BtmG ich brauch hilfe

6. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sixty-One
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
BtmG ich brauch hilfe

Hallo alle miteinander...
ich bin neu im forum und hab gedacht ihr könnt mir weiterhelfen..
ich weis nicht ob ich in der richtigen kaegorie bin sorrY=)
also zu meinemfall...

Ich bin 16 und werde als dealer beschuldigt..
die cripo ist bei mir am letzten mittowch eingelaufen und haben 3 joints gefunden
die aber zum eigenbedarf waren...
ein junge wurde mit 0.5 g cannabis erwischt und hat gesagt das erst von mir hat was aber nicht stimmt ,,
aber bei meinem telefon war das problem das ich abgehöt wurde und in der zeit haben 3-4 leute anrufen und haben gefrag ob ich ihnen weiterhelfen kann oda nicht...
es ist mein erster btmg und die polizei will mir jetzt 30 g anhängen wiel ich angeblich bei einem dealer der jetzt erwischt wurde für 300€ eingekauft haben soll
was aber nicht stimmt
1.Frage : Können sie mir die 30g einfach so anhängen?
2.Frage:Zählen telefongespräche vor gericht?also kann des telefonat als beweis gegenmich verwändet werden
3.Frage : Was kann mir maximal passieren?

ich habe einen dealer beschrieben und der polizei weitergeholfen .Dies wurde auch bei der Aussage festgehalten und lindert doch eigentlich meine strafffe...

Da aber mein Handy auf eine gute freundin angemeldet war hat sie auch einen brief bekommen...
aber sie hat nix damit zu tun
Kann ihr was passieren wen ich sag das sie mir die karte nur gekauft hat?
danke für eure hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Poste mal im Forum Strafrecht. Da kriegst du von den richtigen Leuten Antworten.

gruß azrael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

na ja, ich versuche schon mal eine Antwort, obwohl azrael prinzipiell recht hat.
1. Na klar - wenn der Dealer das ausgesagt hat, wirst Du dafür auch verurteilt. Warum sollte der sich selbst falsch belasten?
2. Ebenfalls: Na klar! Es dürfte ja eine richterliche Erlaubnis zur Telefonüberwachung vorgelegen haben - dann kann das auch vor Gericht verwandt werden.
3. Schwer zu sagen, da die üblichen Strafen und Strafrahmen im Jugendstrafrecht nicht gelten - Sozialstunden oder Jugendarrest (oder beides) scheinen mir am wahrscheinlichsten.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

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