Brief nebst Anlagen an das Amtsgericht schreiben

19. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)
Brief nebst Anlagen an das Amtsgericht schreiben

Hallo,

meine Freundin möchte einen Brief zu einem laufenden Verfahren an das Gericht schreiben. Elektronisch ist das ja ohne Weiteres nicht möglich.

Nun hat sie das Schreiben fertig und es gibt einige Anlagen (K1, K2, etc.).

Müssen nun die Anlagen, also zum Beispiel Kopien von Rechnungen beschriftet werden oder werden diese einfach der Reihe nach angehängt?

Muss außerdem das komplette Schreiben auch noch einmal als Kopie mitgesendet werden?

Danke im Voraus.

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21 Antworten
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#1
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Müssen nun die Anlagen, also zum Beispiel Kopien von Rechnungen beschriftet werden oder werden diese einfach der Reihe nach angehängt?
"Müssen"? Nein. Ich würde die Kopien aber beschriften, nummerieren und mich darauf im Schreiben selbst beziehen.
Zitat (von Toxic_GER):
Muss außerdem das komplette Schreiben auch noch einmal als Kopie mitgesendet werden?
"Müssen"? Nein. Ich würde es trotzdem in zweifacher Ausfertigung mit eigenhändiger Unterschrift mitsenden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Ok danke. Dann werden wir das schreiben zweifach drucken und beide unterschreiben.

Die Anlagen kann man einfach beschriften, also da drauf schreiben?

Anlagen müssen auch nur in zweifacher Kopie da dran, wenn der Gegner die nicht hat, oder?

Wird das jeweils zusammen getackert?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36882 Beiträge, 6217x hilfreich)

Warum beide unterschreiben? Bist du auch Kläger/Verfahrensbeteiligter? Es geht sicher um die Mietsache/-R-Klage, oder?
Wer verlangt denn 2fach?
Es ist Sache des Gegners/Beklagten, was er dem Gericht vorlegt. Ihr müsst den nicht noch *bedienen*.

Zitat (von Toxic_GER):
Elektronisch ist das ja ohne Weiteres nicht möglich.
Warum nicht? Gerade jetzt wegen Corona besser als je....Geht alles per E-Mail... mit x Anhängen...
Natürlich gehts auch anders.
Zitat (von Toxic_GER):
Wird das jeweils zusammen getackert?
Das ist nicht zu empfehlen. Die Gerichts-MA müssen das dann zum Scannen vermutlich erst wieder fluchend auseinanderfriemeln. Die arbeiten durchaus schon mit elektronischer Aktenführung.

Ich würde auf die Anlage oben rechts *Anlage K1* schreiben.
Im Brief selbst dann... siehe Anlage K1schreiben.
Bei Postversand tuts auch die gute alte Büroklammer.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Eigentlich wollten wir nichts selber schicken, aber da das Wasser bei uns durch die Decke kommt und nichts passiert... mussten wir nun handeln.

Wir haben nun zwei Exemplare, davon eines vollständig mit allen Anlagen und eines nur mit Anlagen, die der Gegner nicht hat, das macht der Anwalt auch immer so. Da ich nicht VM bin, unterschrieb nur meine Freundin, als Zeuge wurde ich benannt.

Wir werfen das nun persönlich mit mir als Zeugen beim Amtsgericht ein, das dürfte so passen.

Elektronischer Schriftverkehr per Mail geht nicht, haben uns erkundigt, nur DE-Mail oder andere verschlüsselte Verfahren. DE-Mail Antrag dauert und ist nicht dauerhaft kostenlos.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128621 Beiträge, 41006x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es ist Sache des Gegners/Beklagten, was er dem Gericht vorlegt. Ihr müsst den nicht noch *bedienen*.

Zitat (von Anami):
Warum nicht? Gerade jetzt wegen Corona besser als je....Geht alles per E-Mail...

Zitat (von Anami):
Das ist nicht zu empfehlen.

Jede Menge Unfug ... offenbar 0,0 Ahnung wie ein Gerichtsverfahren läuft ...



Zitat (von Toxic_GER):
Wir haben nun zwei Exemplare, davon eines vollständig mit allen Anlagen und eines nur mit Anlagen, die der Gegner nicht hat,

Sehr schlechte Idee - wenn es da zu Verwechselungen kommt kann das übel enden ...



Zitat (von Toxic_GER):
meine Freundin möchte einen Brief zu einem laufenden Verfahren an das Gericht schreiben.

Da es wohl kaum eine Einladung zu Kaffee und Kuchen ist, wäre es gut mal zu wissen was man denn da schreiben will - da gibt es durchaus gewisse Sachen zu beachten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Der Brief wurde bereits eingeworfen. Das müsste schon passen.

Auf dem ersten Exemplar steht Erstexemplar und es ist alles zusammen getackert nebst Anhänge.

Auf dem zweiten Exemplar steht Zweitexemplar. Ebenfalls zusammen getackert nebst Anlagen.

Die Anlagen sind beschriftet.

Im Schreiben steht bei, ob die Anlagen einfach oder zweifach beigefügt sind.

Das Aktenzeichen steht drauf.

Wenn jetzt was fehlt, dann kann man es nicht mehr ändern.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128621 Beiträge, 41006x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Wenn jetzt was fehlt, dann kann man es nicht mehr ändern.

Wenn nicht gerade heute um 0 Uhr der Fristablauf war, könnte man noch eine Korrektur hinterher senden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Also es gibt keine Frist,

es handelt sich um einem Schriftsatz im laufenden Verfahren, der eine persönliche Stellungnahme nebst weiterer Anlagen beinhaltet, die aufgrund aktueller Vorkommnisse einfach noch zu der Akte sollte.

Der Gerichtstermin ist gegen Ende März. Der Anwalt hat wenig bis keine Zeit und dann war es uns wichtig, dass es Montag vorliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Der Anwalt hat wenig bis keine Zeit und dann war es uns wichtig, dass es Montag vorliegt.
Ein Anwalt ist in der Sache schon tätig und Du schreibst selber an das Gericht? Sehr unklug.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Das kann sein. Er wurde informiert. Er sagt immer, dass er keine Zeit hat. Das hilft nicht weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36882 Beiträge, 6217x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
und dann war es uns wichtig, dass es Montag vorliegt.
Obwohl es niemand verlangt hat und es auch keine Frist gibt. Na ja, das persönliche Schreiben ist dann einfach etwas ---zu den Akten---. Ob getackert oder nicht, ist nun auch seeeehr unwesentlich.

Abwarten, wie es weitergeht. Das Verfahren läuft doch und Anfang März ist der Einspruchstermin. Der Richter hat aussagekräftige Fotos vom Dachgeschoss verlangt und erhalten. Nun noch was persönliches dazu.

Auch, wenn es euch im Moment nicht hilft: Bis nach einer erfolgreichen Räumungsklage dann endlich auch der Räumungstermin ansteht bzw. bis die Mieter selbst ausziehen, vergehen durchaus mehrere Monate--- vor allem, wenn die Mieter keine Vermieter finden. Da kann auch euer Anwalt derzeit nichts weiter tun. Er tut doch, das kann man lesen.
Gerade erst Anfang Januar trat Rechtskraft der Räumungsklage ein.

Also: Anfang März--- weißt du mehr.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Hi, die Sache sollte am Montag drin sein, damit der Verhandlungstermin nicht noch weiter nach hinten geschoben wird, er ist nämlich jetzt Ende März.

Die Anwälte wollen einen Vergleich, da angeblich zum 01.04. die Mieter nun eine Wohnung haben, was aber nicht nachgewiesen wurde.

Es gibt einen vollstreckbaren Titel aufgrund des Versäumnisurteils.

In dem Einspruchstermin geht es nunmehr wohl eher weniger darum, ob die erste Kündigung wegen des Sonderkündigungsrechts gerechtfertigt war, sondern um die insgesamt inzwischen 7 Kündigungen, und 8 Abmahnungen. Und um die Kostenfrage. Es ist nämlich einiges passiert und aktuell geht es um einen laufenden Wasserschaden, der nachweislich vertuscht wird, dessen Prüfung behindert wurde und nach Androhung einer einstweiligen Verfügung nun doch freiwillig Zugang gewährt wird. Allerdings haben die Mieter damit Zeit gewonnen.

Und wird der Termin nun auf April verschoben und damit wurde die Räumung erledigt, könnte die Sache als erledigt erklärt werden, wo erneut nicht über alle weiteren Kündigungen verhandelt würde, etc.

Das Schreiben sollte also auch darauf hinweisen, dass der Termin nicht noch weiter nach hinten geschoben wird und es diesen Wasserschaden gibt, der schriftlich seit Januar in Abmahnungen thematisiert, aber ignoriert wurde.

Die Gastherme wurde im Übrigen offensichtlich auch beschädigt, der Mieter hat angeblich einen Techniker ohne Rücksprache selbst beauftragt, die Rechnung wurde angefordert und nicht erbracht. Die Gastherme wurde 2018 neu eingebaut.

Ein Urteil, welches auch eben diese Sachbeschädigungen als Kündigungsgrund beinhalten würde (nicht ein reines Versäumnisurteil), würde also auch ggf. für das Zivilverfahren bezgl. der Sachbeschädigungen hilfreich sein. Wissen wir zwar nicht, aber hoffen wir.

Warum sollen wir nun die Gerichts- und unsere Kosten freiwillig übernehmen, wenn laut Anwalt schon 90% das Recht bei uns liegen dürfte. Inzwischen durch den nachweislichen Wasserschaden wohl eher weiter oben?

Ich denke, es wäre auch für uns hilfreich, wenn wir mit einem Urteil einfach klar abschließen können und wissen würden, ob diese berechtigt waren oder nicht. Sonst stellt man sich immer die Frage, ob man nun richtig oder falsch gehandelt hat.

Die Mieter hingegen hätten ohne Urteil auch nichts zu befürchten, ziehen aus, die Kosten liegen bei uns.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36882 Beiträge, 6217x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Die Anwälte wollen einen Vergleich,
Und ihr wollt unbedingt ein Urteil? Das Gericht würde sich auch über einen Vergleich freuen.
Zitat (von Toxic_GER):
der schriftlich seit Januar in Abmahnungen thematisiert, aber ignoriert wurde.
Da wurde nichts vertuscht oder ignoriert. Euer Anwalt hat haufenweise Abmahnungen/Kündigungen und auch die Räumungsklage auf den Weg gebracht.
Ihr könnt nichts beschleunigen, wenn ihr nun noch individuelle Briefe zum Gericht schickt. Dass ein Wasserschaden vorliegt, haben wir hier schon am 1.1. gelesen. Das Gericht weiß das längst auch. Der Termin wird vom Gericht festgelegt und nicht verändert, weil ihr dringend-persönlich-Briefe schreibt.

Es ist sogar bekannt, dass die Mieter zum 1.4. ausziehen könnten... Na, wie schön !! Das ist hier die einzige Neuigkeit. Die hättest du auch am 19.2. verraten können.
Zitat (von Toxic_GER):
Warum sollen wir nun die Gerichts- und unsere Kosten freiwillig übernehmen,
Das sagt bisher keiner und das will bisher keiner. Warum wird man nun wohl einen Vergleich versuchen?

Bitte lasst jetzt euren Anwalt *sein Ding* machen. Es geht doch alles gut voran.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Der Vergleich wird nur versucht, weil das weniger Arbeit macht laut Anwalt. Zu 90% wird der Rechtsstreit für uns ausgehen.

Und nein, das was jetzt zum Gericht ging sind neue Infos. Man wollte uns mit dem Handwerker nicht reinlassen. Das Wasser kam jetzt erst bei uns durch, die Ursache wurde nicht behoben. Der Mieter beauftragte angeblich einen Techniker für die Heizungsanlage wegen eines Defekts.

Gemeldet wurde nichts, wahrscheinlich war auch kein Handwerker da.

Der Anwalt hat nur Kündigungen mit Abmahnungen geschickt, die wurden von uns geschrieben. Da der Anwalt aber keine Zeit hat (er hätte viel zu tun, bei uns verdient er auch nicht viel, aber die Arbeit ist viel), haben wir nun den aktuellen Stand gemeldet.

Die Anwälte wollten auf den April verschieben, damit die Sache als erledigt geklärt werden kann. Ein Urteil hilft besser zu erkennen, ob unsere Kündigungen gerechtfertigt seien. Auch die Kostenfrage würde dann geklärt.

Und zwar nach Schuld.

Es hat schon seine Gründe, wenn es so läuft. Während der Schaden weiterhin wächst.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

So, heute war die Gerichtsverhandlung. Zu den Schreiben, die wir selbst an das Gericht gesendet haben, wurde überhaupt nichts negatives gesagt. Die wurden vom Richter genau so behandelt und erwähnt, wie alle anderen Schreiben und Kündigungen durch den Anwalt auch. Auch der Anwalt war nun nicht negativ belastet.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36882 Beiträge, 6217x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Zu den Schreiben, die wir selbst an das Gericht gesendet haben, wurde überhaupt nichts negatives gesagt.
Also unwesentlich bis nicht relevant.

Viel interessanter ist doch:
Was hat das Gericht denn nun entschieden? DAS ist doch die spannende Frage...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Toxic_GER):
Zu den Schreiben, die wir selbst an das Gericht gesendet haben, wurde überhaupt nichts negatives gesagt.
Also unwesentlich bis nicht relevant.

Viel interessanter ist doch:
Was hat das Gericht denn nun entschieden? DAS ist doch die spannende Frage...


Sehe ich anders, denn es wurden nur die Themen gerade aus den letzten beiden Schreiben angesprochen, die wurden beide von uns verschickt. Es ging ja auch noch überwiegend um den verursachten Wasserschaden und die Verhinderungen durch die Mieter, die Ursache zu finden. Das hat den Richter interessiert. Was die Kündigungen angeht, hat er nach der dritten Kündigung aufgehört zu zählen, die hätten wohl schon gereicht.

Die Mieter waren desinteressiert, als Zeuge musste ich dann auch nicht mehr aussagen, da ein Vergleich geschlossen wurde. Der Mieter hat sich vor dem Richter häufig widersprochen und jeder konnte ihm seine Lügen ansehen. Selbst sein Anwalt musste ihm schon einen Stups geben, damit er aufhört so viel (Müll) zu reden.

Richter schlug vor, eine Räumungsfrist bis zum 30.06.2021 mit Verzicht auf Räumungsschutz zu gewähren. Das war meiner Freundin dann doch zu lange und unser Anwalt hatte dann den 31.05.2021 vorgeschlagen. Richter und Anwalt waren auch der Meinung, dass das definitiv machbar ist. Keiner hat den Mietern geglaubt, dass sie überhaupt nach Wohnungen gesucht haben. Die haben die Lage noch nicht verstanden. Er meinte nur, sie hätten überall gesucht und Freunde und Familie gefragt und nichts gefunden.

In 6 Monaten hatten wir schon 50 potentielle Wohnungen gesehen.

Somit wurde nun vergleichen, dass die Mieter bis zum 31.05.2021 räumen müssen und gleichzeitig auf anschließenden Räumungsschutz verzichten. Der aus dem VU bestellte Gerichtsvollzieher wurde somit gestoppt. Sonst wäre am 14.04.2021 geräumt worden.

Die Mieter haben es sich sicher anders vorgestellt, aber die wurden auch kaum wahrgenommen, die Sache war wohl einfach zu klar.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1411 Beiträge, 531x hilfreich)

Und was ist nun mit dem Wasserschaden? Kann der nun beseitigt werden bzw. nach der Ursache geforscht werden oder kommt immer noch Wasser durch die Decke?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Tja, das ist das Problem. Wir hatten zunächst einen Handwerker da, der wurde mit meiner Freundin nicht reingelassen. Nachdem dann empfohlen wurde, einen Gutachter zu holen, war dieser dann da und konnte nur noch den Schaden feststellen, aber nicht mehr die Ursache, die wohl durch die Mieter auch in der Zwischenzeit längst behoben wurde.

Der Richter empfahl dann eine Leckageprüfung, die gestern spontan hätte durchgeführt werden können. Da aber der Handwerker auch keinen Anhaltspunkt hatte, wo er anfangen müsste zu suchen und die Kosten diesbezüglich dann explodieren würden, haben wir dann auf weitere Maßnahmen verzichtet.

Er hat den Schaden dann ebenfalls aufgenommen. Die Wohngebäudeversicherung weigert sich zu zahlen, da die Ursache nun nicht bekannt wurde. Wir werden also, sobald die Mieter raus sind (immerhin läuft nun offensichtlich auch kein Gerät mehr zum Trocknen), wohl einen Monat Leerstand einplanen und dann selbst mal überwachen, ob irgendwo ein Problem zu erkennen ist.

Der Mieter meinte erst über seinen Anwalt, er hätte einen Techniker geholt, wegen eines Problems mit der Heizung. Vor Gericht darauf angesprochen meinte er dann, es wäre ein Techniker vor seiner Wohnung gewesen, den meine Freundin nicht reingelassen hätte. Und gestern nach der Verhandlung, als dann der Handwerker da war, meinte er wieder, er selbst sei Elektriker und Techniker und hätte selbst repariert. WAS aber repariert wurde, konnte er nicht sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36882 Beiträge, 6217x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Zu den Schreiben, die wir selbst an das Gericht gesendet haben, wurde überhaupt nichts negatives gesagt.
Sorry, dann hatte ich das falsch verstanden.

Zitat (von Toxic_GER):
Somit wurde nun vergleichen, dass die Mieter bis zum 31.05.2021 räumen müssen und gleichzeitig auf anschließenden Räumungsschutz verzichten.
Aha. Danke für diese Info.

Zitat (von Toxic_GER):
wohl einen Monat Leerstand einplanen
Da würde ich etwas großzügiger planen...


p.s.
Ich drücke jetzt schon mal die Daumen, dass die Mieter am 31.05. tatsächlich raus sind.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Danke. Sobald das Urteil da ist und Rechtskräftig ist, würden wir, soweit es möglich ist, vorsorglich den Gerichtsvollzieher zu Anfang Juni beauftragen. Ansonsten wird er direkt am 01.06. beauftragt und da gibt es auch keine Diskussion mehr drüber.

Wenn wir Anhaltspunkte finden, dass die Wohnung länger leer stehen muss, würden wir das natürlich tun. Unser Anwalt meinte, wir sollen alle angefallenen Kosten wegen Handwerkern und Technikern, sowie die unberechtigt gekürzte Miete mit der Kaution oder soweit möglich auch mit Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung verrechnen. Und wenn er dann Probleme macht, soll er klagen. Wir haben ja noch genug Beweise, dass er den Wasserschaden verursacht hat.

Wir gehen davon aus, dass er kurz vor Ablauf der Frist kommt und um Verlängerung bittet. Er sucht Wohnungen nach gefallen, bucht nach Dringlichkeit. Außerdem sind alle Wohnungen teurer oder kleiner und gleich teuer

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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