Person A abonniert eine Cam zur Überwachung der Wohnung, die Cam ist an einen Monatlichen Basispreis gebunden. Die Cam sollte bei Kündigung zurück geschickt werden, dies wurde bereits 2 mal versucht, doch der Empfang des Pakets wurde 2 mal nicht angenommen. Vom Kundensupport kommt keine Antwort. Die Cam Liegt nun seit 3 Monaten im weg. Kann ich diese Entsorgen?
PS. Es wurde bereits gekündigt, und die Sendungsbelge sind vorhanden.
-- Editiert von 91Darween91 am 21.10.2018 16:13
Cam wird nicht zurückgenommen, was nun ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Cam, alle Belege etc. aufheben bis zum 01.01.2022. Danach kann man damit machen was man will.
Hallo,
es duerfte § 696 BGB
zum tragen kommen - sicher bin ich mir nicht.
Sie hatten zweimal versucht die Cam zurueck zu schicken, was jedoch misslang. Ich an Ihrer Stelle wuerde den ehemaligen Vertragspartner nun nachweislich auffordern binnen Monatsfrist den Gegenstand bei Ihnen abzuholen oder abholen zu lassen. Geschieht das nicht wuerden Sie die Cam der Entsorgung zufuehren.
Ich koennte mir vorstellen, dass Sie damit einer Aufbewahrungspflicht ausreichend nachgekommen sind.
Viele Gruesse
bernardoselva
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Nein, damit ist man sicherlich keiner Pflicht nachgekommen. HvS hat es bereits erklärt.
Es scheint ihm dabei um die regelmäßige Verjährungsfrist zu gehen. Die kommt hier allerdings nicht zum Tragen, da die Cam schließlich nach wie vor im Eigentum des anderen steht.
Man kann an anderer Stelle argumentieren, dass das Eigentum aufgegeben wurde. Das wäre allerdings erstmal nur eine vage Behauptung.
Was man mit Sicherheit sagen kann, ist, dass sich der Empfänger in Gläubigerverzug befindet. Ihm sind dann gemäß § 304 BGB
Mehraufwendungen für die Aufbewahrung und die erfolglosen Angebote zu ersetzen. Die Regeln des Verwahrvertrages dürften dagegen nicht zur Anwendung kommen, wenn zwischen den Parteien kein Verwahrvertrag geschlossen wurde.
Ansonsten wäre, wenn man das Ding loswerden möchte, das MIttel der Wahl noch der Weg über die öffentliche Versteigerung nebst anschließender Hinterlegung des Erlöses.
-- Editiert von Droitteur am 21.10.2018 23:03
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