völlig übermüdet und habs deshalb vergessen.



Edit:

Zitat (von Sarmand):
Das kommt auf die Person an, manche nehmen gerne noch Abschied. Und hier zu entscheiden was für den Hinterbliebenen besser ist, liegt auch nicht im Kompetenzbereich des Bestatters. Mündiger Bürger und so.


Das meinte ich...



-- Editiert von User am 6. März 2025 11:27

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Eine weitere Möglichkeit wäre unter Verweis auf die Höhe aufzufordern, man möge die Angemessenheit substantiiert darlegen. Bei Weigerung nur 50 EUR zu zahlen und anheim zu stellen man könnte den Rest unter Beweisführung der Angemessenheit einklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eine weitere Möglichkeit wäre unter Verweis auf die Höhe aufzufordern, man möge die Angemessenheit substantiiert darlegen. Bei Weigerung nur 50 EUR zu zahlen und anheim zu stellen man könnte den Rest unter Beweisführung der Angemessenheit einklagen.


Würde ich aber erst machen, wenn alle anderen bezahlten Leistungen wie Abmeldungen bei Versicherungen, Zeitschriftenabos usw. erbracht sind und die Sterbeurkunden ausgehändigt.

Nicht dass der Bestatter das Recht hätte diese Leistung dann nicht zu erbringen, aber manchmal haben die auch ganz seltsame Vorstellungen vom Leben. Und ob man dann wegen 49 Euro tatsächlich den Streß macht?

Wenn man denn schon sparen will und es nicht um Totalverweigerung geht, würde ich hier tatsächlich das alte Sprichwort "Reden hilft" anwenden. Sofern nicht alle Brücken eingerissen sind einfach zum Telefon greifen, erklären dass man aufgrund der hohen Kosten usw. gerade keine 99 Euro hat und fragen ob man sich viellicht auf 50 Euro einigen kann. Das kommt in der Regel besser an und führt auch zu mehr Erfolg als sich herum zu streiten. Die Angemessenheit könnte man nämlich relativ schnell dar legen mit
"Fahrt zum Krematorium, Öffnung des Sarges, Arbeitsvorgang, Mitarbeitereinsatz, Verpackung und Versand" ect. Da solche Fälle eher selten vor Gericht landen, würde ich mich nicht wundern wenn ein Richter auch nicht weiß wie groß hier eigentlich der wahre Aufwand ist.

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