Bundeswehr vermeiden

17. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
123abc456
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bundeswehr vermeiden

Hallo,

ich bin 21 Jahre alt, komme in das 2. Semester meines Studiums, und nun habe ich tierischen Stress mit der Bundeswehr:

Trotz diverser Probleme wurde ich T2 gemustert, mein Widerspruch wurde inzwischen mit unsinnigen Begründungen abgelehnt, laut Bundeswehr bleibt mir als einzige Möglichkeit noch die Klage, bzw. Zivi.

Meine Musterung war alles andere als normal, meine medizinischen Fakten wurden verdreht in ihrer Begründung, deweiteren maßen sie sich an zu behaupten, ich wäre absichtlich Untersuchungsterminen ferngeblieben, obwohl ich ihnen mitgeteilt habe, dass ich zu diesen Zeiten im Prüfungsstress gewesen bin, sie haben aber einfach nicht darauf reagiert, und behaupten jetzt, wenn ich was gesagt hätte, hätte ich einen anderen Termin bekommen, dasselbe haben sie während meines Abiturs gemacht...

Naja, im Moment spiele ich mit dem Gedanken Zivi zu machen, jedoch würde mich das meine Wohnung, meinen Arbeitsplatz und mein Studium kosten, was es mir nicht wert ist, ich habe herausgefunden, das wenn man verheiratet ist, man nicht mehr eingezogen wird, jedoch gilt das auch nach einer "erfolgreichen" Musterung noch?

Wär echt cool wenn mir jemand helfen könnte....

MfG
Benjamin

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16 Antworten
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#1
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

wie wärs den mit dem Ersatzdienst nach § 13a Wehrpflichtgesetz

"§ 13a Zivilschutz oder Katastrophenschutz
(1) Wehrpflichtige, die sich vor Vollendung des 25. Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden nicht zum Wehrdienst herangezogen, solange sie als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitwirken. Dies gilt auch bei von der zuständigen Behörde genehmigten Unterbrechungen der Mitwirkung, wenn die auf der Mindestverpflichtung beruhende sechsjährige Mitwirkung noch bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres erfüllt werden kann. Auf Verlangen des Bundesministeriums der Verteidigung ist zwischen diesem und dem Bundesministerium des Innern oder dem nach § 9 des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes zuständigen Bundesministerium jeweils die Zahl, bis zu der Freistellungen möglich sind, unter angemessener Berücksichtigung des Personalbedarfs der Bundeswehr, des Zivilschutzes und des Katastrophenschutzes zu vereinbaren. Dabei kann auch nach Jahrgängen, beruflicher Tätigkeit und Ausbildungsstand unterschieden sowie die Zustimmung des Kreiswehrersatzamtes vorgesehen werden.

(2) Haben Wehrpflichtige sechs Jahre im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten. Genehmigte Unterbrechungen der Mitwirkung (Absatz 1 Satz 2) gelten als Mitwirkung, soweit sie insgesamt einen Zeitraum von sechs Monaten nicht übersteigen. Endet die Mitwirkung aus Gründen, die nicht in der Person oder in dem Verhalten des Wehrpflichtigen liegen, vorzeitig, so ist die im Zivilschutz oder Katastrophenschutz zurückgelegte Zeit, soweit sie die Hälfte der Zeit nach Satz 1 übersteigt, anteilmäßig auf den Grundwehrdienst anzurechnen.

(3) Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, der zuständigen Wehrersatzbehörde das Vorliegen sowie den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtheranziehung von Wehrpflichtigen zum Wehrdienst anzuzeigen.

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#2
 Von 
123abc456
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab ich mir auch schon überlegt, werd mich ejtzt mal schlau machen wegen sowas :) Dnake

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#3
 Von 
Lars04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Benjamin,
mich trifft gerade das gleiche Problem, bzw. wollte auch eine Frage starten.

Zunächst zu dir, versuche noch 1 semester zeit zu schinden. Wechsle den Wohnort öfters, oder meld dich beim THW an.

Denn so habe ich im Juli in der Zeitung gelesen gilt ab Oktober 04, dass man ab dem 3. Semester nicht mehr eingezogen wird.

Hier auch meine Frage, kennt sich da jmd aus?
Muss man hier einen Zurückstellungsantrag stellen und wenn ja wo kriege ich ein Beispiel her?

Habe bereits mit dem KWEA telefoniert, die Frau am Telefon sagte aber, dass sie davon noch nicht in Erfahrung gebracht wurde und nur die 1/3 Regel kennt. Und für den Antrag hat sie mir auch nur gesagt, dass ich mir da was selbst schreiben soll, gibt also keine Blätter zum Ausfüllen. Nur was soll da jetzt alles rein!?
Bin auch T2 und 20 Jahre.

Danke für jede Hilfe!
Lars

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#4
 Von 
chevignon
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 67x hilfreich)

verheiratet mit Kind wird nicht zum Wehr oder Ersatzdienst herangezogen. Heirat alleine reicht nicht aus!

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#5
 Von 
123abc456
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/2/0,1367,POL-0-2121954,00.html

Und außerdem habe ich mit der Hotline extra dafür eingerichteten Telefon gesprochen, der Beamte sagte mir, dass wenn ich jetzt heirate, nicht zur Bundeswehr muss

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#6
 Von 
Lars04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich konnte das mit dem Heiraten jetzt nicht ganz verfolgen, aber dein Bericht im internet ist schon etwas alt. Das hier ist ganz gut:
http://www.frieden-schaffen.de/news.19/+

Habe aber in einem anderen Text heute noch gelesen, dass man wenn man verheiratet ist ebenfalls einen Antrag auf Befreiung stellen muss. Konnt ihn auf die schnelle nicht wiederfinden. Habe aber bei google mit - 9 monate zivilienst - gesucht. Irgendwo war das.

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#7
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Bzgl. Verpflichtung zum Katastrophendienst

Diese Möglichkeit sollte reichleich überlegt werden, da man 120 Stunden pro Jahr 6 Jahre lang haben muss und wenn man es versäumt sich zu entschuldigen wenn man mal nicht zur Übung kommen kann, dann kann es sein, dass das LRA ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitet und somit ein Bußgeld in Höhe von 25€/Termin zzgl. Verfahrenskosten u. Auslagen verlangt.

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#8
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

Deine Wohnug wirst du als Zivi nicht verlieren ,da da Amt für Zivildienst verpflichtet ist, Dir die Wohnung in bestimten Grenzen zu bezahlen.

Ich würde versuchen das ganze noch etwas hinauszuzögern da gerade über eine Abschaffung des Zivildienstes/Wehrpflich dabattiert wird.

Villeicht kannst Du Dich auch nochmal Mustern lassen mit dem Hinweis ,das Du einen Krankheitsaspekt vergessen hast zu schildern.


Bei der 1 Musterung hättest Du sagen können ,das an Paruresis erkrankt bist. Bei dieser Krankheit handelt es sich um ein Psychich bedingte Entleerungsstörung der Harnblase, die immer dann auftritt ,wenn andere Personen in der Nähe sind ,oder bei der Benutzung öffendlicher Toiletten. Da man im Gefecht immer mit anderen Personen zusammen ist , ist Paruresis ein 100% Ausmusterungsgrund. Das beste daran:
Man kann nicht nachweisen das man diese Krankheit nicht hat ,da sie ja Psychich bedingt ist.

Villeicht kannst Du diese Angabe bei der Nachmusterung hinzufügen.


-- Editiert von ThomasK001 am 20.08.2004 12:59:13

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#9
 Von 
Lars04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin im Katastrophenschutz tätig. Aus Erfahrung von anderen Leuten kann ich sagen, dass es nie eine Geldbuße gab. Allerdings hast du Recht nach 1,2 mal unerlaubtes Fehlen wird man gekündigt und dem Bund wieder freigestellt.
6 Jahre sinds offiziell, aber ab 23 muss man ja nicht mehr dienen, also hat sich die Zeit bereits verkürzt. Man kann übrigens jederzeit wieder austreten. Man ist da sehr frei und ich kanns nur empfehlen. 145 stunden im jahr sind echt nicht viel.

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#10
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Man kann nicht nachweisen das man diese Krankheit nicht hat ,da sie ja Psychich bedingt ist.<<

Man muss sich allerdings fragen, ob es das Wert ist, als psychisch Kranker abgestempelt zu werden.
Das kann sich irgendwann als gewaltiger Schuss in den Ofen herausstellen.

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#11
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

Es erfährt doch keiner ausser die Bundeswehr. Lieber 1 Jahr sparen und die Bundeswehr im glauben lassen man hat diese Erkrankung als 1 Jahr mit sinnlosem Wehr/Zivildienst zu verplempern. Außerdem sagt die Paruresiserkrankung nichts über den Geisteszustand aus.
http://www.paruresis.de/

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#12
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

die Bundeswehr hat noch keinem geschadet. Wahrscheinlich ist keiner, der hier bis jetzt geantwortet hat selbst da gewesen. Wollt ihr wirklich, das die ganze Republik in ein paar Jahren aus Weicheiern besteht??

Gruß doko

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#13
 Von 
123abc456
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hoffe, dass auf diesem Niveau nicht weiter diskutiert wird, wie "doko" es tut, die Bundeswehr ist eine absolut unnütze Einrichtung, die ersten 3 Monate finde ich in Ordnung, aber danach ist es nur noch Zeitverschwendung, ich habe genug Freunde / Bekannte, die bei der Bundeswehr waren, und alle sagen mir, das die Grundausbildung ok war, aber danach nur Zeitverschwendung für einen Hungerlohn, da arbetie ich lieber neben meinem Studium, bekomme 800 Euro und kann meine Wohnung finanzieren als mich bei der Bundeswehr rumkommandieren zu lassen und dadurch ein Jahr / 2 Semester zu verlieren, nur weil es die Bundesregierung nicht für nötig hält, etwas gegen diese Verfassungswidrigkeit zu unternehmen.

Das hat nichts mit Weicheieren zu tun, sag mir bitte eins was die Bundeswehr fürs Leben dir beibringen kann, und komm jetzt nicht mit Zucht und Ordnung, verarschen kann ich mich alleine, was bringt mir als Informatik Student, der seine Wohnung finanzieren muss die Bundeswehr?

Ich gehe lieber zur Feuerwehr oder zum THW, da habe ich der Allgemeinheit noch mehr geholfen als bei der Bundeswehr, oder ich mache Zivi, was aber auch totale Zeitverschwendung ist, na gut, ich häte einen leichten Computerjob, aber wenn ich dort neben meinem Studium arbeite bekomme ich für die Hälfte der Arbeitszeit das doppelte an Gehalt.

Wenn es bedeutet in seinem Leben nicht gezwungen zu werden, seine Zukunft zu verbauen und anderen einen besseren Start zu gönnen, dann bin ich gerne ein Weichei, und diese Republik ist schon länger ganz unten, vielleicht hast dus einfach noch nicht gemerkt...

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#14
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Gut gebrüllt Löwe!!

Komisch, wenn man mal eine Antwort bekommt, die einem nicht in den Kram passt, ist es mit den ( glaubwürdigen ) Agumenten auch nicht mehr weit her. Dann kommt die Antwort auf einmal auf einem deutlich niedrigerem Niveau.

Gruß doko

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lars04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin ganz der Meinung von d034058. - Immerhin gibt es kaum noch ein Land, welches die Wehrpflicht hat und hier ist es mittlerweile zur totalen Willkür mit dem Einziehen geworden. Das ist eher Unrecht.
Daneben bin ich auch der Meinung, dass man nicht besser oder schlechter ist wenn man beim Bund war. Ein Weichei ist man dadurch wahrlich nicht. Ich finde es beispielsweise mutiger wenn man beim Roten Kreuz seine Zeit abgesessen hat und dabei vielen Menschen in teils entsetzlicher Lage geholfen hat. Wie wenn man 9 Monate lang lernt sein Bett zu machen, die Waffe zu putzen und still zu stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

@ Lars04

Klar, rotes Kreuz ist kein Zuckerschlecken.

Ich habe den Eindruck, nachdem ich die ganzen Postings gelesen habe, das d034058 ( oder wars d4711 ?) überhaupt keinen Dienst, egal ob Bund oder Zivi oder THW, machen will um sein unwahrscheinlich wichtiges Studium mit dem gewaltigen Nebenverdienst zu Ende zu bringen. Nach dem Motto: Sollen die anderen doch machen.

Deshalb meine provozierendes Posting.

Gruß doko

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