Guten Morgen an alle hier im Forum,
leider habe ich auf diese Frage in einem anderem Forum keine Antwort erhalten, weswegen ich es heute hier versuche.
Ich hatte Anfang des Jahres einen unschönen Rechtsfall (ich wurde zu unrecht für eine Straftat im Straßenverkehr beschuldigt) und habe mit einem Anwalt in Bezug auf diesen Streitfall eine mündliche Bonusregelung vereinbart, wenn er diesen schnell und in meinem Sinne und darüberhinaus einige Bedingungen erfüllt wie zB. die Einstellung schnell und ohne Gericht erwirkt, mit mir eine sehr enge und schnelle Kommunikation sicherstellt usw.usw.
Am Anfang war ich noch sehr zufrieden, bis ich dann merkte, dass er immer weniger auf meine emails / Nachfragen antwortete und zum Teil 2-3 Wochen sich nicht gemeldet hat. Dies hat mich (ich bin Frührentner) sehr belastet. Darüberhinaus habe ich dann zwischenzeitlich auch erfahren, dass ein für mich wichtiger Parameter der Angelegenheit nicht durch den Anwalt bei der Staatsanwaltschaft beeinflusst werden kann, wie ich es als Bedingung gegenüber meinem Anwalt ausgesprochen und so erbracht haben wollte. Dieser meinte dann nur, er kann es sicherstellen und auch umsetzen.
Meine Unwissenheit hat der Anwalt natürlich ausgenutzt wie sich nun herausgestellt hat.
Die Höhe der Vereinbarung war, dass ich ihm für die positive Erledigung 1000€ bezahlen werde und im Falle eines positiven Ablaufs - sprich die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, ihm noch einmal 1000€ als Bonus bezahlen werde (wie gesagt, mündlich vereinbart).
Während die Angelegenheit sich dem Ende zuneigte, musste ich auch immer wieder provokative bzw. zT leicht unverschämte emails (die dann öfters kamen) von ihm lesen..
Nach Abschluss und Einstellung dieser Angelegenheit habe ich ihm postwendend die 1000€ bezahlt - und sie als Abschlussrechnung deklariert da ich die Leistung insgesamt als für nicht Bonuswürdig ansah.
Da für mich die Erledigung der Angelegenheit vom Ergebnis her zufriedenstellend war (was anderes kann ich nicht sagen), aber die darüberhinaus von mir gewünschten Bedingungen die einen Bonus rechtfertigen würden eben nicht, habe ich zwischenzeitlich eine Rechnung des Anwalts erhalten, wo die Bonuszahlung nun angefordert wird.
Ich weiß auch, dass ich ca. doppelt so viel bezahlt habe mit den 1000€ als was die anwaltliche Leistung generell gekostet hätte, wenn man die normalen Gebühren betrachtet, aber die weiteren 1000€ als Bonus sehe ich nicht ein, da der Anwalt nicht im geringsten die von mir erwünschten Nebeneffekte (die ich als Gründe für einen Bonus ausgesprochen bzw. gefordert habe..) geliefert hat.
Wie kann ich mich nun auf die Rechnung bzw. die Forderung hin wehren?
Vielen Dank für die sachkundigen Informationen und Antworten.
Bonuszahlung an Anwalt? Wichtig..
15. September 2010
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Frage vom 15. September 2010 | 06:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Bonuszahlung an Anwalt? Wichtig..
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#1
Antwort vom 15. September 2010 | 09:25
Von
Status: Praktikant (929 Beiträge, 278x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>eine mündliche Bonusregelung vereinbart <hr size=1 noshade>
Dann haben wir natürlich schon mal für beide Seiten ein Beweisproblem. Solange die genauen Bedingungen dieses "Bonus" nicht beweisbar sind, wie will der RA verargumentieren, daß er sie erfüllt hat? Wie will er überhaupt beweisen, daß eine andere Vergütung als die nach RVG vereinbart wurde? Jeder RA, der ein paar Gehirnzellen beisammen hat, würde so etwas schriftlich machen - genau aus dem Grund, daß der Mandant sonst sagen könnte "beweis das mal!"...
Mal abgesehen davon, daß Erfolgshonorare nur in Ausnahmefällen zulässig sind, §§4 , 4a RVG .
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""
#2
Antwort vom 15. September 2010 | 09:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo Doctor Who,
vielen Dank. Wie soll ich mich denn auf die Rechnung (des geforderten Bonusteils) denn nun verhalten? Soll ich dem RA schreiben und sagen, dass die Bedingungen die einen Bonus erfüllen würden nicht erbracht wurden? Oder hast Du einen anderen Ratschlag..
Vielen Dank!
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#3
Antwort vom 15. September 2010 | 10:30
Von
Status: Beginner (108 Beiträge, 95x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 15. September 2010 | 12:08
Von
Status: Praktikant (929 Beiträge, 278x hilfreich)
quote:
Auch Honorarvereinbarungen erfolgen nach dem RVG
Du wirst mir die leichte Unschärfe, hier offensichtlich "die gesetzlichen Standard-Gebühren" gemeint zu haben, sicher (nicht) verzeihen, bester Oberlehrer Ali Blubber.
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