Hallo,
wir haben uns für 4 Tage einen Campingwagen gemietet.
Bereits am ersten Tag ging der Kühlschrank nicht mehr, da wir Anfänger sind, dachten wir uns erst nichts dabei, allerdings haben wir telefonisch am 2 ten Tag mit Vermieter telefoniert und reklamiert. Dieser wollte uns einen Servicetechniker besorgen. Nach langem Überlegen riefen wir wieder bei ihm an und meinten, das dieser wohl gar nicht auf das Gelände (Konzert) kommt und dieser nicht kommen braucht.
Bei Abgabe wurde nun eine fingernagelkleine Delle an der Aussenseite entdeckt, es wurden 100 € einbehalten. Da der Wagen sofort wieder vermietet war, kann der Vermieter erst in 3 Wochen genau bescheid geben, ob es bei dem Betrag bleibt, oder evt. der Wagen lackiert werden muss.
Wir wollten eine Kulanz wegen dem Kühlschrank, denn die halbe Ware konnte nicht mehr gegessen werden. Da meinte dieser nur, dass es unser Pech ist und wenn wir keinen Servicetechniker wollten, ist das eben Pech.
Nun meine Frage: Ist das wirklich unser Problem? Sollte man zukünftig, den kompletten Wagen unter die Lupe nehmen, damit Kratzer, Dellen etc. einem nicht angerechnet werden können?
So ein Vermieter hat doch leichtes Spiel, denn wer kann schon alle Beschädigungen nachvollziehen. Und zwecks der schnellen Weitervermietung, kann doch die Delle vom neuen Mieter möglicherweise noch mehr beschädigt werden und dies wird womöglich uns angerechnet.
Kennt sich jemand aus damit?
Danke für Rückantworten
Gruss
kersti.chen
Campingwagen - Rechte,Pflichten
21. Juni 2005
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juni 2005 | 16:23
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
Campingwagen - Rechte,Pflichten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Juni 2005 | 16:56
Von
Status: Praktikant (774 Beiträge, 201x hilfreich)
Ja, bevor man mietet sollte man gründlich prüfen, welche Schäden bereits vorhanden waren und welche nicht. Bei dem Kühlschrank hat euch der Händler Abhilfe angeboten, ihr habt abgelehnt- selber Schuld. Ihr hättet evtl. am Telefon noch vereinbaren können, dass der Techniker nicht kommen braucht, ihr aber eine Preisminderung wollt.
Und jetzt?
Schon
267.971
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen