Carport zugeparkt

7. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Heike K. 123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Carport zugeparkt

Folgendes Problem
Unser Mietshaus besitzt 2 carport für je 2 PKW. Diese werden regelmäßig auf der gegenüberliegenden Straßenseite so zugeparkt das man nicht mehr rein oder rauskommt. Die Pkws parken auf der öffentlichen Straße. Mit den Haltern der dort parkenden Pkws reden oder Zettel am Auto nutzlos. Es ist keine breite stasse und man hat wegen dem Auto was gegenüber parkt kein Platz zum rangieren. Wer ist dafür zuständig die abschleppen zu lassen? Schon mal mit Polizei telefoniert die sagten nein. Aber ist doch eine öffentliche strasse und die carport stehen auf dem Grundstück von dem Mietshaus.

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22 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119985 Beiträge, 39812x hilfreich)

Eventuell das Ordnungsamt mal anrufen?

Ansonsten muss man das auf eigene Kosten und eigenes Risiko machen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Da hier niemand die genaue Situation vor Ort kennt ist das nicht wirklich einzuschätzen. Mehrmaliges rangieren ist dir zuzumuten. Ob die PKW auf der Gegenseite legal parken ist auch nicht zu beurteilen. Wenn man ungerechtfertigterweise abschleppen lässt, dann kann das teuer werden. Wenn das Abschleppen berechtigt ist, dann muss man vorlegen und evtl. lange kämpfen um wieder an das Geld zu kommen.

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#3
 Von 
Heike K. 123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann nicht rangieren weil kein Platz dafür ist. Rechts steht der Pfeiler vom carport wo ich so nicht dran vorbei komme und ein Auto links. Das carport ist auch nicht gerade sehr breit. 2 suv passen da nicht rein. Selbst wenn ich dank Kamera fast rückwärts bis auf paar cm ran fahre kommen wir nicht raus. Ich hab ein i20 und der ist ja nicht so wirklich lang. Sowenig Platz ist dann noch.
Am Ende schieben sie Polizei und Ordnungsamt gegenseitig die Sache zu und keiner macht was. Schon erlebt

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Kann ich nachvollziehen aber es bleibt immer noch die Frage, ob die anderen PKW da legal parken dürfen oder nicht. Findet Hier §12 StVO Absatz 3 Satz 3 Anwendung oder nicht?
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html
Das lässt sich aus deiner Schilderung nicht wirklich herauslesen. Im ersten Moment würde ich dazu tendieren ja zu sagen, aber ohne genaue Ortskenntnis ist das nicht seriös zu beantworten.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119985 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn das Abschleppen berechtigt ist, dann muss man vorlegen und evtl. lange kämpfen um wieder an das Geld zu kommen.

Für den Anfang kann man es ja mal mit Abmahnung / strafbewehrter Unterlassungserklärung versichen ...

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Klar aber wenn diese evtl. offensichtlich unbegründet sind, dann macht man sich eher lächerlich als dass es was bringt. Wenn man ganz am Anfang anfangen möchte, dann sollte man doch eher "Knöllchen verteilen".

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Für den Anfang kann man es ja mal mit Abmahnung / strafbewehrter Unterlassungserklärung versichen ...
Glaskugel in Betrieb? Oder woher weißt Du, dass die anderen Autos falsch parken?

Zitat (von Heike K. 123):
Es ist keine breite stasse und man hat wegen dem Auto was gegenüber parkt kein Platz zum rangieren.
Bleiben zwischen den parkenden Autos und dem Fahrbandrand auf Deiner Seite mindestens 3,05 m Platz? Falls ja ... ist es Dein alleiniges Problem.

Zitat (von Heike K. 123):
Rechts steht der Pfeiler vom carport wo ich so nicht dran vorbei komme und ein Auto links. Das carport ist auch nicht gerade sehr breit. 2 suv passen da nicht rein.
Tja, da hätte der Carport wohl anders gebaut werden müssen.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Bleiben zwischen den parkenden Autos und dem Fahrbandrand auf Deiner Seite mindestens 3,05 m Platz? Falls ja ... ist es Dein alleiniges Problem.
Das sehe ich allerdings nicht so.
Es ist korrekt, dass mindestens 3,05m verbleiben müssen um so legal parken zu dürfen......... wenn kein anderweitiges Verbot dagegensteht. Z.B. der von mir bereits genannte Passus im §12 der StVo.
Dieser Passus macht nämlich nur dann Sinn, wenn die Straßenbreite normalerweise ein Parken erlauben würde, also mindestens 3,05m+parkendes Auto breit wäre. Alleine auf diese Größe kann es daher nicht ankommen.

Ich denke daher eher, dass es darauf ankommt ob ein Fahrzeug mehr als berühmten 3 Rangierzüge benötigt oder nicht.



-- Editiert von User am 7. März 2023 17:38

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#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Dieser Passus macht nämlich nur dann Sinn, wenn die Straßenbreite normalerweise ein Parken erlauben würde, also mindestens 3,05m+parkendes Auto breit wäre.
Genau das habe ich doch geschrieben ... 3,05 m zwischen parkendem Auto und Fahrbahnrand! Und wenn dort keine anderen Verbote gelten (und davon schreibt der TE nichts), dann dürfte in diesem Fall dort geparkt werden.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Genau das habe ich doch geschrieben ... 3,05 m zwischen parkendem Auto und Fahrbahnrand! Und wenn dort keine anderen Verbote gelten (und davon schreibt der TE nichts), dann dürfte in diesem Fall dort geparkt werden.
Nein, eben genau nicht. Du hast nicht verstanden was ich geschrieben habe. Obwohl dort evtl. 3,05m Platz sind darf dann wegen des genannten § in der StVo dort dennoch nicht geparkt werden.

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#11
 Von 
Heike K. 123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ist kein Parkverbot. 3 Meter Platz ist auch nicht mehr zwischen meinen Auto und dem der hinter mir parkt. Sonst würde ich mit viel rangieren ja raus kommen.
Was hat das anders Bauen vom carport damit zu tun wenn man zugeparkt wird? Lässt die statik nicht anders zu. Ich glaube nix.

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Heike K. 123):
Da ist kein Parkverbot. 3 Meter Platz ist auch nicht mehr zwischen meinen Auto und dem der hinter mir parkt.
Doch, dann besteht da ein generelles Parkverbot für Fahrzeuge bei denen die geforderten 3,05m nicht mehr als Platz bis zur Fahrbahngrenze zur Verfügung stehen.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32120 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Heike K. 123):
Selbst wenn ich dank Kamera fast rückwärts bis auf paar cm ran fahre kommen wir nicht raus.
Darf ich fragen, wie du überhaupt raus-bzw. reinkommst?
Nur, wenn das Carport leer ist?
Nur, wenn gegenüber keiner parkt?
Zitat (von Heike K. 123):
3 Meter Platz ist auch nicht mehr zwischen meinen Auto und dem der hinter mir parkt.
Wenn das so ist... Ich meine, die Polizei ist nicht zuständig. Was soll die schieben?
Das O-Informieren. Auf die < 3,05 m verweisen. Das O-Amt könnte Knöllchen verteilen.
Du könntest 1x ganz laut und deutlich auf der Straße stehen und den Abschleppdienst anrufen.
(Alles schon erlebt und ganz schnell kommt jemand und fährt sein Auto weg... musste nur die An-u. Abfahrt des Abschleppers, ca 80,- zahlen))


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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Obwohl dort evtl. 3,05m Platz sind darf dann wegen des genannten § in der StVo dort dennoch nicht geparkt werden.
Das sehen nur Gerichte manchmal auch anders.

Zitat (von Baden-württembergischer Verwaltungsgerichtshof, AZ 5S 1044/15):

Sinn: In einem Wohngebiet mit angespannter Parkplatzsituation ist es der geltenden Rechtsprechung zufolge durchaus zumutbar, beim Verlassen der eigenen Einfahrt zu rangieren.


Zitat (von Heike K. 123):
3 Meter Platz ist auch nicht mehr zwischen meinen Auto und dem der hinter mir parkt.
Wieso "hinter" Dir?

Zitat (von Heike K. 123):
Was hat das anders Bauen vom carport damit zu tun wenn man zugeparkt wird? Lässt die statik nicht anders zu. Ich glaube nix.
Ganz einfach den vorderen Pfeiler weiter nach hinten setzen.

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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
......durchaus zumutbar, beim Verlassen der eigenen Einfahrt zu rangieren.
Ja, habe ich in #8 doch bereits erwähnt. Ist hier aber nicht der Fall, denn sie kommt ja auch mit rangieren nicht raus.

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119985 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
durchaus zumutbar, beim Verlassen der eigenen Einfahrt zu rangieren.

Zitat (von Heike K. 123):
man hat wegen dem Auto was gegenüber parkt kein Platz zum rangieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
denn sie kommt ja auch mit rangieren nicht raus.
Könnte ja auch an Nichtkönnen liegen oder am falsch gebauten Carport.
Zitat (von Heike K. 123):
Rechts steht der Pfeiler vom carport wo ich so nicht dran vorbei komme und ein Auto links.

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#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

In einem Wohngebiet mit angespannter Parkplatzsituation ... muss man auch berücksichtigen, ob es sich bei der Ausfahrt aus den Carports um eine genehmigte Zufahrt handelt.
Sich auf dem eigenen Grundstück einen Carport bauen und dann erwarten, dass auf der (öffentlichen) Straße niemand mehr parkt, damit man den eigenen (privaten) Carport erreichen kann, stößt in manchen Städten sauer auf.
Zumindest in meiner Stadt sind öffentliche Parkmöglichkeiten am Straßenrand ein so knappes Gut, dass auch die Stadt die Interessen der "Straßenrandparker" höher gewichtet als die der Anlieger. Wer sich ein 6m breiten Doppelcarport baut, und dann erwartet, dass auf der Straße 6m nicht beparkt werden, damit man eine 6m breite Zufahrt zum 6m breiten Doppelcarport hat, erntet hier Gelächter.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
muss man auch berücksichtigen, ob es sich bei der Ausfahrt aus den Carports um eine genehmigte Zufahrt handel
Woraus soll sich das ergeben?

Signatur:

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#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Keine Ahnung.
Bei uns im Wohngebiet haben die meisten Häuser eine(1) Zufahrt. Einige Leute sind auf die Idee gekommen, im Vorgarten einen zusätzlichen Stellplatz anzulegen, weil die Parksituation angespannt ist. Als dann vor diesem zusätzlichen Stellplatz auf dem eigenen Grundstück auch noch ein "Einfahrt freihalten"-Schild von dem Eigentümer aufgestellt wurde hat die Stadt gekontert und Parkflächenmarkierungen auf der Straße so aufgebracht, dass direkt vor dem zusätzlichen Stellplatz jetzt geparkt werden darf und der zusätzliche Stellplatz im Vorgarten nicht nutzbar ist. Es gehe nicht an, dass die Anlieger die öffentlichen Parkmöglichkeiten am Straßenrand verringern indem sie sich private Stellplätze auf dem eigenen Grundstück anlegen und erwarten, dass dafür die Zufahrt freigehalten wird. Jedes Grundstück habe nur Anspruch auf eine(1) Zufahrt von 3m Breite.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Da wäre ich aber gespannt was passiert wenn ein auf dem eigenen Grundstück parkendes Fahrzeug zugeparkt wird.

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#22
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Da wäre ich aber gespannt was passiert wenn ein auf dem eigenen Grundstück parkendes Fahrzeug zugeparkt wird.
Wenn es keine genehmigte Zufahrt zu dem Fahrzeug gibt ... was soll dann passieren? Nichts.

Zum eigentlichen Sachverhalt komme ich dazu, dass hier einfach das fahrerische Können nicht vorhanden ist und es nichts mit irgendwelchen parkenden Autos zu tun hat.


Zitat (von Heike K. 123):
Das carport ist auch nicht gerade sehr breit. 2 suv passen da nicht rein.
Also wohl ein Doppelcarport der kleineren Bauweise, angenommen mal 5,50 m breit.

Zitat (von Heike K. 123):
Ich hab ein i20 und der ist ja nicht so wirklich lang.
Länge: 4,04 m, Radstand: 2,58 m

Zitat (von Heike K. 123):
3 Meter Platz ist auch nicht mehr zwischen meinen Auto und dem der hinter mir parkt.
Man kommt also aus einer 5,50 m breiten Ausfahrt auf 3 m Länge mit einem Auto, dass einen Überstand von 81,5 cm im Vorderwagen hat, nicht aus dem Carport raus?

0x Hilfreiche Antwort

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