Chaos mit Strom (Doppelbelieferung)

6. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Patrick321
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Chaos mit Strom (Doppelbelieferung)

Hallo,
ich habe im September 2022 im Media Markt einen Stromvertrag bei Eprimo abgeschlossen. Dieser sollte am 21.10.22 beginnen.
Der Vertrag mit dem damals aktuellen Lieferanten (Vattenfall) wurde fristgerecht zum 20.10.22 gekündigt.
Die Belieferung durch Eprimo fand jedoch nicht statt, ich kam im die Ersatzversorgung (Pfalzwerke) und musste 420 Euro Stromkosten im Monat zahlen.
Mehrere Telefonate haben auch zu nichts geführt, genauso wenig wie Emails oder das Schreiben in den Kontaktformularen.
Erst am 18.01.23, also knapp drei Monate nach dem geplanten Belieferungsdatum, kam das Begrüßungsschreiben von Eprimo in dem stand, dass die Belieferung rückwirkend zum 21.10.22 durchgeführt wird.
Nur hat mich dann am 21.01.23 die Pfalzwerke AG nach drei Monaten Ersatzversorgung automatisch in den Grundversorgungstarif aufgenommen.
Seitdem laufe ich mit meinem Zähler doppelt. Die Pfalzwerke bucht immer noch die 420 Euro jeden Monat ab. Nur Eprimo bucht zu Recht ab.
Auch auf Nachfrage bei der Pfalzwerke Netz (Netzbetreiber) wurde mir mitgeteilt, dass ausschließlich Eprimo als Lieferant angegeben ist.
Jedoch könne die Pfalzwerke Netz der Pfalzwerke AG keine Auskunft darüber mitteilen, andersherum könne die AG angeblich auch nicht anfragen.
Bis heute habe ich insgesamt mehr als 30 Telefonate mit den verschiedenen Stellen geführt und mehr als 10 Mal im Kontaktformular geschrieben.

Hat jemand einen Rat was ich noch tun kann?
Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 233x hilfreich)

Es kann tatsächlich keine zwei Lieferanten für einen. Stromzähler zum gleichen Zeitpunkt geben. Das sehen die entsprechenden Prozesse nicht vor.

Ich würde hier erstmal die Grundversorgung hilfsweise kündigen. Die ist nämlich "immer" kündbar.

Dann löst man schonmal einen internen Prozess aus, das nicht mehr abgebucht und eine Schlussrechnung automatisch erstellt wird.

Gleichzeitig würde ich das schriftlich als Fristsache gekennzeichnet per Einschreiben an die Pfalzwerke schicken mit der Aufforderung, die zuviel gezahlten Entgelte unverzüglich zu erstatten und hinweisen, dass man nach Ablauf der Frist die Schlichtungsstelle Energie einschalten wird.

Das Schlichtungsverfahren ist zwingend und die Kosten trägt im begründeten Fall der Anrufung der Stromversorger.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128209 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Das sehen die entsprechenden Prozesse nicht vor.

Vor allem sieht es der Zähler in der Regel nicht vor ...



Zitat (von Patrick321):
Die Pfalzwerke bucht immer noch die 420 Euro jeden Monat ab.

Und das hat man warum konkret nicht verhindert?
Wie sind die überhaupt an die Bankverbindung gekommen?



Zitat (von kalledelhaie):
Gleichzeitig würde ich das schriftlich als Fristsache gekennzeichnet per Einschreiben an die Pfalzwerke schicken mit der Aufforderung, die zuviel gezahlten Entgelte unverzüglich zu erstatten und hinweisen, dass man nach Ablauf der Frist die Schlichtungsstelle Energie einschalten wird.

Das Schlichtungsverfahren ist zwingend und die Kosten trägt im begründeten Fall der Anrufung der Stromversorger.

Ich würde auch noch ankündigen das ich nach Freistablauf ohne Erstattung die Rückbuchung veranlassen werde ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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