Callcenter-Gesprächsaufzeichnung: Aufbewahrungsfrist? Handelsrechtliche Relevanz als geschäftliche K

1. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
tenstoppet
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)
Callcenter-Gesprächsaufzeichnung: Aufbewahrungsfrist? Handelsrechtliche Relevanz als geschäftliche K

(Ich hatte Schwierigkeiten, dies einem Rechtsgebiet glasklar zuzuordnen. Bezieht sich aber größtenteils auf Handelsrecht.)

Airline A zeichnet Gespräche im Callcenter auf. Auf Nachfrage heißt es, die Gespräche würden nach 6 Monaten gelöscht, und man würde auch nicht jedes Gespräch aufzeichnen.

Frage:
1. Darf A diese Aufzeichnungen dann überhaupt so schnell löschen? U.U. sind die ja handelsrechtlich relevant; manchmal werden Kunden mündliche Zusagen gemacht, die bilanzielle Auswirkungen haben, und für diese als Beleg dienen müssten.

2. Oder gibt es hierzu Vorschriften, welche schriftlichen Notizen der jeweilige Sachbearbeiter zu Gesprächen festhält?

3. Dann evtl. relevant: Wenn zu Beginn des Anrufs angesagt wird: "Gespräche werden aufgezeichnet" - und nicht nur "*manche* Gespräche" - muss diese Behauptung dann stimmen? Oder kann das Unternehmen das einfach behaupten, ohne je Gespräche aufzuzeichnen?

Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124407 Beiträge, 40361x hilfreich)

Zitat (von tenstoppet):
1. Darf A diese Aufzeichnungen dann überhaupt so schnell löschen?

Ja, dürfen sie.
Wenn sich dann daraus negative Konsequenzen ergeben, ist das deren Problem.



Zitat (von tenstoppet):
2. Oder gibt es hierzu Vorschriften, welche schriftlichen Notizen der jeweilige Sachbearbeiter zu Gesprächen festhält?


Müsste man das Unternehmen fragen.



Zitat (von tenstoppet):
3. Dann evtl. relevant: Wenn zu Beginn des Anrufs angesagt wird: "Gespräche werden aufgezeichnet" - und nicht nur "*manche* Gespräche" - muss diese Behauptung dann stimmen?

Ja, die dürfen tatsächlich lügen.
Ist für den Kunden aber egal.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14315 Beiträge, 4456x hilfreich)

Hallo,

ich habe die Vermutung, dass es darum gehen soll ein aufgezeichnetes Telefongespräch als Beweis gegen das Unternehmen zu nutzen.
Dabei muss man aber wissen, dass es gar keinen Anspruch gibt, dass die Gegenseite interne Dokumente herausgibt. Wenn man etwas durchsetzen möchte dann muss man es schon selber beweisen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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