Hallo, es geht um folgenden Fall. Ich hatte bei Click2Pay eine offene Rechnung von 490 Euro. Diese sollten per Ratenzahlung beglichen werden.
210 Euro wurden bei der ersten Rate bezahlt. Anschließend sendete ich eine Emal und bat um die Nennung des Restes, den ich noch überweisen soll. Da wurde mit dann ein Betrag von 70 Euro genannt. Ich war verwundert und fragte ob es richtig sei, dass noch ein Betrag von 70 Euro zu begleichen ist. Ich erhielt nochmal eine Bestätigung. Dann habe ich die 70 Euro überwiesen und nun bekam ich nach ca. 10 Tagen eine Email, dass noch 210 Euro offen sind, die zahlen soll.
Ist es nun möglich aufgrund der Email (in der die Zahlung von 210 Euro sogar bestätigt wurden, also der zweiten Zahlung, die es gar nicht gab) den Betrag nicht zu zahlen? Oder kann Click2Pay aufgrund von Kontobelegen das Geld von mir verlangen, obwohl sie zuvor nur noch 70 Euro verlangt haben, die dann ja beglichen wurde.
Wie sieht die Sache hier aus? Kann mir jemand helfen? Soll ich zahlen oder hat Click2Pay einen Fehler gemacht und ich kann davon profitiereen.
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen und hoffe, dss sich jemand mit solchen Dingen gut auskennt.
Gruß Konny2002
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Click2Pay Forderung
Das der Irrtum hier offensichtlich ist, sollte der Restbetrag unverzüglich beglichen werden um weitere kostenintensivere Maßnahmen zu vermeiden.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Halte ich für umstritten. man kann es auch auslegen, dass seitens Click2Pay es einen Forderungsverzicht gab.
Gerade auf Grund des gezielten Nachfragens, wäre es die Aufgabe von Click2Pay gewesen nachzuforschen.
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Was soll ich denn machen? Warten bis die ein Inkasso-Unternehmen einbeziehen?
Einen Anwalt nehmen (Habe kein Geld dafür eigentlich)?
Ich weiß selbst nicht, was tun......
weitere Hilfestellungen wären sehr freundlich.
Gruß
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--- editiert vom Admin
Ein Anwalt würde wohl unter Umständen genausoviel kosten wie der geschuldete Betrag. Also würde ich das mal streichen.
1. Anschreiben (Einschreiben-Rückschein) und anfragen ob nun alles beglichen wurde oder ob noch Restforderungen bestehen.
Auffordern schriftölich zu antworten.
Oder (falls noch möglich) einloggen und nachsehen ob im Kundenbereich diesbezüglich etwas zu finden ist
2. Zahlen
3. Abwarten was passiert.
Ich persönlich würde 1. machen und je nach Ergebnis der Antwort 2. in die Wege leiten.
3. Ist wie Roulette, man kann gewinnen oder (teuer) verlieren. Persönlich würde ich das nicht machen.
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