Bin als Zeuge vorgeladen

22. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
W. Meier
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Bin als Zeuge vorgeladen

Guten Tag,

bin als Zeuge vorgeladen, müßte aber 600 km einfach anreisen, muß ich dort hinfahren in die Verhandlung oder gibt es hier irgend einen tipp das zu umgehen?

Mfg
Wope

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109179 Beiträge, 38267x hilfreich)

Zitat (von W. Meier):
muß ich dort hinfahren in die Verhandlung oder gibt es hier irgend einen tipp das zu umgehen?

Das sollte man das Gericht fragen, mitunter gibt es auch die Möglichkeit einer Videoschaltung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5313 Beiträge, 1229x hilfreich)

Als Zeuge bekommt man die Fahrtkosten und Aufwendungen erstattet

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5464 Beiträge, 1354x hilfreich)

Zitat (von W. Meier):
bin als Zeuge vorgeladen, müßte aber 600 km einfach anreisen, muß ich dort hinfahren in die Verhandlung

Ja. Müssen Sie. Anderenfalls holt die Polizei Sie ab und bringt Sie zum Gericht.

Zitat:
oder gibt es hier irgend einen tipp das zu umgehen?

Nein. Das kann man nicht umgehen.

Muss man aber auch nicht, weil die Gerichtskasse alle Kosten trägt: Verdienstausfall (Bescheinigung des AG mitbringen), Reisekosten (Bahn 1.Klasse oder Kilometergeld für PKW-Anreise), Hotel und Verpflegung.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27244 Beiträge, 5042x hilfreich)

Man kann auch einen Vorschuss beantragen, wenn man die notwendigen Kosten nicht im Vorwege erbringen kann.

Vielleicht verzichtet das Gericht dann auf persönliches Erscheinen...
https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__3.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Dirrly
Status:
Lehrling
(1865 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Muss man aber auch nicht, weil die Gerichtskasse alle Kosten trägt: Verdienstausfall (Bescheinigung des AG mitbringen), Reisekosten (Bahn 1.Klasse oder Kilometergeld für PKW-Anreise), Hotel und Verpflegung.


Übernachtung aber nur bei Notwendigkeit, wenn um rechtzeitig zu erscheinen eine Abreise vor 6 Uhr morgen oder wenn Rückkehr nach Hause vor 23 Uhr nicht mehr möglich ist. Und dann nur bis zu einer gewissen Höhe, die man bei Gericht erfragen sollte, da nicht so eindeutig geregelt.

Und Verpflegung nur in Form einer Pauschale (grob 14 Euro pro Tag).

Und Verdienstausfall sich nur bis max. 25 Euro/Stunde.

Aber das nur als Ergänzung :)

-- Editiert von Dirrly am 26.09.2021 01:10

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#6
 Von 
misterbona
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Du bekommst alle Auslagen erstattet oder auch nicht.
Wenn Du nach dem Willen des Gerichts hilfreich bist, dann bekommst Du alles erstattet.

Wenn du als Zeuge ehrlich bist und nicht alles den Wünschen des "Gerichts" entspricht, dann kann es auch sein dass es gar nichts gibt.

"Zeuge vorgeladen, müßte aber 600 km einfach anreisen,"

Du kannst auch anfragen ob Du nicht vor Ort an Deionem Wohnort vernommen werden kannst.


-- Editiert von misterbona am 26.09.2021 08:38

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4118 Beiträge, 660x hilfreich)

Zitat (von misterbona):
Du bekommst alle Auslagen erstattet oder auch nicht.
Wenn Du nach dem Willen des Gerichts hilfreich bist, dann bekommst Du alles erstattet.

Wenn du als Zeuge ehrlich bist und nicht alles den Wünschen des "Gerichts" entspricht, dann kann es auch sein dass es gar nichts gibt.
Vollkommener Unsinn und Stammtischgeschwätz!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bertram-der-bärtige
Status:
Lehrling
(1307 Beiträge, 107x hilfreich)

Zitat (von misterbona):
Wenn Du nach dem Willen des Gerichts hilfreich bist, dann bekommst Du alles erstattet.

Wenn du als Zeuge ehrlich bist und nicht alles den Wünschen des "Gerichts" entspricht, dann kann es auch sein dass es gar nichts gibt

Was für ein Quatsch

Signatur:

Ich weiß, dass ich nicht alles weiß. Manchmal ist es schön, nicht alles zu wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109179 Beiträge, 38267x hilfreich)

Zitat (von misterbona):
Wenn Du nach dem Willen des Gerichts hilfreich bist, dann bekommst Du alles erstattet.

Wenn du als Zeuge ehrlich bist und nicht alles den Wünschen des "Gerichts" entspricht, dann kann es auch sein dass es gar nichts gibt.

Gibt es für diese Sachwachsinn auch irgendeine substantiierte Rechtsgrundlage?
Also was belastbareres als Stammtischgeschwätz und einen Zeitungsbericht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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