Brief nicht bekommen? Beweisen?

9. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
offense
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Brief nicht bekommen? Beweisen?

Erstmal ein freundliches "Hallo" an alle, bin neu hier! :)

Hab ein kleineres Problem, habe am Wochenende eine förmliche Zustellung von meiner Stadt bekommen. Es geht um falschparken in der Höhe von 15€, zusätzlich aber noch 20,00€ Gebühr und 5,60€ Auslagen. Das liegt wohl daran das ich nicht gleich beim ersten Bußgeldbescheid gezahlt habe, aber wie auch, habe ihn nie bekommen?
Nun muss ich aber beweisen das ich den Brief nicht bekommen habe, aber wie soll ich das tuen? Der Brief ist bei der Stadt versandt worden.

Oder wäre es einfach am besten in den sauren Apfel zu beißen und die 25,60€ zusätzlich zu zahlen?

Danke im vorraus,
Florian

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

mh willst du zahlen und Frieden,was ich bevorzuge, denn falsch geparkt hast du ja also keinen Stress

oder willst du es drauf ankommen lassen?

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Bei Bußgeldbescheiden behaupten bestimmt viele, sie haben diesen nicht bekommen - wie da Richter urteilen? Ich stimme jogibear zu - zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Selbst, wenn Du beweisen könntest, dass Du den Brief nicht erhalten hast, würde Dir das nicht weiter helfen.

Du wirst leider in den sauren Apfel beißen müssen und die 15€ + 25,60€ zahlen müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
offense
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

also das ich die 15€ zahlen muss weiß ich. finde es nur blöd das ich quasi mehr zahlen muss weil jemand ein brief verschlampt hat.

wir wäre das eigentlich wenn ich die rechnung von einer firma nicht bekomme (weil sie die absichtlich nicht geschickt haben) und die mir quasi sofort ne förmliche zustellung schicken? kann ja auch nich beweisen das der brief nicht angekommen is :(

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Die Behörde muss den Zugang nachweisen können, daher die Zustellung. Dass der erste Versuch, also die formlose Übersendung, nicht geklappt hat, liegt ja nicht an der Bußgeldbehörde.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

Also, wenn ich falsch parke hängt immer direkt ein Überweisungsschein an meinen Scheibenwischern ;-)
und so ein Kassenbon ähnlicher Zetter, wo das Vergehen draufsteht. Wenn ich daraufhin nicht zahle krieg ich ne Mahnung mit Gebühren.
Ist ja in manchen Städten anders, aber schon mal am Auto nachgeschaut???

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
offense
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

klar, am auto war aber nie was dran. entweder weggeflogen oder jemand genommen.

aber das du sofort ne mahnung bekommst kann ja eigentlich gar nich sein? oder ist das knöllchen am auto günstiger also bei uns? (15€)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das dürfte auf den Verkehrsverstoß ankommen.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Bußgeldbescheid ist keine Mahnung und auch nicht damit zu verwechseln. Bei den 25,60€ handelt es sich daher auch nicht um Mahngebühren, sondern um normale Gebühren, die bei jedem Bußgeldbescheid anfallen.

Bei Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld ab 40€ belegt sind, gibt es gar nicht die Möglichkeit des Verwarnungsgeldes. Da ist der Bußgeldbescheid das erste Schreiben und auch in dem Fall fallen die Gebühren an.

Aus diesem Grund kann das Angebot eines Verwarnungsgeldes auch mit einfachem Brief verschickt werden. Wenn so ein Brief dann auf dem Postweg verloren geht, dann geht das leider zu Lasten des Verkehrsteilnehmers, da dieser dann keine Chance hat, das angebotene Verwarnungsgeld anzunehmen.

Bei leichten Verstößen soll ein Verwarnungsgeld angeboten werden. Wenn der Falschparker darauf nicht innerhalb von einer Woche eingeht und sei es, weil er es gar nicht konnte, dann wird immer ein Bußgeldbescheid verhängt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das hatten wir in der Firma aber auch schon anders.
Da kam eine Zahlungsaufforderung (normales Verwarnungsentgelt), wir haben das an den AD Fahrer weitergegeben. Einige Wochen später wurde das Verfahren eingestellt (Fahrer hatte nicht gezahlt) und der Chef musst aufgrund von Halterhaftung zahlen.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das ist natürlich eigene Dummheit.

Das nächste Mal schickst Du den Anhörungsbogen mit der Angabe des richtigen Fahrers zurück. Dann passiert so etwas nicht.

Offense hat natürlich auch die Möglichkeit, zu bestreiten, dass er der Fahrer war. Dann muss er im Rahmen der Halterhaftung die Verfahrenskosten tragen, nicht jedoch das Bußgeld.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo offense,
bis zur Gesetzesreform 2002 gab es ein Zustellungsrecht,das durch eine Urkunde den Zeitpunkt der Rechtsbehelfsfrist bekannt gab,heute genügt es wenn die zuständige Behörde behauptet sie hätte förmlich zugestellt.
Gruß kdw

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen