Guten Tag,
bin als Zeuge vorgeladen, müßte aber 600 km einfach anreisen, muß ich dort hinfahren in die Verhandlung oder gibt es hier irgend einen tipp das zu umgehen?
Mfg
Wope
Bin als Zeuge vorgeladen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Zitatmuß ich dort hinfahren in die Verhandlung oder gibt es hier irgend einen tipp das zu umgehen? :
Das sollte man das Gericht fragen, mitunter gibt es auch die Möglichkeit einer Videoschaltung.
Als Zeuge bekommt man die Fahrtkosten und Aufwendungen erstattet
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitatbin als Zeuge vorgeladen, müßte aber 600 km einfach anreisen, muß ich dort hinfahren in die Verhandlung :
Ja. Müssen Sie. Anderenfalls holt die Polizei Sie ab und bringt Sie zum Gericht.
Zitat:oder gibt es hier irgend einen tipp das zu umgehen?
Nein. Das kann man nicht umgehen.
Muss man aber auch nicht, weil die Gerichtskasse alle Kosten trägt: Verdienstausfall (Bescheinigung des AG mitbringen), Reisekosten (Bahn 1.Klasse oder Kilometergeld für PKW-Anreise), Hotel und Verpflegung.
Man kann auch einen Vorschuss beantragen, wenn man die notwendigen Kosten nicht im Vorwege erbringen kann.
Vielleicht verzichtet das Gericht dann auf persönliches Erscheinen...
https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__3.html
ZitatMuss man aber auch nicht, weil die Gerichtskasse alle Kosten trägt: Verdienstausfall (Bescheinigung des AG mitbringen), Reisekosten (Bahn 1.Klasse oder Kilometergeld für PKW-Anreise), Hotel und Verpflegung. :
Übernachtung aber nur bei Notwendigkeit, wenn um rechtzeitig zu erscheinen eine Abreise vor 6 Uhr morgen oder wenn Rückkehr nach Hause vor 23 Uhr nicht mehr möglich ist. Und dann nur bis zu einer gewissen Höhe, die man bei Gericht erfragen sollte, da nicht so eindeutig geregelt.
Und Verpflegung nur in Form einer Pauschale (grob 14 Euro pro Tag).
Und Verdienstausfall sich nur bis max. 25 Euro/Stunde.
Aber das nur als Ergänzung

-- Editiert von Dirrly am 26.09.2021 01:10
Du bekommst alle Auslagen erstattet oder auch nicht.
Wenn Du nach dem Willen des Gerichts hilfreich bist, dann bekommst Du alles erstattet.
Wenn du als Zeuge ehrlich bist und nicht alles den Wünschen des "Gerichts" entspricht, dann kann es auch sein dass es gar nichts gibt.
"Zeuge vorgeladen, müßte aber 600 km einfach anreisen,"
Du kannst auch anfragen ob Du nicht vor Ort an Deionem Wohnort vernommen werden kannst.
-- Editiert von misterbona am 26.09.2021 08:38
Vollkommener Unsinn und Stammtischgeschwätz!ZitatDu bekommst alle Auslagen erstattet oder auch nicht. :
Wenn Du nach dem Willen des Gerichts hilfreich bist, dann bekommst Du alles erstattet.
Wenn du als Zeuge ehrlich bist und nicht alles den Wünschen des "Gerichts" entspricht, dann kann es auch sein dass es gar nichts gibt.
ZitatWenn Du nach dem Willen des Gerichts hilfreich bist, dann bekommst Du alles erstattet. :
Wenn du als Zeuge ehrlich bist und nicht alles den Wünschen des "Gerichts" entspricht, dann kann es auch sein dass es gar nichts gibt
Was für ein Quatsch
ZitatWenn Du nach dem Willen des Gerichts hilfreich bist, dann bekommst Du alles erstattet. :
Wenn du als Zeuge ehrlich bist und nicht alles den Wünschen des "Gerichts" entspricht, dann kann es auch sein dass es gar nichts gibt.
Gibt es für diese Sachwachsinn auch irgendeine substantiierte Rechtsgrundlage?
Also was belastbareres als Stammtischgeschwätz und einen Zeitungsbericht?
Und jetzt?
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