Und zwar folgendes Problem.Wir haben Ferien in einem Ferienpark gemcht und dort etwas bei der Abreise vergessen. Wir wollten das dies an unsere Adresse geschickt wird. Nun kam aber noch immer nichts.Stattdesen ein Brief mit einer Rechnung über 12 euro die der Ferienpark angeblich an die Post zahlen musste, weil das Paket wohl an den Ferienpark zurück ging. Wir sollen den Betrag von 12 Euro zahlen,ansonsten gehen Sie mit uns wie Schuldner um,was rechliche folgen für uns hätte.
Was sollen wir tun? Wir haben weder unser vergessenen Sachen wieder,noch eine Nachricht von der post erhalten,dass evtl jemand da war.
Der ander Punkt ist ja auch,dass wir unsere Sachen nicht bekommen haben und uns der Ferienpark daraufhin mit den Worten antwortete: "Die bekommen Sie jetzt auch nicht wieder!"
Wer kann uns helfen bzw einen Rat geben wie wir vorgehen können.
Alles Liebe
Fam. Mau
-- Editiert von anschell am 23.10.2006 18:54:57
Brauche eine rechtlichen Rat!!! BITTE
--- editiert vom Admin
Wenn wir die 12 euro zahlen bekommem wir die Sachen ja trotzdem nicht.
die bekommen wir nämlich gar nicht mehr sagt der Ferienpark.
Wir würden die ganz normalen portokosten ja auch zahlen,aber dann möchten wir die sachen auch ganz gerne haben!!!
es geht generell darum,das dies doch ein postverschulden ist und die dadurch entstanden Kosten nicht auf uns abgewälz werden können!
Die Anschrift ist korekkt und von daher keine Fehler.
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--- editiert vom Admin
Wie gesagt wir wollen gerne das porto für das versenden zahlen - gar kein thema - aber wir wollen unsere sachen dafür auch haben.
der ferienpark aber will das wir jetzt die 12 euro zahlen - für den vermeindlichen zustellungsfehlschlag und sagt auch noch,dass wir die sachen jetzt nicht wieder bekommen. sie zumindest die sachen nicht nochmal losschicken.
es geht jetzt einfach darum ob wir für das postverschulden zahlen müssen oder ob der ferienpark das nicht selbst mit der post klären muß.
es ist ja schließlich nicht unserer schuld!
wir haben einfach nur den service der ferienparkes genutzt,da wir gerne die dinge wieder haben wollten.
hat noch jemand einen Rat oder weiß wie man da am besten mit umgeht?
Wäre prima!
Biete dem Freizeitpark an, daß du mit DHL (10€ im Internet) das geraffel abholen läßt.
Überweiß denen unter vorbehalt die 12€
Wenn das nichts hilft, Anzeigen.
Hallo Anschell,
kann der Freizeitpark überhaupt diese entstandenen Kosten beweisen oder hat man Ihnen das nur mündlich mitgeteilt?
Wenn die Post - mit Verlaub - Sch..ße gebaut hat, muss das ja auch zu beweisen sein.
Auf jeden Fall würde ich mir Kopien der Belege schicken lassen. Kann dieser Freizeitpark ja in einem Umschlag machen, mit dem Vermerk "Porto zahlt Empfänger". Am besten sogar als Einschreiben, damit jeder einen Nachweis bekommt.
Dieses Geld wäre mir die Sache Wert.
Und wenn danach keine Einigung erzielt werden kann, steht Ihnen der Weg zu einem Anwalt immer noch offen - sogar mit Unterlagen.
Gruß
Don Camillo
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"Friede, Freude, Eierkuchen"
Sie haben eine Kopie der Rechnung (was heißt Rechnung ist nur ein Bon - ähnlich dem Kassenbon,wenn man Briefmarken bei der Post am schalter kauft) mit geschickt auf dieser schlichtweg nur 12,00 Euro draufstehen als Nachentgelt und ein Datum,aber nicht irgendein Name,oder meine anschift etc.
Das könnte thehoretisch alles sein - oder? Was sagt Ihr?
Ich meine will dem FP ja auch nix vorwerfen,aber es ist ja eben auch alles nicht unsere Schuld. Wir wollten einfach nur gerne unsere persönlich Dinge wieder haben.
-- Editiert von anschell am 26.10.2006 22:28:11
Und jetzt?
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