Chaotisches Strafverfahren

6. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.08.2010 12:19:22
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(116 Beiträge, 24x hilfreich)
Chaotisches Strafverfahren

Liebe Leser,
ich versuche den folgenden Sachverhalt so substntiert wie möglich,jedoch ohne Gefärdung des laufenden Verfahrens darzulegen und bitte um eine persönliche,objektive Einschätzung eurerseits.Vorab dafür schoneinmal vielen Dank.
Mein Mann ist Inh. und Gesellschafter eines Schrott/Recyclingunternehmens mit 35 Angest.Wir verfügen ua.über 2 kleiner Hallen,worin hochwertige Materialien (Kupfer,Metalle ectr.)gelagert werden.Diese sind Videoüberwacht,was allen Angestellten auch bekannt ist.Ich kontrolliere die Bänder so oft wie möglich.2007 viel mir auf das ein Arbeiter,welcher seit 10 Jahren bei uns beschäftigt ist,sehr oft Abends noch in dem Bertrieb war.Soweit nicht unbedingt ungewöhnlich,nach Feierabend ist es den Angestellten erlaubt in unserer Werkstatt Rep. an PKW´s vorzunehmen.Jedoch hängte der Mitarbeiter die Kameras zu.Nach ca. 1-2 std. wurden die Tücher entfernt und das Auto lag deutlich tiefer und schien voll beladen.Natürlich lag der Verdacht des Diebstahls nahe.Dazu muss ich erwähnen,das wir mit einer eigens gebauten Maschiene in der Lage sind,Kupfergranulat von 99,9 % Reinheit zu produzieren.Es gibt in einem Umkreis von 200km,keine Firma,welche das macht oder gar kann.
Kurz darauf teilte uns ein Geschäftsfreund gleicher Branche mit,dass unser besagter Mitarbeiter sehr oft in seinem Betrieb Schrott und Metalle verkauft.Und auch unser Kupfergranulat.Es folgten noch etliche Beweis und Umstimmigkeiten.Wir erstatteten Anzeige,entliesen bei Lohnfortzahlung den Mitarbeiter fristlos.Er klagte vor dem Arbeitsgericht auf 50.000 € Abfindung.Bei Gericht wurden etliche Zeugen zu dem Diebstahlvorwurf gehört,die Videobänder gesichtet ectr.Die Beweiskraft war enorm.Doch trotz allem entschied der Richter,der Diebstahl könne nicht nachgewiesen werden.Da der Mitarbeiter seinen Lohn bis zur Verhandlung gezahlt bekam,entschied der Richter,dass wir keine Abfindung zahlen müssten.Jedoch hatten wir einen Schaden von ca. 100.000 € durch den Diebstahl.Wir hatten ein anderes Urteil erwartet,jedoch Schluckten wir es.
Ca. 5 Monate später,zeigte der besagte (ehemalige)Mitarbeiter meinen Mann wegen Steuerhinterziehung an.Das Unternehmen und unser Haus wurden Zeitgleich durchsucht.Zu diesem Zeitpunkt war ich noch nicht mit meinem Mann (Inh.der Firma) verheiratet.Die Beamten durchsuchten trotzdem meinen privaten PC,meine Unterlagen ua. Arztberichte und meinen persönlichen Schriftverkehr.
Da ich nicht Angeklagt bin,war das nicht zulässig!
Ich kann reinen Gewissens sagen,das wir keinerlei Steuerhinterziehung betreiben oder betrieben haben.Es wurden ca. 200-250 Aktenordner der Firma beschlagnahmt.Aber nicht etwa Kontoauszüge oder Kassen bücher..nö,die Herrschaften packten,10 Jahre alte Fahrernachweise,Tachoscheiben und allen möglichen Unsinn,der nicht im geringsten mit der Anklage zu tun hat,ein.WIR haben schließlich der Staatsanwaltschaft Unterlagen nachgereicht,die eine Steuerhinterziehung aufdecken würden..Kontoauszüge ectr.Natürlich haben wir einen Anwalt,welcher sofort Wiederspruch und was so alles dazugehört, eingelegt hat.Die Verhälnissmässigkeit der Durchsuchung war nicht angebracht.Mein 9 Jähriger Sohn und ich wurde von denn Zollbeamten um 7.30 Uhr morgens wärend der Durchsuchung wie Schwerstverbrecher behandelt.(Türen wurden von bewaffneten Beamten gesichert,mir wurde gedroht das sie auf meinen Hund schiessen würden,wenn dieser agressiv würde,ich durfte nicht Telefonieren-weder den Anwalt anrufen oder meine Vater,damit dieser wenigstens das verängstigte Kind holt).
Unser Unternehmen wurde mit vorgehaltenen Waffen gestürmt!!
Und bei der ganzen Geschichte geht es laut Anklage um ca. 3.000 €!!!!!!!
Was so eine Behandlung in der Psysche eines Menschens anrichtet,muss wohl kaum noch erläutert werden.
Und nun steht das Verfahren still.Die Akte wird von einem Gericht zum anderen gereicht,jedes Gericht sagt:Hierfür sind wir nicht zuständig!
Unser Anwalt kann machen,was er will.Laut Aussage unseres Anwaltes,scheint das Gericht wohl bemerkt zu haben,dass sie Mist gebaut haben-liegt er damit evtl. richtig?
Lohnt eine Klage unsererseits, wegen Unverhältnissmässigkeit in Anbetracht der Anklage?
Sollt man sich wirklich die Justitz zum Gegner machen?
Warum wird das Verfahren nicht einfach eingestellt?Es ist ja nun einfach nichts zu finden,was uns vorgeworfen werden könnte!
Und das schärfste ist,jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen unsreren ehem. Mitarbeiter,wegen Steuerhinterziehung und Diebstahl (der in unserem Unternehmen) anklage erhoben.Denn das was er bei uns geklaut hat,hat er auch verkauft.Und die Steuern auf ca 100.000 € wollen sie zurück! Wir (mein Mann und ich) sind zur Zeugenaussage geladen
Aber der Richter beim AG sagte doch,das der Diebstal nicht nachgewiesen werden könne!!??
Ich verstehe das alles jetzt wirklich nicht mehr!!!!


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15 Antworten
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#1
 Von 
Bewährungshelfer
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Lehrling
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Gerade bei Verfahren wegen Steuerhinterziehung im gewerblichen Bereich wird hier wohl ohne Aktenkenntnis niemand ernstzunehmende Aussagen machen können, was den Verfahrensstand und die sinnvollste Vorgehensweise angeht.
Grundsätzlich ist gegen eine Hausdurchsuchung ja erst einmal nichts einzuwenden, wenn es im Ermittlungsverfahren einen hinreichenden Tatverdacht gegen Ihren Mann gibt. Zwar muß eine Hausdurchsuchung in der Tat auch verhältnismäßig sein - bei einer (angenommenen) Schadenssumme von 3000,- ist dies aber ganz sicher der Fall. Und daß die Beamten bei der Durchsuchung nicht zimperlich sind - auch, um die Vernichtung von Beweisen auf alle Fälle zu unterbinden - ist nicht ungewöhnlich.
Der Unterschied zwischen einem Arbeits- und einem Strafprozeß liegt schlicht darin, daß Sie selbst die Beweise beim Arbeitsgericht beibringen mußten. Für das Strafverfahren hat die Beweise die Polizei und die Staatsanwaltschaft zusammengetragen - möglicherweise mit anderem Ergebnis. Und sollte der ehemalige Arbeitnehmer verurteilt werden, dann können Sie ihn in einem Zivilverfahren - falls dies Aussicht auf Erfolg haben sollte - auf Schadenersatz verklagen.
Haben Sie denn in Ihrem eigenen Verfahren schon eine Anklage bekommen? Und wurde das Hauptverfahren schon eröffnet? Andernfalls würde in der Tat noch die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung bestehen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
guest-12323.08.2010 12:19:22
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 24x hilfreich)

Nein,es wurde kein Verfahren oder ähnliches eröffnet.Wie gesagt,die Akte wird von einem Gericht zum anderen gereicht und keines will sich darum kümmern.Die Einstellung des Verfahrens wurde beantragt,passiert ist bis heute nichts.Da ich weiß,das an dem Vorwurf nicht das geringste dran ist und man nichts finden kann /wird,was uns auch nur im Ansatz vorgeworfen werden kann,wäre die Einstellung das logischste.
Aber warum machen die es einfach nicht und schicken Monatelang die Akte hin und her?

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#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

quote:
und man nichts finden kann /wird,was uns auch nur im Ansatz vorgeworfen werden kann,wäre die Einstellung das logischste.

DANN allerdings wäre eine Einstellung nicht nur logisch, sondern gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Damit eine Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird, muß die Wahrscheinlichkeit, daß es zu einer Verurteilung kommt, größer sein als die, daß es einen Freispruch gibt.
Wenn allerdings - wie Sie es ausdrücken - die Akte von einem Gericht zum nächsten geschickt wird, deutet es eigentlich darauf hin, daß die Staatsanwaltschaft bereits eine Anklage erhoben hat (was darauf hindeuten würde, daß man bei der StA eine Verurteilung für wahrscheinlich hält) und nun unklar ist, welches Gericht für die Anklage zuständig ist. Es kommt schon mal vor, daß sich ein Gericht für nicht zuständig erklärt und dann kann sich das Ganze schon mal ein paar Monate zusätzlich hinziehen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#4
 Von 
guest-12323.08.2010 12:19:22
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 24x hilfreich)

Aber man doch Angeklagt wird/ist,sollte man davon doch in Kenntnis gesetzt werden ?Oder?Und da ist auch laut RA noch nichts gekommen.

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#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Nein, nicht ganz. Sie bekommen die Anklage in der Regel mit dem Beschluß des Gerichts zugestellt, daß das Hauptverfahren eröffnet wurde. Es hat sich aber bisher eben noch kein Gericht gefunden, daß diesen Beschluß verfaßt hat.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#6
 Von 
guest-12323.08.2010 12:19:22
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 24x hilfreich)

Das hier ist der typische Fall.Jemand möchte jemand anderes was böses,schwärzt ihn wegen Steuerhinterziehung an und Attacke.Da ich davon aussgehen muss,das dass Verfahren eingestell wird,(ich mache ua. die Buchhaltung),frage ich mich einfach nur,warum hier der Irrtum nicht eingesehen wird ?!

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#7
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Manchmal liegt es eben im Auge des Betrachters, zu welchem Ergebnis man bei Durchsicht der vorliegenden Unterlagen kommt. Da werden Sie wohl tatsächlich mal abwarten müssen, ob Sie eine Anklage bekommen und was darin dann geschrieben steht.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#8
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
schwärzt ihn wegen Steuerhinterziehung an und Attacke


Attacke durch wen ?

Doch wohl durch die Steuerfahndung und erst, wenn die etwas findet, macht sich ein Staatsanwalt überhaupt Gedanken.



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#9
 Von 
guest-12323.08.2010 12:19:22
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 24x hilfreich)

Attacke durch den Zoll.Ich muss mich auch etwas korrigieren.Der detalierte Vorwurf war,(durch den wegen Diebstahl entlassenen Arbeiter):
Verdacht des Vorenthaltes von Arbeitsentgeld.
Sprich,er hätte mehr als 40 std. gearbeitet und wir hätten Ihm die Überstunden mit fingierten Einkaufsgutschriften ausgezahlt.Und es lässt sich ohne weiteres Beweisen,das es nicht so ist.Weder verfügt er oder wir über irgenteine Gutschrift dieser Art,er hatte ein ganz normales Überstundenkonto und diese auch ausbezahlt bekommen.Warum sollten wir für 5 oder10 Überstunden pro Monat so einen Aufwand wegen 100€ Betreiben?Und dort steht dann mal wieder die Frage nach der Verhältnismässigkeit!

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#10
 Von 
guest-12308.03.2010 09:25:04
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

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#11
 Von 
guest-12323.08.2010 12:19:22
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich habe schon darauf gewartet.Hast scheinbar schon deine tägliche ration Word gefressen.Oder doch eher geraucht?Keine anderen Hobbys?Läuft wohl in der Realität nicht so gut bei Dir,wen wundert es.
Konzentriere Dich auf das wesentliche und auch Du wirst irgentwann Erfolg haben.

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#12
 Von 
guest-12308.03.2010 09:25:04
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest-12323.08.2010 12:19:22
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 24x hilfreich)

Peinlich ist, wenn man als Person mit Juristischem Fachwissen, so Niveaubefreit ist.

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#14
 Von 
guest-12308.03.2010 09:25:04
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
guest-12323.08.2010 12:19:22
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 24x hilfreich)

Für diese bahnbrechende Erkenntnis brauchst Du tatsächlich geschlagene 10 min?!


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