Brief vom Anwalt, Antwortpflicht?

26. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
bynh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Brief vom Anwalt, Antwortpflicht?

Hallo, meine Frage bezieht sich darauf, ob ich gesetzlich verpflichtet bin auf einen Brief von einem Anwalt zu antworten?
Bzw. was kann mir passieren, wenn ich es einfach nicht tue?
Meistens wollen die ja Auskünfte haben für Klieneten die einen Rechtstriet gegen mich führen wollen und setzen dann ja eine Antwortfrist. Mache ich mich strafbar wenn ich nicht reagiere?
MfG B.H.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(348 Beiträge, 185x hilfreich)

Nein, auf Anwaltschreiben brauchen sie nicht antworten. Die Fristen haben für sie keine Bedeutung.

16x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1705x hilfreich)

Strafrechtlich nicht. Es gibt allerdings besondere Fälle, in denen zivilrechtlich eine Auskunftspflicht besteht, etwa bei der Abgabe einer Drittschuldnererklärung. Verstöße gegen solchen Pflichten haben dann meist finanzielle Konsequenzen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(348 Beiträge, 185x hilfreich)


ja aber in dem Fall bekommen sie vorher eine(n) Pfändungsbeschluß/-verfügung vom Rechtspfleger, also Amtsgericht oder gegebenenfalls von einer Behörde, werden also vorab verpflichtet, Auskunft (Antwort) zu geben.



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6992 Beiträge, 3909x hilfreich)

Um beurteilen zu können, ob es eine Auskunftspflicht gibt, müsste man schon wissen worum es genau geht. Im Übrigen würde dann die Auskunftspflicht nicht gegenüber dem Anwalt, sondern gegenüber dessen Mandanten bestehen. Solche Auskunftspflichten gibt es z.B. im Erbrecht für einen Erbschaftsbesitzer gegenüber dem Erben oder des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten oder im Familienrecht des Unterhaltspflichtigen gegegenüber dem Unterhaltsberechtigten oder im Gesellschaftsrecht im Rahmen der Auseinandersetzung oder Ausscheiden eines Gesellschafters.

Besteht eine Auskunftspflicht und diese wird nicht erfüllt, dann kann auf Auskunft geklagt werden. Dies ist dann natürlich für den Auskunftsverpflichteten mit Kosten verbunden im Fall des Unterliegens.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bynh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Es geht konkret um den Fall, dass mein Ehepartner verstorben ist. Wir haben ein Testament in dem wir uns gegenseitig als Erben eingesetzt haben. Aber seine sehr alte und demente Mutter lebt noch, und wir hatten (schon zu seinen Lebzeiten) immer die Befürchtung, dass seine Geschwister für die Mutter einen Pflichtteil geltend machen werden.
Deshalb rechne ich in absehbarer Zeit mit einem Brief in dem ich um Auskünfte über unser Vermögen gebeten werde...
Also muß ich dann ja wohl genau Auskunft erteilen über unsere Finazen und andere Werte?
Gruß H.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2916x hilfreich)

Hallo Bynh,
mein herzliches Beileid zum Verlust deines Mannes.
Schau doch auch noch mal im Erbrechtsforum, vielleicht bekommst du da noch ein paar Antworten.
Wenn die Mutter einen Betreuer hat, dann muss der für Sie tätig werden ggf. das Amtsgericht.
Wenn tatsächlich die Anfrage kommt würde ich dir empfehlen, dir einen Anwalt zu nehmen, damit alles korrekt läuft. Du kannst natürlich schon mal anfangen, eine Aufstellung zu machen
(Girokonto, Sparbuch, Auto usw und kläre mit deinem Anwalt, was tatsächlich zum Erbe gehört (Hausrat nämlich nicht). Sammel alle Belege bezüglich der Beerdigung, denn diese Kosten werden von der Erbschaft abgezogen.
Ich hoffe, euer Testament ist wasserdicht und du bist tatsächlich Alleinerbin und der Mutter steht nur ihr Pflichtteil zu.

0x Hilfreiche Antwort

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