Folgendes Problem
Unser Mietshaus besitzt 2 carport für je 2 PKW. Diese werden regelmäßig auf der gegenüberliegenden Straßenseite so zugeparkt das man nicht mehr rein oder rauskommt. Die Pkws parken auf der öffentlichen Straße. Mit den Haltern der dort parkenden Pkws reden oder Zettel am Auto nutzlos. Es ist keine breite stasse und man hat wegen dem Auto was gegenüber parkt kein Platz zum rangieren. Wer ist dafür zuständig die abschleppen zu lassen? Schon mal mit Polizei telefoniert die sagten nein. Aber ist doch eine öffentliche strasse und die carport stehen auf dem Grundstück von dem Mietshaus.
Carport zugeparkt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Eventuell das Ordnungsamt mal anrufen?
Ansonsten muss man das auf eigene Kosten und eigenes Risiko machen.
Da hier niemand die genaue Situation vor Ort kennt ist das nicht wirklich einzuschätzen. Mehrmaliges rangieren ist dir zuzumuten. Ob die PKW auf der Gegenseite legal parken ist auch nicht zu beurteilen. Wenn man ungerechtfertigterweise abschleppen lässt, dann kann das teuer werden. Wenn das Abschleppen berechtigt ist, dann muss man vorlegen und evtl. lange kämpfen um wieder an das Geld zu kommen.
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Ich kann nicht rangieren weil kein Platz dafür ist. Rechts steht der Pfeiler vom carport wo ich so nicht dran vorbei komme und ein Auto links. Das carport ist auch nicht gerade sehr breit. 2 suv passen da nicht rein. Selbst wenn ich dank Kamera fast rückwärts bis auf paar cm ran fahre kommen wir nicht raus. Ich hab ein i20 und der ist ja nicht so wirklich lang. Sowenig Platz ist dann noch.
Am Ende schieben sie Polizei und Ordnungsamt gegenseitig die Sache zu und keiner macht was. Schon erlebt
Kann ich nachvollziehen aber es bleibt immer noch die Frage, ob die anderen PKW da legal parken dürfen oder nicht. Findet Hier §12 StVO Absatz 3 Satz 3 Anwendung oder nicht?
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html
Das lässt sich aus deiner Schilderung nicht wirklich herauslesen. Im ersten Moment würde ich dazu tendieren ja zu sagen, aber ohne genaue Ortskenntnis ist das nicht seriös zu beantworten.
ZitatWenn das Abschleppen berechtigt ist, dann muss man vorlegen und evtl. lange kämpfen um wieder an das Geld zu kommen. :
Für den Anfang kann man es ja mal mit Abmahnung / strafbewehrter Unterlassungserklärung versichen ...
Klar aber wenn diese evtl. offensichtlich unbegründet sind, dann macht man sich eher lächerlich als dass es was bringt. Wenn man ganz am Anfang anfangen möchte, dann sollte man doch eher "Knöllchen verteilen".
Glaskugel in Betrieb? Oder woher weißt Du, dass die anderen Autos falsch parken?ZitatFür den Anfang kann man es ja mal mit Abmahnung / strafbewehrter Unterlassungserklärung versichen ... :
Bleiben zwischen den parkenden Autos und dem Fahrbandrand auf Deiner Seite mindestens 3,05 m Platz? Falls ja ... ist es Dein alleiniges Problem.ZitatEs ist keine breite stasse und man hat wegen dem Auto was gegenüber parkt kein Platz zum rangieren. :
Tja, da hätte der Carport wohl anders gebaut werden müssen.ZitatRechts steht der Pfeiler vom carport wo ich so nicht dran vorbei komme und ein Auto links. Das carport ist auch nicht gerade sehr breit. 2 suv passen da nicht rein. :
Das sehe ich allerdings nicht so.ZitatBleiben zwischen den parkenden Autos und dem Fahrbandrand auf Deiner Seite mindestens 3,05 m Platz? Falls ja ... ist es Dein alleiniges Problem. :
Es ist korrekt, dass mindestens 3,05m verbleiben müssen um so legal parken zu dürfen......... wenn kein anderweitiges Verbot dagegensteht. Z.B. der von mir bereits genannte Passus im §12 der StVo.
Dieser Passus macht nämlich nur dann Sinn, wenn die Straßenbreite normalerweise ein Parken erlauben würde, also mindestens 3,05m+parkendes Auto breit wäre. Alleine auf diese Größe kann es daher nicht ankommen.
Ich denke daher eher, dass es darauf ankommt ob ein Fahrzeug mehr als berühmten 3 Rangierzüge benötigt oder nicht.
-- Editiert von User am 7. März 2023 17:38
Genau das habe ich doch geschrieben ... 3,05 m zwischen parkendem Auto und Fahrbahnrand! Und wenn dort keine anderen Verbote gelten (und davon schreibt der TE nichts), dann dürfte in diesem Fall dort geparkt werden.ZitatDieser Passus macht nämlich nur dann Sinn, wenn die Straßenbreite normalerweise ein Parken erlauben würde, also mindestens 3,05m+parkendes Auto breit wäre. :
Nein, eben genau nicht. Du hast nicht verstanden was ich geschrieben habe. Obwohl dort evtl. 3,05m Platz sind darf dann wegen des genannten § in der StVo dort dennoch nicht geparkt werden.ZitatGenau das habe ich doch geschrieben ... 3,05 m zwischen parkendem Auto und Fahrbahnrand! Und wenn dort keine anderen Verbote gelten (und davon schreibt der TE nichts), dann dürfte in diesem Fall dort geparkt werden. :
Da ist kein Parkverbot. 3 Meter Platz ist auch nicht mehr zwischen meinen Auto und dem der hinter mir parkt. Sonst würde ich mit viel rangieren ja raus kommen.
Was hat das anders Bauen vom carport damit zu tun wenn man zugeparkt wird? Lässt die statik nicht anders zu. Ich glaube nix.
Doch, dann besteht da ein generelles Parkverbot für Fahrzeuge bei denen die geforderten 3,05m nicht mehr als Platz bis zur Fahrbahngrenze zur Verfügung stehen.ZitatDa ist kein Parkverbot. 3 Meter Platz ist auch nicht mehr zwischen meinen Auto und dem der hinter mir parkt. :
Darf ich fragen, wie du überhaupt raus-bzw. reinkommst?ZitatSelbst wenn ich dank Kamera fast rückwärts bis auf paar cm ran fahre kommen wir nicht raus. :
Nur, wenn das Carport leer ist?
Nur, wenn gegenüber keiner parkt?
Wenn das so ist... Ich meine, die Polizei ist nicht zuständig. Was soll die schieben?Zitat3 Meter Platz ist auch nicht mehr zwischen meinen Auto und dem der hinter mir parkt. :
Das O-Informieren. Auf die < 3,05 m verweisen. Das O-Amt könnte Knöllchen verteilen.
Du könntest 1x ganz laut und deutlich auf der Straße stehen und den Abschleppdienst anrufen.
(Alles schon erlebt und ganz schnell kommt jemand und fährt sein Auto weg... musste nur die An-u. Abfahrt des Abschleppers, ca 80,- zahlen))
Das sehen nur Gerichte manchmal auch anders.ZitatObwohl dort evtl. 3,05m Platz sind darf dann wegen des genannten § in der StVo dort dennoch nicht geparkt werden. :
Zitat:
Sinn: In einem Wohngebiet mit angespannter Parkplatzsituation ist es der geltenden Rechtsprechung zufolge durchaus zumutbar, beim Verlassen der eigenen Einfahrt zu rangieren.
Wieso "hinter" Dir?Zitat3 Meter Platz ist auch nicht mehr zwischen meinen Auto und dem der hinter mir parkt. :
Ganz einfach den vorderen Pfeiler weiter nach hinten setzen.ZitatWas hat das anders Bauen vom carport damit zu tun wenn man zugeparkt wird? Lässt die statik nicht anders zu. Ich glaube nix. :
Ja, habe ich in #8 doch bereits erwähnt. Ist hier aber nicht der Fall, denn sie kommt ja auch mit rangieren nicht raus.Zitat......durchaus zumutbar, beim Verlassen der eigenen Einfahrt zu rangieren. :
Zitatdurchaus zumutbar, beim Verlassen der eigenen Einfahrt zu rangieren. :
Zitatman hat wegen dem Auto was gegenüber parkt kein Platz zum rangieren. :
Könnte ja auch an Nichtkönnen liegen oder am falsch gebauten Carport.Zitatdenn sie kommt ja auch mit rangieren nicht raus. :
ZitatRechts steht der Pfeiler vom carport wo ich so nicht dran vorbei komme und ein Auto links. :
In einem Wohngebiet mit angespannter Parkplatzsituation ... muss man auch berücksichtigen, ob es sich bei der Ausfahrt aus den Carports um eine genehmigte Zufahrt handelt.
Sich auf dem eigenen Grundstück einen Carport bauen und dann erwarten, dass auf der (öffentlichen) Straße niemand mehr parkt, damit man den eigenen (privaten) Carport erreichen kann, stößt in manchen Städten sauer auf.
Zumindest in meiner Stadt sind öffentliche Parkmöglichkeiten am Straßenrand ein so knappes Gut, dass auch die Stadt die Interessen der "Straßenrandparker" höher gewichtet als die der Anlieger. Wer sich ein 6m breiten Doppelcarport baut, und dann erwartet, dass auf der Straße 6m nicht beparkt werden, damit man eine 6m breite Zufahrt zum 6m breiten Doppelcarport hat, erntet hier Gelächter.
Woraus soll sich das ergeben?Zitatmuss man auch berücksichtigen, ob es sich bei der Ausfahrt aus den Carports um eine genehmigte Zufahrt handel :
Keine Ahnung.
Bei uns im Wohngebiet haben die meisten Häuser eine(1) Zufahrt. Einige Leute sind auf die Idee gekommen, im Vorgarten einen zusätzlichen Stellplatz anzulegen, weil die Parksituation angespannt ist. Als dann vor diesem zusätzlichen Stellplatz auf dem eigenen Grundstück auch noch ein "Einfahrt freihalten"-Schild von dem Eigentümer aufgestellt wurde hat die Stadt gekontert und Parkflächenmarkierungen auf der Straße so aufgebracht, dass direkt vor dem zusätzlichen Stellplatz jetzt geparkt werden darf und der zusätzliche Stellplatz im Vorgarten nicht nutzbar ist. Es gehe nicht an, dass die Anlieger die öffentlichen Parkmöglichkeiten am Straßenrand verringern indem sie sich private Stellplätze auf dem eigenen Grundstück anlegen und erwarten, dass dafür die Zufahrt freigehalten wird. Jedes Grundstück habe nur Anspruch auf eine(1) Zufahrt von 3m Breite.
Da wäre ich aber gespannt was passiert wenn ein auf dem eigenen Grundstück parkendes Fahrzeug zugeparkt wird.
Wenn es keine genehmigte Zufahrt zu dem Fahrzeug gibt ... was soll dann passieren? Nichts.ZitatDa wäre ich aber gespannt was passiert wenn ein auf dem eigenen Grundstück parkendes Fahrzeug zugeparkt wird. :
Zum eigentlichen Sachverhalt komme ich dazu, dass hier einfach das fahrerische Können nicht vorhanden ist und es nichts mit irgendwelchen parkenden Autos zu tun hat.
Also wohl ein Doppelcarport der kleineren Bauweise, angenommen mal 5,50 m breit.ZitatDas carport ist auch nicht gerade sehr breit. 2 suv passen da nicht rein. :
Länge: 4,04 m, Radstand: 2,58 mZitatIch hab ein i20 und der ist ja nicht so wirklich lang. :
Man kommt also aus einer 5,50 m breiten Ausfahrt auf 3 m Länge mit einem Auto, dass einen Überstand von 81,5 cm im Vorderwagen hat, nicht aus dem Carport raus?Zitat3 Meter Platz ist auch nicht mehr zwischen meinen Auto und dem der hinter mir parkt. :
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