Was genau muss die Bundeswehr alles zahlen während meiner Einberufung?

14. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
ZigulleXX
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Was genau muss die Bundeswehr alles zahlen während meiner Einberufung?

Hallo,

ich habe eine Freage bezüglich meiner Musterung. Was genau muss die Bundeswehr alles zahlen während meiner Einberufung?
Ich muss monatlich meinen Leasingvertrag abstottern, ich möchte meine Mietkosten erstattet haben, ich möchte meine verlorenen % bei meiner Kfz-Versicherung zurückhaben.
Ist das in Ordnung oder kann das Kreiswehersatamt mir diese Kosten verweigern?
Außerdem bin ich mit meiner Freundin verlobt und sie wohnt bei mir in der Wohnung, ist aber nicht bei mir gemeldet. Ich hab gehört das wir ein "Eheahnliches-Verhältniss" haben und das sie kein eigenes Einkommen hat, nur Taschengeld, muss doch unser Lebensstandat gewährt bleiben oder?

Ich hoffe mir kann jemend Tips geben
MfG

Fabian Sieben

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ElGolfino
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

moin,
vielleicht schon zu spät, aber man kanns ja probieren...
was den leasingkram und die prozente angeht, habe ich keine ahnung; aber die miete einer vor antritt des dienstverhältnisses bestehenden wohnung wird durch das sog. trennungsgeld aufgefangen.
was den lebensstandard angeht, sehe ich wenige chancen, da zivil- und wehrdienst nunmal bürgerpflichten sind die einplanbar sind. aber ein gespräch mit dem wehrdienstberater kann hilfreicht sein; ansonsten gibt es bei der bw auch sozialarbeiter, die sich vorzüglich auskenn!
so long

-----------------
"Rock on!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

hi fabian,

die Leasingraten übernimmt die Bundeswehr nicht. Jedoch die Kosten diezusätzlich entstehen, wenn z.B. ein Kreditvertrag für den Zeitraum ruht.

Zu der Wohnung.
Wenn Du mindestens 1 Jahr vor Eintritt in die Bundeswehr eine eigene berücksichtigungsfähige Wohnung hast wird das durch die Unterhaltssicherungsbehörde (bei der Kreis-/ Stadtverwaltung) übernommen.

Lebensstandard:
Verlobung zählt nicht. Bei verheirateten bekommt Deine Frau eine monatliche Ausgleichszahlung durch die Unterhaltssicherungsbehörde

@JacPalma
Trennungsgeld gibt es unter anderen Voraussetzungen

Am besten gehst Du zur Stadt-/Kreisverwaltung. Dort haben die Unterhaltssicherungebehörden Ansprechpartner die dich beraten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen