Beweispflicht Schuldner

26. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Alex212
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beweispflicht Schuldner

Hi @all,

folgendes Problem:
Meine Freundin hat bei dem Mann ihrer ehemaligen Arbeitgeberin sich Geld im dreistelligen Bereich geliehen. Da sie dort die ganze Zeit ja weitergearbeitet hat, hat sie diesen Betrag auch langsam abgetragen. Da dies zu dieser Zeit alles "unter Freunden" war, wurde zwar ein Vertrag gefertigt, jedoch wurde nicht anhand von Quittungen die Tilgung der Schulden festgehalten.

So wie das Leben so spielt. Meine Freundin arbeitet dort nicht mehr, das Verhältnis ist nicht mehr so gut und jetzt sind die beiden ganz clever und behaupten, dass überhaupt noch keine Tilgung geleistet wurde, sprich sie fordern die volle Summe erneut ein.

Angeblich soll auch schon ein Inkasso Büro beauftragt sein.

Ich weiss, ich hab ihr auch gesagt selbst Schuld, hättest dir Quittungen geben lassen sollen...

Gibts da ne Chance aus der Sache rauszukommen oder zahlt sie jetzt doppelt?

Für Antworten schonmal Danke im voraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Letztlich ist dies eine Frage, wer was beweisen kann.

Kann Ihre Freundin die Rückzahlung nachweisen (z. B. durch Zeugen).

Falls nein, wird Ihre Freundin im Falle einer Klage aller Wahrscheinlichkeit zur Rückzahlung des vollen Darlehens verurteilt. Sie müsste dann doppelt zahlen.

Sollte eine solche Klage (über den vollen Betrag) eingehen, sollte sich der Gläubiger aber im Klaren sein, dass er eine Straftat begeht.

Sie sollten also eindeutig klarmachen, dass im Falle einer Klage über die volle Summe sie unverzüglich Strafanzeige wegen Betruges (bzw desen Versuchs) stellen werden.

Auch wenn diese ohne Nachweise letztlich nichts fruchten wird kann eine solche Drohung aber eventuell den Betreffenden von der Begehung der Straftat abhalten (hängt vom Charakter und Abgebrühtheit der Peson ab).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Wie genau ist den die Rückzahlung erfolgt?

Der Nachweis der Rückzahlung kann auch in anderer Form als durch Quittung erfolgen, z.B. durch Zeugen. Es kommt dann auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen an. Besser als ein Zeuge wäre etwas „Handfestes“, wie z.B. eine unbare Rückzahlung (=Überweisung) oder eine von der Arbeitgeberin vorgenommene Verrechnung mit Arbeitslohn (=es wurde weniger Lohn ausgezahlt, als vereinbart).

Wurde das Geld nur Stück für Stück abgestottert (durch Übergabe von Bargeld) wird es auch mit Zeugen schwer werden, denn bei den einzelnen Zahlungen wird ja kaum immer einer dabei gewesen sein.

Wenn ein fester Rückzahlungstermin vereinbart worden ist und dieser schon lange zurückliegt, benötigt die Verleiherin möglicherweise eine Begründung, warum sie erst jetzt Rückzahlung fordert (das ist aber ein sehr schwaches Argument für den Schuldner). Umgekehrt sollte der Schuldner erklären können, warum er den Leihvertrag schriftlich geschlossen hat, bei Rückzahlung aber auf Schriftliches verzichtet hat.

Im Übrigen sehe ich die Sache so wie Stefan5.

2x Hilfreiche Antwort

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