Beweislose und zu unrecht aufgegebene Anzeige in Sachen Computerbetrug - was kann ich unternehmen

25. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
neuhierrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Beweislose und zu unrecht aufgegebene Anzeige in Sachen Computerbetrug - was kann ich unternehmen

Hallo Zusammen,

gegen mich wurde in Sachen Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten Anzeige erstattet. Hintergrund war eine Bestellung, die ich mit einer anderen Kreditkarte bezahlt haben soll.

Von der Polizei wurde ich vorerst als Zeugin geladen (aber nicht so behandelt) und musste nachweisen, dass der o.g. Tatbestand nicht zutrifft. Ich habe sofort meine Kreditkarte gezeigt und gehofft, dass ein Abgleich der Kartennummer stattfinden kann der alles aufklärt, diese lag aber von der Gegenseite nicht vor, was ich schon komisch fand.

Daraufhin habe ich mir einen Tag Urlaub genommen, um den Sachverhalt entsprechend aufklären zu können was ich im Rahmen meiner Arbeitszeiten nicht geschafft hätte. Natürlich war ich auch geschockt, weil ich wissentlich ja alles korrekt gemacht habe. Am Ende stellte sich heraus, dass die Anzeige auf Grund einer durch Tippfehlers fehlgeleiteten E-Mail erfolgte. Die Rechnung, die mein Namensvätter dadurch erhalten hat, lief auf meinen Namen und meiner (Rechnungs-) Adresse. Es war der Hinweis vermerkt, dass der Betrag bereits von der Kreditkarte abgebucht wurde.

Ich habe mich nach der Vorladung erst mit dem Shop in Verbindung gesetzt und im Anschluss mit dem Kreditkarteninstitut – Ergebnis : bis auf den Tippfehler meinerseits ist alles korrekt gelaufen. Ich ärgere mich sehr darüber, wie einfach es war, nur anhand dieser Rechnung beweislos eine Anzeige zu erstatten – zumal die Rechnung ja genaugenommen nicht auf die Person lief, die die Anzeige erstattet hat. Zudem ist dort ja auch keine Abbuchung erfolgt, mittlerweile frage ich mich sogar, ob die Person überhaupt eine Kreditkarte besitzt. Kann das sein und kann man da etwas gegen unternehmen, hat jemand Erfahrungen? Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei um eine falsche Verdächtigung. Ich frage mich warum ich meine Unschuld beweisen musste, der Anzeiger aber nicht meine Schuld.

Lieben Gruß



-- Editier von neuhierrecht123 am 25.07.2016 12:17

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16 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
Ich frage mich warum ich meine Unschuld beweisen musste, der Anzeiger aber nicht meine Schuld.

Ganz einfach: weil es den Stafverfogungsbehörden und deren Ermittlern vor behalten ist, die Schuld zu beweisen.
Für eine Anzeige reicht bereits der Verdacht.

Und natürlich ist die ganze Sache schneller vom Tisch, wenn der Verdächtige sich selbst entlasten kann.



Zitat:
Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei um eine falsche Verdächtigung.

Nicht nach Definition des StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html





-- Editiert von Harry van Sell am 25.07.2016 12:44

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
neuhierrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ist es nicht in dem Augenblick "wider besseren Wissens", wo bekannt ist, dass es sich nicht um die eigene Kreditkarte handelt, weil zum einen keine genauen Daten aufgelistet waren und zum anderen ja auch nichts abgebucht wurde?

Wenn ich eine Rechnung erhalte, die nicht auf meine Person ausgestellt ist mit dem Hinweis: Betrag bereits von der Kreditkarte eingezogen ist doch das erste was ich tue die Abbuchung zu überprüfen und ggf. weitere Schritte einleiten zu können. Für mich bleibt es unbegreiflich, ich kann doch niemanden verdächtigen, Zahlungsdaten rechtswidrig erlangt zu haben, nur wegen einer Rechnung, die offensichtlich nicht für mich bestimmt ist.

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#3
 Von 
neuhierrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Meiner Meinung nach ist die Sache auch übrigens am schnellsten vom Tisch, wenn vor Ermittlung nachgewiesen wird, warum Tatverdacht besteht. Jetzt ist der Fall bei Polizei A angezeigt worden, die gibt das weiter an Polizei B, die müssen Verhören, ich muss beweisen.... verschwendete Zeit und verschwendetes Geld. Und dafür soll ich jetzt auch noch das Nachsehen haben.

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von neuhierrecht123):
Von der Polizei wurde ich vorerst als Zeugin geladen (aber nicht so behandelt)


Die Anzeige richtete sich doch gar nicht gegen Sie, was wollen Sie also?
Wie kommen Sie denn darauf, dass Sie die Polizei nicht wie eine Zeugin behandelt hat? Haben Sie schon einschlägige Erfahrungen als Zeugin und als Angeschuldigte und meinen daher, dass man Sie jetzt nicht wie eine Zeugin behandelt hat?

Wenn die Anzeige wirklich von Ihrem Namensvetter gekommen ist, dann wird sie sich ja wohl gegen den Shopbetreiber gerichtet haben. Da werden schon Ermittlungen gelaufen sein und man ist auf Sie gekommen dabei. Wer weiß, wo die Anzeige erstattet und welche StA für die Ermittlungen zuständig war. Vermutlich wird die Polizeidienststelle bei Ihnen am Wohnort, dann mit Ihrer Befragung betraut worden sein. Die haben dann aber nicht notwendig die gesamte Akte vor Ort, von daher kann es ganz normal sein, dass die Kartennummer da wirklich nicht vorlag.

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#5
 Von 
neuhierrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Eidechse,

ich dachte mir gleich, dass man heutzutage nichts mehr in öffentliche Foren posten kann.

Natürlich richtete sich die Anzeige direkt gegen mich, so wie ich es geschrieben habe. Wie ich darauf komme? Nun zum einen kann ich hier gerne die Polizei zitieren: Sie wurden angezeigt von xyz, die Bestellung mit dessen Kreditkarte bezahlt zu haben. Zum anderen bin ich erwachsen und denke ich kann das ganz gut einschätzen, ob man mich neutral behandelt was ich für einen Zeugen angemessen empfinde oder eben nicht und die Polizei nimmt da auch ehrlich gesagt kein Blatt vorm Mund, einige Dinge auch direkt auszusprechen. Es lag ja jetzt auch in meiner Hand, Nachweise zu erbringen, dass ich eben meine Kreditkartendaten verwendet habe und nicht die der anderen Person, das hat mit dem Shop ja gar nichts zu tun. Ich finde das ehrlich gesagt schon sehr eindeutig nicht. Vielleicht beim nächsten Mal einfach richtig lesen, ich wollte einfach nur wissen, ob jemand schonmal ähnliches erlebt hat. Vielleicht liegt es daran, dass ich bisher noch nicht viel mit dem Gesetz zutun hatte (ich war tatsächlich aber schonmal Zeugin, damals aber wirklich nur das) und ich fand es schon harte Kost, plötzlich mittem im Verhör zu landen wegen solch einer nachträglich absurden Geschichte. Und ganz ehrlich, ich musste da Fragen beantworten, die hatten mit dem eigentlichen Thema schon rein gar nichts mehr zu tun. Vielleicht mögen Sie das anders sehen, ich persönliche habe mich nicht entsprechend behandelt gefühlt - ich denke das ist schon okay so, wenn ich es so empfinde. Aber das ist ja auch ein Thema, um das es gar nicht ging. Und entschuldigung, aber ich denke ich habe sehr wohl das Recht mich zu wundern, dass der Polizei sogar die Sendungsverfolgung vorlag aber nichts zu den Zahlungsdaten, die ja eigentlich in der Ermittlung die Hauptrolle gespielt haben.

-- Editiert von neuhierrecht123 am 25.07.2016 15:08

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
Und ganz ehrlich, ich musste da Fragen beantworten, die hatten mit dem eigentlichen Thema schon rein gar nichts mehr zu tun.

Rein interessehalber: welche?

Als Zeuge kann man ja schon mal (temporäre) Erinnerungslücken haben.
Und als Beschuldigter hat man sogar das Recht zu schweigen.



Zitat (von neuhierrecht123):
aber ich denke ich habe sehr wohl das Recht mich zu wundern,

Als Laie darf man sich sicherlich über gewisse Sachen wundern.
Machen ja sogar Experten hin und wieder ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
neuhierrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:
Und ganz ehrlich, ich musste da Fragen beantworten, die hatten mit dem eigentlichen Thema schon rein gar nichts mehr zu tun.

Rein interessehalber: welche?


Hallo Harry,

ich wurde unter anderem gefragt, was die Firma von meinem Nachbarn macht. Ich habe es beantwortet, aber was das jetzt mit der eigentlichen Sache zu tun hatte, das frage ich mich bis heute. Vielleicht Zeit schinden aber..naja eine komische Frage ist das schon. Es lief einfach generell in meinen Augen unsachgemäß ab, ich wusste schon nicht worum es ging als ich vorgeladen wurde. Im Anschreiben stand nur die Ermittlungssache und "Ihre Bestellung von... ", mehr nicht. Vor Ort hieß es dann auch nur, ich wüsste ja worum es ging und was ich dazu sagen könnte. Man setzte irgendwie mein rechtswidriges Verhalten voraus und der Polizist meinte auch irgendwann, dass er als er den Fall bekommen hat dachte, es läge ja auf der Hand, Kreditkartenbetrug etc.
Das und weswegen Anzeige gegen mich erstattet wurde, habe ich erst nach 10 Minuten "Verhör" erfahren.

Ich bin eigentlich ja alt genug, um Dinge so hinzunehmen, aber der ganze Sachverhalt lässt mich immer noch grübeln. Vielleicht auch weil ich einfach anders vorgegangen wäre als die andere Person - aber man soll ja auch nie von sich auf andere schließen.

Man hat sich jetzt auf jeden Fall nochmal mit dem Anzeigesteller in Verbindung gesetzt und tatsächlich - es war rein gar nichts passiert. Der Fall wurde nun gemäß Info der Polizei von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen - ein Haufen Lärm um Nichts. Und doch so ärgerlich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von neuhierrecht123):
ich dachte mir gleich, dass man heutzutage nichts mehr in öffentliche Foren posten kann.


Wieso? Weil Sie Antworten erhalten könnten, die nicht auf Ihrer Linie sind?

Zitat (von neuhierrecht123):
Natürlich richtete sich die Anzeige direkt gegen mich, so wie ich es geschrieben habe.


Genau das haben Sie aber nicht geschrieben, sondern:

Zitat (von neuhierrecht123):
Von der Polizei wurde ich vorerst als Zeugin geladen


Wenn Sie als Zeugin vorgeladen werden, dann sind Sie zwangsläufig nicht die Beschuldigte. Ergo muss sich die Anzeige gegen jemand anderen gerichtet haben. Wenn Sie doch die Beschuldigte waren, dann behaupten Sie bitte das nächste mal nichts abweichendes. Dann müssen Sie sich auch nicht über Antworten aufregen, die ihrer Meinung nach unpassend sind.

Zitat (von neuhierrecht123):
Vielleicht beim nächsten Mal einfach richtig lesen, ich wollte einfach nur wissen, ob jemand schonmal ähnliches erlebt hat.


Richtig gelesen habe ich. Sie haben den Sachverhalt nur nicht korrekt dargestellt.

Zitat (von neuhierrecht123):
Zum anderen bin ich erwachsen und denke ich kann das ganz gut einschätzen, ob man mich neutral behandelt was ich für einen Zeugen angemessen empfinde oder eben nicht und die Polizei nimmt da auch ehrlich gesagt kein Blatt vorm Mund, einige Dinge auch direkt auszusprechen.


Was Sie an Zeugenbehandlung als angemessen erachten, muss sich nur nicht mit dem ermittlungstaktischen Ziel der Kriminalbehörden decken. Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass Zeugen irgendwie zu schonen, lieb und nett oder auch nur neutral zu behandeln sind. Gerade die Art und Weise der Befragung des Zeugen, ist auch ermittlungstaktisches Mittel, um an die Infos zu kommen, die die Polizei haben will.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
neuhierrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):

Wieso? Weil Sie Antworten erhalten könnten, die nicht auf Ihrer Linie sind?


Nein weil es scheinbar Leute gibt, die sich anmaßen, Dinge und Personen zu bewerten, die man nicht kennt. Situationen, in denen man nicht dabei war, etc. .Ist ja auch alles sehr einfach im Internet.

Zitat (von Eidechse):

Zitat (von neuhierrecht123):
Natürlich richtete sich die Anzeige direkt gegen mich, so wie ich es geschrieben habe.


Genau das haben Sie aber nicht geschrieben, sondern:

Zitat (von neuhierrecht123):
Von der Polizei wurde ich vorerst als Zeugin geladen




Dann schauen Sie mal 2 Sätze davor, da habe ich geschrieben "gegen mich wurde in Sachen Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten Anzeige erstattet" - also wohl doch nicht so ganz genau gelesen.

Ich kenne mich jetzt nicht so aus aber ich vermute mal das man nicht automatisch als Beschuldigter geladen wird, wenn jemand Anzeige erstattet, vielleicht eben auch der Tatsache geschuldet, dass es keinen "Beweis" gegeben hat. Ich verstehe jetzt sowieso nicht, warum Sie hier über meine Wahrnehmung diskutieren müssen. Im Endeffekt kann man eigentlich ja auch ohne große "ermittlungstechnische Mittel" auch sehr einfach (und vorbehaltlos) feststellen, ob für eine Bestellung die eigenen oder fremde Zahlungsmitttel benutzt wurden, wie in diesem Fall auch durch einen Kontoauszug! Ich finde das wäre ein super ermittlungstaktisches Ziel gewesen, um Ihre Wortwahl nochmals zu benutzen. Ich wäre noch ganz bei Ihnen, wenn es um etwas anderes ginge, wo es wirklich auf die Aussage einer Person ankommt, aber ganz ehrlich - was gibt es einfacheres als solch eine Angelegenheit, die auf beiden Seiten schnell nachgewiesen oder abgewendet werden kann - schwarz auf weiß.

Wenn Sie das nicht so sehen, ist das Ihre Meinung, die steht Ihnen zu - genauso wie mir meine Meinung zusteht. Sollten Sie wirklich an dem Sachverhalt an sich interessiert sein, kann ich diesen auch nochmal gerne ohne meine persönliche Meinung schildern, vielleicht ist es dann nachvollziehbarer für Sie. Wahrscheinlich würde es Ihnen auch gar nicht anders gehen, wenn Sie in meiner Lage wären und nichts unrechtes getan haben und dennoch in Verdacht stehen, Zahlungsdaten rechtswidrig erlangt zu haben. Nochmal ganz direkt: ich soll meine Bestellung mit der Kreditkarte einer fremden Person bezahlt haben! Wir reden ja nicht davon das ich Loliipops geklaut habe. Jemanden wie mich, der erfahrungsgemäß nicht jeden Monat vorgeladen wird, steht es da wohl sicher zu, einige Dinge in Frage zu stellen oder anders zu empfinden.



-- Editiert von neuhierrecht123 am 26.07.2016 14:12

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#10
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von neuhierrecht123):
Wenn ich eine Rechnung erhalte, die nicht auf meine Person ausgestellt ist mit dem Hinweis: Betrag bereits von der Kreditkarte eingezogen

Dann nehme ich mal an das ist meine Kreditkarte. Somit sperre ich diese und übergebe denn Fall der Polizei.

Zitat (von neuhierrecht123):
Ich kenne mich jetzt nicht so aus aber ich vermute mal das man nicht automatisch als Beschuldigter geladen wird, wenn jemand Anzeige erstattet

Doch. In so einen Fall müssten Sie als Beschuldigter und dürfen nicht als Zeuge geladen werden. Wurden Sie tatsächlich als Zeuge geladen, dann hat die Polizei ein schmutyiges Spiel getrieben. "Offiziell" ist es natürlich nur ein ""Versehen" und ein absoluter "Einzelfall" der so noch nie vorgekommen ist.

Übrigens muss man in Deutschland weder als Beschuldigter noch als Zeuge auf Einladung der Polzei antraben und aussagen. Erst wenn eine Ladung vom Staatsanwalt oder vom Richter kommt muss man als Zeuge aussagen. Als Beschuldigter darf auch dan weiterhin schweigen.
Lesen Sie hierzu auch die Ausführungen von RA Vetter https://www.arag.de/auf-ins-leben/udo-vetter/rechte-und-pflichten-zeugen/

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#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
ich vermute mal das man nicht automatisch als Beschuldigter geladen wird, wenn jemand Anzeige erstattet


Als was denn sonst? Man kann nicht Zeuge gegen sich selbst sein.

Zitat:
Aber ist es nicht in dem Augenblick "wider besseren Wissens", wo bekannt ist, dass es sich nicht um die eigene Kreditkarte handelt, weil zum einen keine genauen Daten aufgelistet waren und zum anderen ja auch nichts abgebucht wurde?


Fahrlässiges Nichtwissen (um die Falschheit der Behauptung) ist kein vorsätzliches Wissen. Es gibt auch keine fahrlässige falsche Verdächtigung.

Abgesehen davon, wieso folgt aus "keine genauen Daten aufgelistet", daß es sich "nicht um die eigene Kreditkarte handelt"?
Und da Kreditkartenabrechnung immer erst recht spät kommen (und auch spät abgebucht werden, deswegen heißt es ja *Kredit*karte), kann man auch aus "nichts abgebucht wurde" nicht schließen, daß die eigene Kreditkarte nicht mißbraucht wurde.

Ergo: da hilft es gar nichts, jetzt zu versuchen, irgendwie gegen den Anzeigeerstatter "nachzutreten".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von neuhierrecht123):
ich wurde unter anderem gefragt, was die Firma von meinem Nachbarn macht. Ich habe es beantwortet, aber was das jetzt mit der eigentlichen Sache zu tun hatte, das frage ich mich bis heute. Vielleicht Zeit schinden aber..naja eine komische Frage ist das schon.

Verhörtaktik, Smaltalk machen, mit Fragen aus anderen Bereichen verwirren.

Mich hat mal einer gefragt, ob ich zu ihm mit dem Bus gekommen wäre, wo ich umgestiegen wäre, ob es Stau gab.
Hab dann nur geantwortet "wenn sie keine Fragen zum Sachverhalt haben, dann gehe ich jetzt" und habe nach meiner Jacke gegriffen. Ab da gab es nur noch sachverhaltsrelevante Fragen :grins:



Zitat (von neuhierrecht123):
Es lief einfach generell in meinen Augen unsachgemäß ab, ich wusste schon nicht worum es ging als ich vorgeladen wurde.

Auch so eine Taktik. Möglichst wenig sagen, möglichst viel erfahren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
neuhierrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat:


Abgesehen davon, wieso folgt aus "keine genauen Daten aufgelistet", daß es sich "nicht um die eigene Kreditkarte handelt"?
Und da Kreditkartenabrechnung immer erst recht spät kommen (und auch spät abgebucht werden, deswegen heißt es ja *Kredit*karte), kann man auch aus "nichts abgebucht wurde" nicht schließen, daß die eigene Kreditkarte nicht mißbraucht wurde.


Die Bestellung ist nicht von gestern und liegt schon eine Weile zurück. Zudem war die Rechnung ja genau genommen auf eine andere Person ausgestellt. An einer Stelle vertun Sie sich hier aber. Das Bankkonto wird nur monatlich belastet,das ist korrekt. Das Kreditkartenkonto jedoch nicht. Dieses fungiert ebenfalls wie ein Konto und die Abbuchungen/Zahlungen sind taggenau hinterlegt. Wir befinden uns im 21. Jahrhundert - ich kann ich online prüfen, ob meine Kreditkarte belastet wurde oder ich melde mich direkt beim Kreditkarteninstitut falls ich nicht versiert bin und kläre das dort. Heutzutage ist niemand darauf angewiesen, einen Monate auf eine Kreditkartenabrechnung zu warten, wäre ja auch fatal. Und wenn ich tatsächlich den Verdacht habe, dass einer Unfug mit meinen Geldmitteln treibt, dann melde ich mich doch erst recht beim Kreditinstitut, um ggf. eine Stornierung/ Rückbuchung etc. in Erwägung zu ziehen, BEVOR ich meine Karte sperren würde, sowas meldet man doch.

Ich wäre aber auch ein ziemlich mieser Krimineller, wenn ich eine Bestellung auf meinen Namen und meiner Adresse aufgeben würde, mit fremden Zahlungsmitteln bezahle und dann noch so nett bin und der Person meine ganz persönlichen Daten mit der Rechnung mitteile. Und dann - großer Zufall - ist die Person die fälschlicherweise die Mail bekommen hat noch beim selben Kreditkarteninstitut wie es auf der Rechnung draufstand. Alles ein bisschen viele Zufälle.

Leute, vielleicht bin ich zu einfach gestrickt, auch ich habe schon Briefe oder E-Mails fehlgeleitet bekommen. Ich habe weder irgendwelche Konten gesperrt noch jemanden angezeigt sondern im ersten Schritt verifiziert, kann mir das was: ja, nein, vielleicht. Meistens kann man sich sowas sehr schnell mit einem nein beantworten. Oder man denkt sich halt eben: oh da hat sich halt jemand vertippt, denn ich habe ja nur die Mail bekommen - die nicht für mich bestimmt ist - und da steht nirgendwo dass mir morgen eine Waschmaschine und 3 Trockner geliefert werden.

Warum ich jetzt trotz direkter Anzeige (die Person hatte ja erfreulicherweise schon meine Adresse) als Zeuge geladen wurde, wenn das scheinbar nicht so ist, das weiß ich nicht. De facto ist es so gewesen. Letzten Endes ist es mir auch egal, ich konnte die Sache ja schnell aufklären. Noch schneller wäre es gegangen, wenn ich vorher schon gewusst hätte worum es geht :)

Zitat (von FareakyThunder):

Übrigens muss man in Deutschland weder als Beschuldigter noch als Zeuge auf Einladung der Polzei antraben und aussagen. Erst wenn eine Ladung vom Staatsanwalt oder vom Richter kommt muss man als Zeuge aussagen. Als Beschuldigter darf auch dan weiterhin schweigen.
Lesen Sie hierzu auch die Ausführungen von RA Vetter https://www.arag.de/auf-ins-leben/udo-vetter/rechte-und-pflichten-zeugen/


Ich hatte ja nichts zu verschweigen, also bin ich natürlich hin. Wurde belehrt, dass ich auch als Zeuge nichts sagen muss, wenn es mich selbst belastet.

Zitat (von Harry van Sell):

Mich hat mal einer gefragt, ob ich zu ihm mit dem Bus gekommen wäre, wo ich umgestiegen wäre, ob es Stau gab.
Hab dann nur geantwortet "wenn sie keine Fragen zum Sachverhalt haben, dann gehe ich jetzt" und habe nach meiner Jacke gegriffen. Ab da gab es nur noch sachverhaltsrelevante Fragen :grins:


Danke für den Tipp! Sollte ich jemals wieder in diese Lage kommen, werde ich es auch so machen

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von neuhierrecht123):
Nein weil es scheinbar Leute gibt, die sich anmaßen, Dinge und Personen zu bewerten, die man nicht kennt. Situationen, in denen man nicht dabei war, etc. .Ist ja auch alles sehr einfach im Internet.


Ich habe Sie nicht bewertet in meinem Beitrag #4. Sie stellen ja selbst fest, dass wir alle nicht dabei waren. Und dann sind Nachfragen nunmal normal. Bei meinen Nachfragen ging es darum festzumachen, woraus sich Ihr Eindruck ergibt, nicht wie eine Zeugin behandelt worden zu sein. Dass es im Prinzip nur Ihr persönliches Gefühl war, weil Sie davon ausgehen, Zeugen müssten neutral behandelt werden, wissen wir ja nun.

Wenn Sie im Übrigen meine Nachfragen bereits als Anmaßung und Bewertung Ihrer Person ansehen, dann sollten Sie vielleicht wirklich nichts mehr in Foren posten, weil ich den Eindruck habe, dass Sie doch etwas empfindlich sind, was das betrifft. (Ja jetzt habe ich ein Werturteil über Sie abgegeben, auch wenn ich Sie nicht persönlich kenne.)

Zitat (von neuhierrecht123):
Dann schauen Sie mal 2 Sätze davor, da habe ich geschrieben "gegen mich wurde in Sachen Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten Anzeige erstattet" - also wohl doch nicht so ganz genau gelesen.


Sie haben aber nunmal geschrieben, dass die Polizei Sie als Zeugin vorgeladen hat. Ich bin ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass Sie, wenn Sie schon das Wort "Zeugin" verwenden und ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Polizei sie als solche geladen hat, Sie dies auch aus dem Schreiben entnommen haben, was die Polizei Ihnen geschickt hat. Derjenige, gegen den sich die Anzeige richtet ist nämlich der Beschuldigte und der wird dann auch zur Beschuldigtenvernehmung geladen inkl. sämtlicher rechtlicher Hinweise, die gegenüber einem Beschuldigten zu erteilen sind.

Was stand denn nun in dem Schreiben der Polizei? (Wenn ich mich richtig erinnere steht doch auch immer etwas drin von wegen "In dem Ermittlungsverfahren gegen XY wegen ZZ", wenn XY = neuhierrecht123 ist, dann sind Sie Beschuldigter, wenn dort irgendjemand anderes oder unbekannt steht, dann waren Sie wohl doch "nur" Zeugin.)

So oder so, durch Ihre eigenen Aussage haben Sie zu meiner Antwort beigetagen und das hätte man schlicht vermeiden können, wenn man keine eigenen Mutmaßungen rein bringt, sondern schlicht Fakten vorträgt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
neuhierrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):


So oder so, durch Ihre eigenen Aussage haben Sie zu meiner Antwort beigetagen und das hätte man schlicht vermeiden können, wenn man keine eigenen Mutmaßungen rein bringt, sondern schlicht Fakten vorträgt.

Ich habe es schon öfter geschrieben, aber gerne nochmal. Es ist keine Mutmaßung, man hat mir wortwörtlich mitgeteilt, dass gegen mich Anzeige erstattet wurde und auch von wem und wo diese Person wohnt und wann sie geboren wurde. Warum ich jetzt trotzdem "vorerst" (um den Komissar nochmals zu zitieren) als Zeugin geladen war, das -nochmal- weiß ich nicht, ich habe mir das Anschreiben nicht selber zugeschickt. Alleine dass Sie mir jetzt wieder Mutmaßung unterstellen, das ist schon wieder so eine Sache - warum sollte ich mir sowas ausdenken. Und warum muss ich als Zeugin meine Unschuld beweisen - hm, auch so eine Sache. Ich habe alles gemäß Fakten geschildert gepaart mit minimal eigener Wahrnehmung, die ich sogar noch in Klammern gesetzt habe. Worum es mir eigentlich ging, darauf sind Sie nicht eingegangen. Wie ich schon sagte, ich habe auf diesem Themengebiet keinerlei Erfahrung, weswegen ich mich überhaupt hier angemeldet habe. Stattdessen fragen Sie mich, was ich denn eigentlich will, weil ich nur Zeugin bin. Und auch bei Zweifeln kann man doch ganz normal nachfragen.

Zitat (von Eidechse):

Ich habe Sie nicht bewertet in meinem Beitrag #4. Sie stellen ja selbst fest, dass wir alle nicht dabei waren. Und dann sind Nachfragen nunmal normal. Bei meinen Nachfragen ging es darum festzumachen, woraus sich Ihr Eindruck ergibt, nicht wie eine Zeugin behandelt worden zu sein.


Richtig, Sie haben aber nicht nachgefragt, warum ich diesen Eindruck habe sondern direkt in Frage gestellt, ob ich denn schon einschlägige Erfahrungen als Zeugin hätte und daher meinen würde, jetzt nicht korrekt behandelt worden zu sein. Ich wollte mit meinem Post keine Diskussion lostreten, ob ich jetzt empfindlich bin oder die Polizei sich korrekt verhalten hat oder nicht. Mir ging es um die in meinen Augen haltlose Anzeige an sich, die sich ja zwischenzeitlich auch als haltlos erwiesen hat. Zwischenzeitlich bin ich Dank der anderen User ja nun auch besser informiert und weiß für das nächste Mal Bescheid.


Da Sie jetzt aber nochmal tatsächlich nachgefragt haben, beatnworte ich auch gerne Ihre Frage zu dem Brief. Dort Stand nur die reine Ermittlungssache drin, ohne irgendeinen Namen und ohne den Hinweis unbekannt. Als Zusatz: Bestellung bei Firma xyz und Lieferung an Sie + Datum und Uhrzeit.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Warum ich jetzt trotz direkter Anzeige (die Person hatte ja erfreulicherweise schon meine Adresse) als Zeuge geladen wurde, wenn das scheinbar nicht so ist, das weiß ich nicht. De facto ist es so gewesen.


Sie haben tatsächlich eine schriftliche Ladung bekommen, die an:

Neuhierrecht123
Musterstr. 1
00000 Musterstadt

adressiert war und in der stand:
"In dem Ermittlungsverfahren gegen Neuhierrecht123 werden Sie als Zeuge geladen"

Sie wurden in der Ladung also in einem Satz als Beschuldigter und als Zeuge in der selben Sache bezeichnet?

Die würde ich mir einrahmen. Das ist ein -übertrieben- ein Stück Justizgeschichte aber jedenfalls heißer Kandidat für jedes Stilblütenbuch, wie sie teilweise von pensionierten Richtern oder StA'en verfasst werden.

Meine Vermutung geht allerdings eher dahin, dass noch gar kein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eröffnet war, zu dem Zeitpunkt, sie also offiziell noch gar keine Beschuldigteneigenschaft innehatten.


Eine falsche Verdächtigung liegt jedenfalls nicht vor. Sicherlich würden die meisten Empfänger der mail erst mal logisch prüfen, ob das so "hinkommen" kann. Andererseits wird heute an allen Ecken und Enden vor den Gefahren des Internets in Sachen Zahlungsdatenmissbrauch gewarnt. Und wenn dann ein etwas ängstlicher Geselle zur Polizei geht, ist daran nichts strafbar, solange er nur Fakten mitteilt.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.07.2016 11:41

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