Copyright ?

12. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
AxSG
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)
Copyright ?

Hallo,
habe eine Frage:
Wenn ich im Fernsehen was aufnehme und dies verkaufe, breche ich dann irgendwelche Rechte? Darf ich das?
Falls ich es nicht darf, wie sieht es aus wenn ich z.b. zu einer sportlichen Veranstalltung fahre, dort mit meinen Camcorder was aufnehme und es dann verkaufe? Darf ich es dann?

Vielen Dank im voraus für die Antworten.

Gruß,
Ax

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

du darfst weder das eine noch das andere ... wo lebst du denn?

glaubst du die Fernsehsender zahlen umsonst millionen für Übertragungsrechte (fußball etc.) wenn sie es auch für lau haben könnten??

und wenn du einen Film vom Fernsehen aufnimmst ist es das gleiche, kriegste fette probleme!!

m.

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>du darfst weder das eine noch das andere ... wo lebst du denn? <hr size=1 noshade>


So pauschal stimmt diese Aussage natürlich nicht.

ME gilt es hier zu unterscheiden. Hinsichtlich der Aufzeichnung von Fernsehsendungen und dem Verkauf dieser Aufzeichnungen kann ich meinem Vorredner zustimmen - dies würde einen Verstoß gegen § 16 bzw. § 87 I UrhG darstellen und Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche des Urhebers nach § 97 UrhG begründen.

Hinsichtlich der Aufzeichnung einer Sportveranstaltung vor Ort sieht es dagegen mE ganz anders - eine Verletzung von Urheberrechten kommt hier nicht in Betracht, da Sportveranstaltungen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. In Betracht kämen hier allenfalls wettbewerbsrechtliche Ansprüche des Veranstalters.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)


Bei sportlichen Großveranstaltungen hat irgendwer immer die Übertragungsrechte. Daher kann man nicht einfach aufnehmen und verkaufen.
Wie sieht es mit den Persönlichkeitsrechten der aufgenommen Personen aus, wenn man z.B. ein Sportfest in der Schule aufnimmt.
Wir müssen z.B. im Kindergarten schriftlich zustimmen, dass unser Sohn von einem Fotographen der einen Bildband herstellen will aufgenommen werden darf.

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#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bei sportlichen Großveranstaltungen hat irgendwer immer die Übertragungsrechte. <hr size=1 noshade>


Das habe ich ja auch gar nicht in Abrede gestellt. Allerdings unterliegen solche Sportveranstaltungen mit Sicherheit nicht dem urheberrechtlichen Schutz!

Hinsichtlich des APRs ist zu unterscheiden: Bei Aufnahmen von Sportlern bei großen Sportveranstaltungen handelt es sich mE um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, so dass es nach § 23 I Nr. 1 KunstUrhG zur Veröffentlichung keiner Zustimmung der Abgebildeten bedarf. Bei Schulveranstaltungen sieht dies uU anders aus, so dass zumindest eine Veröffentlichung von dort gemachten Aufnahmen nur mit Einwilligung der Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten zulässig ist.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxSG
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)

Übertragungsrechte :
Das heisst doch nur das der Sender XYZ die Spiele als "erster" oder life im Fernsehen ausstrahlen darf. Ein Fotograf der vielleicht ein cooles Bild gemacht hat, muss doch nicht erst den Sender fragen ob er das Bild der Zeitung verkaufen darf. Also ich glaube nicht das die Übertragungsrechte etwas mit dem Verkauf von eigenen Videos zu tun hat.

Wenn es einen Unterschied macht zwischen einer sportlichen Großveranstaltung und dem Sportfest von der Schule, dann würde ich gerne wissen woher ich wissen soll ob die sportliche Veranstaltung, die ich gerade aufnehme, mehr zum Schulfest oder mehr zum Profisport gehört?
Sagen wir mal ich nehme ein Handball-Turnier auf, wo evtl. ein paar Zeilen in der Zeitung drüber verloren wird. Muss ich nun alle Teilnehmer fragen ob das OK ist ? Kann ja wohl nicht sein!

Gruß,
Ax

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
butterkeks
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 58x hilfreich)

hallo,
mich würde interessieren, wie es mit strassenkonzerten aussieht? wenn eine band auftritt und dies gefilmt wird. dürfte ich das verkaufen oder hat die band dann ein mitspracherecht?

butterkeks

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#7
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>woher ich wissen soll ob die sportliche Veranstaltung, die ich gerade aufnehme, mehr zum Schulfest oder mehr zum Profisport gehört?<<

Diese Frage ist aber hoffentlich nicht ernst gemeint, oder?

Profisport und Schulfest sollte man schon unterscheiden können...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>mich würde interessieren, wie es mit strassenkonzerten aussieht? wenn eine band auftritt und dies gefilmt wird. dürfte ich das verkaufen oder hat die band dann ein mitspracherecht? <hr size=1 noshade>


Nein, natürlich dürfen Sie den Auftritt weder aufnehmen noch die Aufnahme verkaufen, vgl. §§ 73 , 77 UrhG .

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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