Beziehung zwischen einem 16 jährigem und einer 25

19. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
markuus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beziehung zwischen einem 16 jährigem und einer 25

hallo zusammen
ich wollte mal fragen, ob es strafbar ist wenn ein 16 jähriger und eine 25 jährige eine beziehung haben. ich kann es mir nämlich nicht vorstellen, warum sollen welche nicht zusammen sein, wenn sie sich lieben. das gesetz soll doch da sein das es den leuten gut geht, aber wie soll es einem gut gehen, wenn die liebe verboten wird
freue mich auf antworten
lg markuus

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39230x hilfreich)

quote:
das gesetz soll doch da sein das es den leuten gut geht,

Nein, nicht unbedingt. Wenn ein Gesetz das erreicht, ist es zwar schön, aber nicht unbedingt Ziel eines Gesetzes. Gesetze formulieren allgemein verbindliche Regeln, die das Zusammenleben und das Verhalten untereinander ordnen sollen, bestimmen Rechte und Pflichten, geben Gebote und Verbote aus.

Einzelne können dann schon mal unter Gesetzen leiden, diese Einzelfälle werden jedoch zum Schutze der Mehrheit in Kauf genommen.


quote:
aber wie soll es einem gut gehen, wenn die liebe verboten wird

Die Liebe ist ja nicht verboten, nur der Geschlechtsverkehr ;)


Im übrigen wurde auch an Fälle wie Deinen gedacht im Gesetz: § 1303 BGB -
Ehemündigkeit
Da kann man schon ab 16 heiraten, dann wäre im Rahmen der Ehe auch Liebe und Geschlechtsverkehr erlaubt.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Liebe ist ja nicht verboten, nur der Geschlechtsverkehr <hr size=1 noshade>


Weshalb sollte der Geschlechtsverkehr hier pauschal verboten sein?
Probleme würde es dann geben, wenn z. B. ein Ausbildungsverhältnis zwischen den beiden bestehen oder eine Zwangslage ausgenutzt werden würde.

Ich hoffe, der Hinweis auf § 1303 BGB war als Witz gemeint.

-- Editiert am 20.10.2009 11:09

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9545 Beiträge, 2343x hilfreich)

Ich bin mir auch nicht sicher, ob der beitrag von harry nun als Witz gemeint war oder nicht.

In der Konstellation 16/25 ist eine sexuelle Beziehung grundsätzlich erlaubt und nicht strafbar. Ausnahmen gibt es beispielsweise bei einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis (Schüler/Lehrerin etc.).

Sollte eine solche Ausnahme nicht vorliegen, steht einer Beziehung nichts entgegen.



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"justice"

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#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1119x hilfreich)

quote:
Ausnahmen gibt es beispielsweise bei einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis


... wenn dieses ausgenutzt wird.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39230x hilfreich)

Ich habe noch in Erinnerung das Geschlechtsverkehr zwischen Erwachsenem und Minderjährigem auch ohne besonderes Abhängigkeitsverhältnis verboten ist?
Hat sich da was geändert in diesem oder letztem Jahr?



quote:
Ich hoffe, der Hinweis auf § 1303 BGB war als Witz gemeint.

Nein, durchaus nicht.
Davon ausgehend das eine Beziehung zwischen Erwachsenem und Minderjährigem strafbar ist, für mich der einzig legale Weg einer Beziehung zwischen Erwachsenem und Minderjährigem.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#6
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

quote:
Ich habe noch in Erinnerung das Geschlechtsverkehr zwischen Erwachsenem und Minderjährigem auch ohne besonderes Abhängigkeitsverhältnis verboten ist?


Das hast du falsch in Erinnerung.

Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren sind grundsätzlich strafbar.

quote:
Davon ausgehend das eine Beziehung zwischen Erwachsenem und Minderjährigem strafbar ist, für mich der einzig legale Weg einer Beziehung zwischen Erwachsenem und Minderjährigem.


Glücklicherweise funktioniert unser Rechtssystem nicht so.



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39230x hilfreich)

quote:
Glücklicherweise funktioniert unser Rechtssystem nicht so.

Eventuell habe ich das missverständlich formuliert...

Ich meinte den Bezug auf den § 1303 BGB - Ehemündigkeit nicht im Sinne von 'schnell mal heiraten um ein bisschen rum zu v.....' um eine strafbarkeit zu umgehen.

Ich bezog mich dabei schon auf eine ernsthafte, langfristige Beziehung. Insbesondere weil es ja hier hohe Hürden durch das Familiengericht zu überwinden gilt. Die werden ja kein Formular haben, wo man nur ankreuzt 'ich will heiraten' und 14 Tage später ist die Genehmigung im Briefkasten.
Und wenn ich eine Ehe eingehen darf, dürfte ich auch alle Rechte daraus geltend machen (z.B. versuchen Kinder zu zeugen), selbst wenn dies ohne Ehe strafbar wäre?




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#8
 Von 
guest-12322.10.2009 17:54:42
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9545 Beiträge, 2343x hilfreich)

Wie auch immer. Dies ist ein Laienforum und daher kann hier jeder schreiben, was er denkt. dagegen ist vom grundsatz her nichts einzuwenden.

Es ist aber so, dass grundsätzlich nur der sexuelle kontakt zu kindern verboten ist. Kind ist man aber nur bis einschließlich 13. Ab 14 jahren ist daher der sexuelle kontakt vom grundsatz her erlaubt.

im Alter von 14-16 gibt es einschränkungen und im Alter zwischen16 und 18 gibt es nur noch einige ganz wenige Einschränkungen.

Wenn man also die pauschale frage (ohne weitere Erläuterungen) hört: Darf ein 16jähriger etwas mit einer 25jährigen anfangen? Dann kann die ebenso pauschale Antwort nur "ja" lauten.



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"justice"

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#10
 Von 
guest-12322.10.2009 17:54:42
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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