Mein Vater hat mich als Prozessbevollmächtigten(!) im Antrag auf eine Schlichtung gemäß bayerischem Schlichtungsgesetz genannt.
Vermutlich hat unsere Schreibkraft "Bevollmächtigter" und "Prozessbevollmächtigter" verwechselt.
Ich bin aber KEIN(!) Rechtsanwalt. Den Antrag auf Schlichtung habe ich mit "i.A. <Name>" unterschrieben.
Dem Schlichtungsantrag war eine Vollmacht beigefügt, derzufolge ich für meinen Vater in der Anlegenheit Schlichtung als Prozessbevollmächtiger(!) tätig werden darf.
Der Schlichter hat meinem Vater gegenüber angezeigt, dass er die Schlichtung übernimmt und in dieser Anzeige ist auch einzig mein Vater als Antragsteller genannt.
Heute habe ich Post vom gegnerischen Rechtsanwalt erhalten, dass ich offensichtlich versuchen würde, Rechtsgeschäfte für Dritte zu besorgen (aufgrund der Nennung als Prozessbevollmächtigter).
Er will wissen, auf welcher Grundlage ich diese Besorgung vornehme.
Was soll ich antworten?
Und reicht hierfür auch eine Vollmacht als Bevollmächtigter?
Und darüber hinaus: Wie kann ich meinen Vater juristisch wasserdicht zum dem Schlichtungstermin begleiten? Ich möchte nicht, dass er den Stress ganz alleine durchstehen muss.
Herzlichen Dank!
-- Editiert von Zielscheibe am 20.01.2007 17:17:58
Bevollmächtigung im bayerischen Schlichtungsverfahren
20. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 20. Januar 2007 | 17:00
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 8x hilfreich)
Bevollmächtigung im bayerischen Schlichtungsverfahren
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
5 Antworten