Briefe vorenthalten & E-Mail Adresse vermutlich gelöscht

22. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
Lix123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Briefe vorenthalten & E-Mail Adresse vermutlich gelöscht

Hallo zusammen,

ich weiß nicht ob ich in diesem Bereich richtig bin, aber ich habe folgende Frage: Ist es rechtens sein volljähriges Kind nicht darüber zu informieren dass Briefe angekommen sind (wenn dieses nichtmehr im Elternhaus wohnt aber noch dort gemeldet ist)? Außerdem habe ich noch folgende Frage: Wie sieht es aus, wenn ein Elternteil die Email Adresse des volljährigen Kindes löscht und diese neu erstellt, wenn das Kind fragt warum es sich nicht mehr anmelden kann?

Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen.

-- Editiert von Moderator topic am 22. Juli 2025 22:21

-- Thema wurde verschoben am 22. Juli 2025 22:21




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19132 Beiträge, 10307x hilfreich)

Zitat (von Lix123):
Ist es rechtens sein volljähriges Kind nicht darüber zu informieren dass Briefe angekommen sind (wenn dieses nichtmehr im Elternhaus wohnt aber noch dort gemeldet ist)?

Ja

Zitat (von Lix123):
Wie sieht es aus, wenn ein Elternteil die Email Adresse des volljährigen Kindes löscht und diese neu erstellt, wenn das Kind fragt warum es sich nicht mehr anmelden kann?

Dann haben die Eltern etwas unerlaubtes getan.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1458 Beiträge, 542x hilfreich)

Zitat (von Lix123):
ich weiß nicht ob ich in diesem Bereich richtig bin,


Eher nicht

Zitat (von Lix123):
Ist es rechtens sein volljähriges Kind nicht darüber zu informieren dass Briefe angekommen sind (wenn dieses nichtmehr im Elternhaus wohnt aber noch dort gemeldet ist)?


Ja, das Kind kann nachfragen oder per Nachsendeantrag dafür sorgen, dass die Briefe an der neuen Adresse ankommen und auch allen relevanten Stellen und Menschen die neue Adresse mitteilen.

Zitat (von Lix123):
Wie sieht es aus, wenn ein Elternteil die Email Adresse des volljährigen Kindes löscht und diese neu erstellt, wenn das Kind fragt warum es sich nicht mehr anmelden kann?


Wenn die email auf einer von den Eltern bezahlten HP liegt, dann müssen sie diese dem Kind nicht bereitstellen. Wäre natürlich nett, wenn sie dem Kind die Löschungsabsicht mitteilen, damit sich frühzeitig um eine neue gekümmert werden kann und auch über all die Adresse geändert werden dann.
Sie dann wieder zu aktivieren kann durchaus ok sein, solange das Kind Zugriff darauf hat. Im anderen Fall wohl eher nicht.

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#3
 Von 
Lix123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Macht das Email-Thema irgendeinen Unterschied wenn die Eltern wissen, dass wichtige Dinge wie z.B. Bank & Job-Bewerbung liefen und all diese Emails jetzt weg sind?

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#4
 Von 
Lix123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

/

-- Editiert von User am 22. Juli 2025 22:52

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#5
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2649 Beiträge, 624x hilfreich)

Zitat (von Lix123):
Ist es rechtens sein volljähriges Kind nicht darüber zu informieren dass Briefe angekommen sind (wenn dieses nichtmehr im Elternhaus wohnt aber noch dort gemeldet ist)? A

Dieses zweimal JA betrübt mich, weil es ohne Kommentar war.
Juristisch ist es bei der Fragestellung korrekt, nur "Was sind das für Eltern?".

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20202 Beiträge, 7317x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
weil es ohne Kommentar war.

.... wenn man geschlossene Fragen stellt, kann das passieren, dass mit Ja/Nein geantwortet wird.
Da wir uns hier aber in einem Meinungs- und Diskussionsforum bewegen, ist das allerdings wohl in den meisten Fällen etwas unterkomplex, so zu antworten.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42384 Beiträge, 14730x hilfreich)

Das Kind ist volljährig, d.h. erwachsen. Es sollte seine eigenen Belange auch alleine regeln. Dazu gehört zunächst einmal primär, seine Meldeangelegenheit in Ordnung zu bringen, also sich umzumelden, wenn es das nicht tut, kann es teuer werden. Dann ist es seine eigene Angelegenheit, dafür so sorgen, dass seine Post auch dort ankommt, wo es wohnt und auch für Erreichbarkeit über Email zu sorgen, wenn es das will. Und selbst ein Emailkonto eröffnen, auf welches die Eltern keinen Zugriff haben. Wo ist das Problem?

wirdwerden

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20202 Beiträge, 7317x hilfreich)

Angemerkt:
Post / Briefe vorenthalten ist etwas anderes als den Sohn nicht zu informieren, dass das Briefe an ihn liegen. 'Vorenthalten' wäre was Aktives, sowas wie Unterschlagen.
Dann frage ich mich, wieso Sohnemann den Auszug aus dem Elternhaus nicht komplettiert und dafür sorgt, dass keine Post mehr an die Elternhausadresse geht; dito für Email-Account: Wieso haben Eltern überhaupt noch Zugang, das 'Kind' ist erwachsen! Und die Beziehungen zu den Eltern offenbar nicht von der Art, dass dort noch ein Hafen wäre für den Sohn.

-- Editiert von User am 23. Juli 2025 07:54

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#9
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2049 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Lix123):
Ist es rechtens sein volljähriges Kind nicht darüber zu informieren dass Briefe angekommen sind (wenn dieses nichtmehr im Elternhaus wohnt aber noch dort gemeldet ist)?


Hat das Kind denn gefragt, ob Briefe angekommen sind?

Die Eltern sind nicht dafür zuständig, ihrem Kind die Post hinterherzutragen.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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