Brief vom Jugendamt bekommen Diversionsverfahren ?

11. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
biggie123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Brief vom Jugendamt bekommen Diversionsverfahren ?

Hallo.
Habe gestern einen Brief von Jugendamt bekommen in dem steht das ich zu einem Gespräch eingeladen wurde wegen eines Verfahrens gegen mich. Das hat mich ziemlich verwundert da der fall vor 5 monaten eingestellt wurde (habe einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen) und nun erzählt mir der Herr am Telefon das wenn ich nicht zum Termin erscheine Anklage erhoben wird. Ist der fall nun eingestellt oder nicht ? Den Brief von der staatsanwaltschaft habe ich vollidiot natürlich in den schredderer geworfen. Der Herr am Telefon meinte ausserdem das er entscheidet ob ich nun Sozialstunden machen muss oder einen Kurs belege.

Im Brief vom Jugendamt steht folgendes : Gespräch über ihr Jugendgerichts-/Diversionsverfahren

Ist da was schief gelaufen oder ist sowas normal, dass nach einem eingestellten fall noch sozialstunden oder andere bestrafungen verteilt werden ?

-----------------
""

dabei weiss ich noch nicht einmal was ein diversionsverfahren sein soll.

-- Editiert biggie123 am 11.04.2013 16:06

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Diversionsverfahren: http://www.oberhausen.de/7D25737D575C4325A7E464CE9C456C38.php



quote:
Den Brief von der staatsanwaltschaft habe ich vollidiot natürlich in den schredderer geworfen.

Es ist sehr unklug Briefe die man nicht gelesen oder nicht verstanden hat, zu vernichten ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)




Hier eine Link, wo das Diversionsverfahren einfach beschrieben ist:

http://www.drk-jena.de/pdf/KJF_TIPRO_Div.pdf


Es wurde in deinem Fall keine Anklage erhoben (nicht eingestellt) und stattdessen ein Diversionsverfahren eingeleitet. D. h., du musst den Termin beim Jugendamt wahrnehmen!!



-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
biggie123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber ist das denn realistisch dass sowas erst nach 6 monaten eingeleitet wird ? Ich meine vor 4-5 monaten kam der brief das das verfahren eingestellt wurde und den schaden habe ich beglichen (95€ waren das ) also kann es sein das es ein fehler seitens der staatsanwaltschaft ist ? und kann ich diesen brief irgendwo her kriegen ? kann ich einfach bei der staatsanwaltschaft anrufen ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Warum nicht? Meinst Du, die haben nur Deinen Fall zu bearbeiten?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
biggie123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Warum nicht?


das verstehe ich schon aber wieso das alles wenn der fall vor monaten schon eingestellt wurde ?

ich will dran glauben das es einfach nur ein gespräch ist aber das wirds wohl nicht sein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
aber wieso das alles wenn der fall vor monaten schon eingestellt wurde ?

Dein Verfahren ist nicht eingestellt.



quote:
ich will dran glauben das es einfach nur ein gespräch ist aber das wirds wohl nicht sein.

Da liegst Du wahrscheinlich richtig.



Deine Nachfragen zeigen, das Du Dir anscheinend nicht einmal die Mühe gemacht hast, die geposteten Links anzuklicken ...
:augenroll:





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen