ich habe wegen einer Kündigung einem Vertragspartner einen Brief als Einschreiben mit Rückschein geschickt.
Nun kommt der Brief samt Rückschein wieder zurück weil er nicht innerhalb der hinterlegten Frist abgeholt wurde. Offensichtlich hat den Brief in der Firma auch niemand entgegengenommen.
Wie ist das nun zu werten. Ist meine Kündigung des Vertrages damit unwirksam? Wie muss ich vorgehen damit ich auf der sicheren Seite bin?
Briefempfänger holt Briefsendung nicht ab
28. Dezember 2018
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Frage vom 28. Dezember 2018 | 16:52
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 28. Dezember 2018 | 17:03
Von
Status: Unbeschreiblich (33894 Beiträge, 17610x hilfreich)
Wie ist das nun zu werten. Ist meine Kündigung des Vertrages damit unwirksam? Da sie dem Empfänger nicht zugegangen ist - ja.
Wie muss ich vorgehen damit ich auf der sicheren Seite bin? https://www.123recht.de/ratgeber/verfahrensrecht/Die-Vorteile-einer-Zustellung-per-Gerichtsvollzieher-__a81062.html
#2
Antwort vom 28. Dezember 2018 | 18:28
Von
Status: Schlichter (7421 Beiträge, 3095x hilfreich)
Wenn Einschreiben, dann immer Einwurfeinschreiben. Das muß nicht abgeholt werden. Besser natürlich mit Gerichtsvollzieher.
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