Bürgen ohne es zu wissen?????

17. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Merain
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bürgen ohne es zu wissen?????

Wenn man für jemanden bürgt muss man das doch ganz bewusst unterschreiben oder?
Es kann mich doch niemand als Bürgen einsetzen ohne mein Wissen oder?
Zum Beispiel schliesst jemand in meiner Familie einen Kredit ab und würde mich einfach ohne mein Wissen als Bürgen angeben? Das geht hoffentlich nicht! Oder?

Lieben Dank schon mal für eine Antwort

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116045 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat (von Merain):
Es kann mich doch niemand als Bürgen einsetzen ohne mein Wissen oder?

Genau, oder...



Zitat (von Merain):
Zum Beispiel schliesst jemand in meiner Familie einen Kredit ab und würde mich einfach ohne mein Wissen als Bürgen angeben? Das geht hoffentlich nicht! Oder?

Was soll ihn daran hindern? Genau, nichts ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8368 Beiträge, 3744x hilfreich)

Ein Bürge ist die Person, die eine Bürgschaft übernimmt. Bei einer Bürgschaft entsteht ein Vertrag. Der Bürge verplichtet sich hier gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (Hauptschuldner) für die Erfüllung der Schuld bzw. Verbindlichkeit dieses Dritten einzustehen.

Sofern du also keine vertragl. Verpflichtung dieser Art eingegangen bist, bist du auch niemandes Bürge.
Es reicht nicht aus, dass ein Familienmitglied bei der Bank angibt z. B: "mein Bruder bürgt für meinen Kredit"





-- Editiert von User am 22. November 2023 12:48

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5980 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Merain):
Wenn man für jemanden bürgt muss man das doch ganz bewusst unterschreiben oder?

Ja.
Zitat:
Es kann mich doch niemand als Bürgen einsetzen ohne mein Wissen oder?

Nein, das geht nicht.
Zitat:
Zum Beispiel schliesst jemand in meiner Familie einen Kredit ab und würde mich einfach ohne mein Wissen als Bürgen angeben? Das geht hoffentlich nicht! Oder?

Nein, das ist nicht möglich. Das würde auch schon bei der Bank scheitern.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.313 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.121 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen