Hallo,
folgender Fall.
Ein betreuer hat einen Schützling. Für den Betreuer ist finanzielle Betreuung ebenfalls Aufgabe.
Der Schützling besorgt sich ne EC Karte und kauft damit Sachen. Die Lastschriften platzen alle.
Gegen wen ist die Forderung geltend zu machen? Es geht u.a. um gerichtl. Mahnverfahren..
Grüße
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Betreuer - Schützling baut Mist
1. September 2010
Thema abonnieren
Frage vom 1. September 2010 | 13:28
Von
Status: Schüler (219 Beiträge, 29x hilfreich)
Betreuer - Schützling baut Mist
#1
Antwort vom 2. September 2010 | 17:30
Von
Status: Unbeschreiblich (34269 Beiträge, 17735x hilfreich)
Hi,
gegen XY, gesetzlich vertreten durch den Betreuer XX.
Gruß vom mümmel
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#2
Antwort vom 3. September 2010 | 02:01
Von
Status: Praktikant (929 Beiträge, 278x hilfreich)
Betreuer sind nicht generell für Straftaten der Betreuten persönlich (zivilrechtlich) haftbar, falls du das meinst.
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#3
Antwort vom 3. September 2010 | 10:20
Von
Status: Schüler (219 Beiträge, 29x hilfreich)
Hi,
gegen XY, gesetzlich vertreten durch den Betreuer XX.
Gruß vom mümmel
Achja.. richtig. hmm.. wenn ich jetzt schon weiß das der Schützling von Sozialhilfe lebt und der Betreuer eh nix geben braucht wird sich ein gerichtl. Mahnverfahren kaum lohnen..
Danke für eure Hilfe
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