Börsen-/Aktienrecht: WIRECARD - Fragen zur aktuellen Sammelklage!

18. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)
Börsen-/Aktienrecht: WIRECARD - Fragen zur aktuellen Sammelklage!

Hallo zusammen ...!

Vermutlich hat jeder mitbekommen, dass die Wirecard Aktie heute über 60 % gefallen ist.
Erneut Unstimmigkeiten in der Bilanz ... das hat es in der Vergangenheit desöfteren bei Wirecard gegeben.
Was es allerdings in der Geschichte des DAX bisher nur ein einziges Mal (heute das zweite Mal!) gegeben hat,
ist ein so ein großer Kursfall an einem einzigen Tag ...!

Seit heute mehren sich die Berichte über Anwälte, die Schadensersatz fordern wollen ...!
Es soll wohl eine "Sammelklage" geben, mit der man solche Ansprüche erwirken möchte.
Einfach mal "Scahdensersatz Wirecard" googeln ... heute wie gesagt gab es etliche Berichte.
Z. B. https://wirecard-klage.de/ ....

Was ich mich frage ... wenn man sich so einer Sammelklage anschließt, was kommt da dann am Ende bei raus?
Bekommen alle, die sich anschließen ihre Verluste ersetzt? Oder erwirkt eine solche Klage nur ein Referenzurteil, und danach muss jeder Einzelne seinen Schadensersatz selber einklagen?
Was wäre, wenn man sich so einer Klage nicht anschließt, obwohl man es könnte (weil man betroffen ist)?
Heißt das, dass man diese Ansprüche - sofern sie denn von einem Gericht eingeräumt werden - dann nicht mehr hat?

Und letzte Frage: wenn man sich so einer Klage anschließt, mit welchen Kosten kann man bei sowas rechnen?
Wie wird sowas berechnet, auf welcher Grundlage?

Wer kennt sich aus und mag antworten?

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108 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Seit heute mehren sich die Berichte über Anwälte, die Schadensersatz fordern wollen ...!

War ja klar das da ganz schnell einige aus dem Löchern gekrabbelt kommen ...



Zitat (von StefanHAM):
Was ich mich frage ... wenn man sich so einer Sammelklage anschließt, was kommt da dann am Ende bei raus?

Nix - weil es in Deutschland gar keine Sammelklagen gibt. Anwälte die Gegenteiliges behaupten, würde ich gewisse Inkompetenz unterstellen und diese gewiss nicht beauftragen.



Es mag sein, das es irgendwann mal eine Musterfeststellungsklage gibt, dann aber nur von einer qualifizierten Einrichtung. Anwaltskanzleien gehören derzeit nicht dazu.



Zitat (von StefanHAM):
Bekommen alle, die sich anschließen ihre Verluste ersetzt?

Nö. Mit etwas Pech bekommen man nur ein Schreiben vom Insolvenzverwalter ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

"Musterfeststellungsklage" ist auch das Wort, was in den Beiträgen genannt wird ...
Sammelklage kam von mir.

Keine Ahnung, was eine Musterfeststellungsklage bezweckt ...
Jedenfalls wird die Sache bzgl. der Schadensersatzforderungen immer aktueller ...
Heute erneutes Kursdrama bei Wirecard und heute noch mehr Berichte und Nachrichten
über Schadensersatzforderungen ...

Bin gespannt wie das weitergeht.

Es kommt ja nicht aus dem Nichts, sondern es gibt eine Grundlage, auf der man das begründen will.
Ob man damit weiter kommt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Keine Ahnung, was eine Musterfeststellungsklage bezweckt ...

Irgendein Befugter klagt und kündigt das an. Dann kann man sich der Klage anschließen.
Für jeden der sich der Klage angeschlossen hat, gilt dann das Urteil - die müssen also keine eigene Klage führen.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Ah ok. Danke für die Erklärung.
Und wer könnte befugter sein?
Du meintest ein Anwalt kann das nicht sein?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Und wer könnte befugter sein?

Derzeit sind das um die 80 Organisationen - unter anderem auch der Verbraucherschutz. Nur ob der bei Aktienspekulationen greift bzw. sich dafür interessiert ist fraglich.



Zitat (von StefanHAM):
Du meintest ein Anwalt kann das nicht sein?

Doch, er muss es halt nur schaffen die Kriterien zu erfüllen.


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#6
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nix - weil es in Deutschland gar keine Sammelklagen gibt. Anwälte die Gegenteiliges behaupten, würde ich gewisse Inkompetenz unterstellen und diese gewiss nicht beauftragen.


Richtig ist natürlich, dass es in Deutschland keine Sammelklagen gibt. Richtig ist allerdings auch, dass sogenannte Musterfeststellungsklagen hier gemeinhin als Sammelklagen bezeichnet werden.

So überschrieb "nebenan" in der Rubrik "Ratgeber" ein Rechtsanwalt seinen Beitrag wie folgt:

"Wirecard AG - Sammelklage für Aktionäre"

https://www.123recht.de/ratgeber/bankrecht/Wirecard-AG-Sammelklage-fuer-Aktionaere-__a159188.html

Zitat (von Harry van Sell):
Es mag sein, das es irgendwann mal eine Musterfeststellungsklage gibt, dann aber nur von einer qualifizierten Einrichtung. Einrichtung. Anwaltskanzleien gehören derzeit nicht dazu.


Bereits im Mai 2020 hat eine Kanzlei einen Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens gestellt.

Zitat (von Harry van Sell):
Mit etwas Pech bekommen man nur ein Schreiben vom Insolvenzverwalter ...


Es ist schon bemerkenswert, wie etwaige Bemühungen von Rechtsanwälten, die auf "Frag einen Anwalt" Kunden sind, in diesem Forum konterkariert werden.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14003x hilfreich)

Ich spreche keinem Anwalt das Recht ab, zu werben. Ich erwarte allerdings, dass er Vokabeln, Begriffe verwendet, die Laien nicht in die Irre führen. Und der Begriff "Sammelklage" tut es.

wirdwerden

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#8
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Vielleicht sollte man einfach einmal verstehen, dass ein Fragesteller nicht unbedingt bereits vor einer rechtlichen Beratung die richtigen Begrifflichkeiten kennt und beispielsweise eher "Sammelklage" als "Kapitalanlegermusterverfahren" in eine Internet-Suchmaschine eingibt. Ohne das Wort "Sammelklage" in der Überschrift des Artikels würde jedoch dieser von dem Fragesteller überhaupt nicht gefunden werden. Im Übrigen ist es ja so, dass das Verfahren später in dem Artikel erklärt wurde.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Bin gespannt wie das weitergeht.
Man könnte als Gespannter mal nachlesen, wie das in einer ähnlichen *Sammelklage* -Sache ging.

https://www.autobild.de/artikel/vw-abgasskandal-vergleichsgespraeche-nach-sammelklage-13613421.html

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#10
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Der Unterschied ist, dass es im Fall von Volkswagen mehr oder weniger unstreitige Fakten gab.
Das ist bei Wirecard würde ich sagen nicht unbedingt der Fall.

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#11
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Bei Wirecard AG geht es um möglicherweise getäuschte Aktionäre, nicht Kunden (wobei auch Aktionäre gegen die Volkswagen AG in einem Kapitalanleger-Musterverfahren zu Felde ziehen).

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Ehemaliger Nickname: Ratsuchender@123net

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#12
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Betonung liegt auf „möglicherweise".
Das macht’s so schwierig.
Wieso sollte sich ein Anleger einer solchen Klage anschließen wenn am Ende nur der Anwalt verdient?
Das ist ja der Punkt.
Die Kanzleien, die aktuell mit Klagen werben, sprechen alle nur davon, dass Wirecard hier möglicherweise falsch gehandelt hat und Anleger so getäuscht wurden.

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#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Habe die Hälfte meiner Wirecard-Aktien vorgestern verkauft :cool:
Wirecard ist immer wieder auf die Beine gekommen, die Schnäppchenjäger lauern ja schon. Einfach abwarten, die Anwälte wollen ja auch nur Geld.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Was ich mich frage ... wenn man sich so einer Sammelklage anschließt, was kommt da dann am Ende bei raus?
Zitat (von StefanHAM):
Wieso sollte sich ein Anleger einer solchen Klage anschließen wenn am Ende nur der Anwalt verdient?
Zitat (von StefanHAM):
Das macht’s so schwierig.
Für wen denn?

Auf hoher See....und vor Gericht... (schon mal gehört?)---
Jeder Anwalt hat das auch schon gehört... deshalb ist möglicherweise eine recht passende Vokabel.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Die Kanzleien, die aktuell mit Klagen werben, sprechen alle nur davon, dass Wirecard hier möglicherweise falsch gehandelt hat und Anleger so getäuscht wurden.


Wenn der Sachverhalt unstreitig wäre, bedürfte es ja nicht des Verfahrens.

Signatur:

Ehemaliger Nickname: Ratsuchender@123net

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#16
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Deswegen auch die Frage nach den Kosten in meinem Eröffnungs Beitrag. Wenn man sich da einfach anhängen könnte ohne einen Kostenaufwand zu haben, dann hätte man ja nichts zu verlieren.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Ratgeber@123.net):
Bereits im Mai 2020 hat eine Kanzlei einen Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens gestellt.

Schön das ein Antrag gestellt wurde - nur bedeutet das ja erst mal nur das jemand der Meinung ist, etwas zu dürfen / können ...
Interessanter ist, was wurde denn aus dem Antrag?



Zitat (von Ratgeber@123.net):
Es ist schon bemerkenswert, wie etwaige Bemühungen von Rechtsanwälten, die auf "Frag einen Anwalt" Kunden sind, in diesem Forum konterkariert werden.

Ein seriöser Anwalt wird auch auf die Gefahren / Probleme hinweisen.



Zitat (von StefanHAM):
Die Kanzleien, die aktuell mit Klagen werben, sprechen alle nur davon, dass Wirecard hier möglicherweise falsch gehandelt hat und Anleger so getäuscht wurden.

"Mandanten fischen" nennt sich das - vollkommen in Ordnung wenn man keine falschen Vorstellungen erweckt.



Zitat (von Ratgeber@123.net):
Ohne das Wort "Sammelklage" in der Überschrift des Artikels würde jedoch dieser von dem Fragesteller überhaupt nicht gefunden werden.

Abgesehen davon das diese SEO Methode veraltet ist, Anwälte dürfen also Unfug schreiben wenn sie damit erreichen wollen das Google sie besser findet?
Sehe ich anders ...

Zumal es mit entsprechender SEO Kenntnis bessere Lösungen gibt. Und wenn ein Anwalt da keine Kenntnis hat, kann er ja einen Fachmann beauftragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Schön das ein Antrag gestellt wurde - nur bedeutet das ja erst mal nur das jemand der Meinung ist, etwas zu dürfen / können ... Interessanter ist, was wurde denn aus dem Antrag?


Zur Einleitung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens bedarf es eines Antrages. Durch Stellung des Antrages ist sodann das Verfahren eingeleitet.

Zitat (von Harry van Sell):
Ein seriöser Anwalt wird auch auf die Gefahren / Probleme hinweisen.


Das ist in dem verlinkten Artikel durchaus geschehen.

Zitat (von Harry van Sell):
"Mandanten fischen" nennt sich das - vollkommen in Ordnung wenn man keine falschen Vorstellungen erweckt.


Das hörte sich aber weiter noch ganz anders an.

Zitat (von Harry van Sell):
Abgesehen davon das diese SEO Methode veraltet ist, Anwälte dürfen also Unfug schreiben wenn sie damit erreichen wollen das Google sie besser findet? Sehe ich anders ...


Wir sind hier so tolerant, dass wir auch falsche Sichtweisen tolerieren. Rechtsanwälte - und weitere Berufsgruppen - benutzen mitunter formal nicht richtige Ausdrucke auch deshalb, um Hilfesuchende besser erreichen zu können. Das ist eine Kompetenz, die dem ein oder anderen User hier vollends fehlt.

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#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14003x hilfreich)

Man sollte VW nicht unbedingt als vergleichbaren Fall heranziehen. Da war der Schaden ja im Prinzip von Anfang an klar, auch wenn VW das zunächst bestreiten musste, und - es war Geld da, um zu regulieren. Da ging es doch eigentlich nur um die Höhe des zu leistenden Ersatzes. Also eine ganz andere Ausgangslage.

Ich sehe in dem hier vorliegenden Fall eher den Telekom-Skandal von vor ca. 15 Jahren als vergleichbaren Fall an. Da ging es auch um Kapitalanleger (nicht um Kunden), an diesem Fall wurde dann ja auch schließlich das Modell der Musterverfahren entwickelt. Bis etwa 2016 hab ich die ganze Sache verfolgt. Ging ja mehrmals hin und her zwischen BGH und OLG Frankfurt. Keine Ahnung, wie es ausgegangen ist, lässt sich aber mit Sicherheit recherchieren.

Wenn es kein solches Verfahren gibt, ein Anwalt aber damit wirbt, dass er viele Geschädigte vertritt, damit tu ich mich schwer. Da kann es nämlich schnell zur Interessenkollision kommen. Wenn er die erste positive Entscheidung vollstreckt, wohl wissend, dass da noch weitere Entscheidungen sind, die er auch vollstrecken könnte, quoteln geht ja nicht, es sei denn, man hätte eine entsprechende Vereinbarung mit den Mandanten getroffen. Irgendwie schwierig.

Nur eines sollte wie bei jedem Rechtsstreit klar sein. Man trägt das Prozessrisiko, und auch eine intensive Vorberatung kostet Geld. Ich weiss nicht, woher die Einstellung kommt, dass im Fall von Gewinnen man diese alleine einstecken kann, im Fall von Verlusten aber wer auch immer die Wahrnehmung der Interessen finanzieren soll.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Man sollte VW nicht unbedingt als vergleichbaren Fall heranziehen. Da war der Schaden ja im Prinzip von Anfang an klar, auch wenn VW das zunächst bestreiten musste, und - es war Geld da, um zu regulieren. Da ging es doch eigentlich nur um die Höhe des zu leistenden Ersatzes. Also eine ganz andere Ausgangslage.


Ich fürchte, hier verwechselt man etwas. Das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG ist noch nicht entschieden.

Zitat (von wirdwerden):
Keine Ahnung, wie es ausgegangen ist, lässt sich aber mit Sicherheit recherchieren.


Die Anleger der Telekom AG sind seinerzeit in dem Verfahren unterlegen.

Zitat (von wirdwerden):
Wenn es kein solches Verfahren gibt, ein Anwalt aber damit wirbt, dass er viele Geschädigte vertritt, damit tu ich mich schwer.


Ja, nur hat das hier niemand.
Zitat (von wirdwerden):
Da kann es nämlich schnell zur Interessenkollision kommen.


Mit Interessenskollision hätte das so gar nichts zu tun.

Zitat (von wirdwerden):
Wenn er die erste positive Entscheidung vollstreckt, wohl wissend, dass da noch weitere Entscheidungen sind, die er auch vollstrecken könnte, quoteln geht ja nicht, es sei denn, man hätte eine entsprechende Vereinbarung mit den Mandanten getroffen. Irgendwie schwierig.


?

Zitat (von wirdwerden):
Man trägt das Prozessrisiko, und auch eine intensive Vorberatung kostet Geld.


Das ist richtig. Allerdings sind die Prozesskosten für den Kläger in einem Kapitalanleger-Musterverfahren relativ gering.

Zitat (von wirdwerden):
Ich weiss nicht, woher die Einstellung kommt, dass im Fall von Gewinnen man diese alleine einstecken kann, im Fall von Verlusten aber wer auch immer die Wahrnehmung der Interessen finanzieren soll.


Wer behauptet denn, dass hier jemand die Wahrnehmung der Interessen finanzieren soll?

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Man sollte VW nicht unbedingt als vergleichbaren Fall heranziehen.
Richtig. Mir ging es nur um den Begriff *Sammelklage*, den der TE u.a. in Unkenntnis verwendete und sogleich Rüffel bezog.

Ansonsten darf ich hier vermuten, dass es dem TE einmal mehr nicht um eine rechtliche Frage geht, sondern um die Erörterung eines gesamten Rechtsgebietes (Börsenrecht/Aktienrecht). Hier nun wegen Wirecard
Zum Vergleich seine Erbrechts-Thematik oder seine Bildungsgutschein-Thematik...

Zitat (von StefanHAM):
Bin gespannt wie das weitergeht.
Sehr gute Einstellung. Man kann es dann lesen.

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#22
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Bei wirecard geht es ja mittlerweile um Schäden in Milliarden-Höhe ...!
Die Aktie hat allein in den letzten beiden Tagen mal wieder 80 % an Kurs verloren ...
Ähnliche Verluste hat es in den letzten Monaten weitere Male gegeben.

Wenn sich Anleger so einer Klage anschließen, wonach werden denn dann die Gebühren berechnet,
die der Anleger zu zahlen hat?

Ich habe sogar Anwälte gesehen, die im Fall wirecard damit werben keine Kosten zu verlangen,
sondern nur im Falle eines Erfolges an dem Schadensersatz beteiligt zu werden ...
Unseriös oder fair?

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#23
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Bei wirecard geht es ja mittlerweile um Schäden in Milliarden-Höhe ...


Die Aussage ist klagetechnisch gesehen aber nicht richtig, soweit sich die Klage auf allein auf die Falschaussage stützt.

Zitat (von StefanHAM):
Ähnliche Verluste hat es in den letzten Monaten weitere Male gegeben.


Immer Ursache und Wirkung im Auge behalten. Kursverluste alleine sind zwar Verluste, aus sich heraus aber nicht justiziabel.

Berry

und wie war das? Kaufen wnn die Kanonen donnern.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Bei wirecard geht es ja mittlerweile um Schäden in Milliarden-Höhe ...!

Zitat (von Sir Berry):
Die Aussage ist klagetechnisch gesehen aber nicht richtig, soweit sich die Klage auf allein auf die Falschaussage stützt.


Insgesamt ist für Anleger sehr wohl ein Milliardenschaden entstanden.

Zitat (von Sir Berry):
Kursverluste alleine sind zwar Verluste, aus sich heraus aber nicht justiziabel.


Selbstverständlich sind die Verluste justiziabel und dies meines Erachtens mit sogar guten Erfolgsaussichten.

-- Editiert von Ratgeber@123.net am 20.06.2020 13:38

Signatur:

Ehemaliger Nickname: Ratsuchender@123net

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14003x hilfreich)

Verluste per se sind nicht justiziabel. Das ist eben das Risiko des Börsengeschäfts. Da muss noch einiges dazu kommen, wie wir am Telekom-Fall gesehen haben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Verluste per se sind nicht justiziabel. Das ist eben das Risiko des Börsengeschäfts.


Kursverluste sind beispielsweise dann justiziabel, wenn das Unternehmen den Markt unzureichend informiert hat (Ad Hoc-Mitteilung) oder die Bilanzen gefälscht hat. Beide Vorwürfe sind sicherlich nicht völlig aus der Luft gegriffen.

Gestern wurde im Übrigen bekannt, dass eine Fondsgesellschaft sowohl die Wirecard AG als auch den - mittlerweile ehemaligen - Vorstandsvorsitzenden persönlich verklagen will.

Zitat (von wirdwerden):
Da muss noch einiges dazu kommen, wie wir am Telekom-Fall gesehen haben.


Das Verfahren gegen die Telekom ist mit dem Fall Wirecard AG und Volkswagen AG nicht zu vergleichen. Das Hauptargument war seinerzeit, dass ein Prospektfehler vorgelegen haben sollte. Die Vorwürfe gegen Wirecard AG und Volkswagen AG haben schon eine andere Qualität.

Signatur:

Ehemaliger Nickname: Ratsuchender@123net

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Nun, dass man mit Aktien Geld verlieren kann ist jetzt keine Überraschung.
Dafür eine AG belangen oder auf Schadensersatz verklagen zu wollen wäre ja auch echt albern.

Wenn eine Aktie aber in zwei Tagen 80 % fällt, weil in der Bilanz irgendwie 1.9 Milliarden Euro fehlen ...
Dann geht es da vielleicht doch nicht mehr nur darum, dass man mit Aktien Geld verlieren kann?

Man muss dazu sagen, dass im Fall Wirecard diese Ungereimtheiten ständig vorkommen.
Ende Januar 2019 ... 60 % in zwei Tagen gefallen ... ähnliche Gründe.

Die Aktie ist in den letzten Monaten mehrmals dramatisch gesunken ...
Immer ging es um Ungereimtheiten in der Bilanz ...

Und eben daher vermuten diverse Institutionen mittlerweile,
dass man hiergegen angehen kann ... nochmal: weil eben vermutet wird,
dass es hier nicht mehr nur darum geht, dass man mit Aktien Geld verlieren kann,
sondern vielmehr darum, dass Anleger falsche Informationen erhalten haben
und auf Basis dieser nicht annehmen konnten, dass es zu derartigen Verlusten kommen könnte.

Man darf nicht vergessen ... wirecard ist vorgestern 60 % an einem einzigen Tag gefallen.
Den DAX gibt es schon eine Weile ... das hat es in der Geschichte des DAX erst 2x gegeben.
Hier geht es nicht mehr darum, dass eine Aktie mal fällt und mal steigt ...
Hier wird mittlerweile vermutet, dass wirecard diese Verluste zu verantworten hat.

Von Tag zu Tag finden sich mehr Schutzverbände für Anleger, mehr Anwaltskanzlein,
mehr Großanleger, die gegen wirecard klagen wollen ...!

Das war ja auch die Grundidee, warum ich das Thema mal aufgemacht habe.

Nochmal zur Ausgangsfrage ... irgendeine Kanzlei startet nun so eine "Sammelklage",
wie ICH sie nenne ... diese Klage bietet die Möglichkeit, dass sich etliche Leute, die geschädigt sind,
anhängen. Frage 1) wie geht das? Und Frage 2) Wonach richtet sich dann der Streitwert bzw. die Gebühren,
was es einen dann am Ende kostet?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Frage 1) wie geht das?
Frag bitte genau diese Kanzlei an. Stell dich als *möglicherweise Kläger* vor.
Zitat (von StefanHAM):
Wonach richtet sich dann der Streitwert bzw. die Gebühren,
was es einen dann am Ende kostet?
Was zu bezahlen wäre, dürfte sich evtl. Honorar nennen. Vielleicht erklärt dir ein Anwalt dieser Kanzlei beim ersten Beratungstermin sowas.
Danach könntest du möglicherweise bzw. garantiert hier viele Gespannte informieren.

Überleg doch schon mal, was der Inhalt deiner Klage wäre. Gegen was du möglicherweise klagen wollen würdest.
Damit das in etwa zu dem passt, was eine Kanzlei o.ä. inzwischen schon mal so vorbereitet hat...

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Anami, ich verweise nochmal auf den bereits genannten Link und auf etliche andere Seiten/Institutionen, die nun gegen wirecard klagen wollen ... die Motivation ist bei allen gleich! Und das ist genau die, die viele haben und um die diverse Kanzleien und Institute werben, damit sie sich anschließen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Du musst mich nicht auf Links hinweisen. Die Medien sind voll davon.

Die Frage ist:
Was willst du denn? Bist du Anleger? Fühlst du dich betrogen? Dann geh klagen. Mit Hilfe einer solchen Werbe-Kanzlei/Verein/Verband.
Dort werden Sie geholfen... oder möglicherweise auch nicht.

Deine Fragen zum *cuanto cuesta*/Wie viel/ how much kann dir nur ein mandatierter Anwalt beantworten.

Und wie das geht ?--- werden sie dir möglicherweise nicht auf die Nase binden.

0x Hilfreiche Antwort

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