Hallo!
Ich habe soeben ein Vermittlerangebot bekommen: ich soll verschiedene Unternehmen anschreiben.
Gerne würde ich diese aber nicht mit meinem echten Namen anschreiben, sondern eben anonym bleiben.
Dürfte ich in diesen Brief mit einem ausgedachten Namen unterschreiben?
Es geht wie gesagt lediglich um die erste Kontaktaufnahme, hinterher werde ich selbstverständlich mit echtem Namen schreiben.
Danke im Voraus
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Brief unter falschem Namen schreiben - rechtens?
Grundsätzlich ist das erlaubt. Das Anschreiben ist ja kein Vertragswerk o.ä.
ABER: Derjenige, der sich anonymisieren oder einen Künstlernamen zulegen will, den sollte man fragen, wieso er das tut.
Bei Personen der Öffentlichkeit sind Künstlernamen nicht unüblich und diese kann man sich auch formlos zulegen, solange man Vertragswerke u.ä. dann mit bürgerlichem Namen unterschreibt. Will man Künstlernamen auch in Verträgen nutzen, um sich in der Öffentlichkeit zu schützen (Beispiel der Sänger "Der Graf", der auch seinen echten Namen gut schützt und nur mit dem Pseudonym arbeitet), sollte dies beispielsweise auch im Personalausweis eingetragen werden.
Wenn man sich anonymisieren will, weil man eigentlich etwas tut, was man nicht dürfte (Spam etc.), dann darf man das nicht.
So einfach ist das.
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quote:
Das Anschreiben ist ja kein Vertragswerk
Auch dann wäre das per se noch nicht strafbar, solange die Identitätstäuschung nicht mit der Absicht passiert, sich daraus später evtl. Vorteile sichern zu wollen (etwa für einen Gläubiger unauffindbar zu sein), vulgo Eingehungsbetrug.
quote:
Wenn man sich anonymisieren will, weil man eigentlich etwas tut, was man nicht dürfte (Spam etc.), dann darf man das nicht.
Es kommt auf den Einzelfall an; in der Regel könnte hier mittelbare Falschbeurkundung vorliegen. In den meisten Fällen wird das aber hinter der Haupttat (z.B. Betrug) wohl zurücktreten.
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quote:
Auch dann wäre das per se noch nicht strafbar
Da hilft dann wie gesagt, sich den "Künstlernamen" im Perso eintragen zu lassen. Kurzzeitig durfte man das nicht, mittlerweile darf man das.
Bei Vertragswerken wäre ich immer vorsichtig, da der Übergang fließend ist und die Gefahr der gegnerischen Partei bei solchen Anonymisierungen, dass man sich selbst später beruft mit Hinweis "Keine Ahnung wo der Name herkommt, ich bin das nicht" ist durchaus gegeben.
Aber wir rutschen dann ja immer wieder in die Argumentationsschine: Will man den falschen Namen verwenden, weil man etwas machen will, was man eigentlich nicht darf, dann darf man es auch nicht
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Dürfte ich in diesen Brief mit einem ausgedachten Namen unterschreiben?
Da habe ich keine Bedenken.
Es geht wie gesagt lediglich um die erste Kontaktaufnahme, hinterher werde ich selbstverständlich mit echtem Namen schreiben.
Das dürfte allerdings auch die letzte Kontaktaufnahme gewesen sein, wenn Sie später offenbaren, dass Sie hinsichtlich Ihrer Identität gelogen haben. Sonderlich seriös ist das ja nicht. Wie würden Sie es denn finden?
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quote:
Ich habe soeben ein Vermittlerangebot bekommen: ich soll verschiedene Unternehmen anschreiben.
Dann fragt man sich natürlich nach dem Sinn, da einen fremden Namen zu verwenden...
Was sollst du denn da "vermitteln"?
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