DHL Paket Abholung - Vollmacht

17. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
fragendmalnach
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL Paket Abholung - Vollmacht

DHL / Deutsche Post bietet die Möglichkeit an, per Vollmacht einen Dritten mit der Abholung eines Paktes in einer Postfiliale zu beauftragen. Wenn ich nun meinen Ausweis vergessen habe und mir deshalb ein an mich adressiertes Paket nicht ausgehändigt wird, könnte ich doch direkt vor Ort den Postbediensteten eine Vollmacht zur Abholung meines Paketes ausstellen. Dieser könnte dann das Paket mit seinem Ausweis "abholen" und mir aushändigen. Gibt es hier irgendwelche rechtlichen Hürden? Alternativ könnte ich natürlich auch einen Passanten ansprechen und bitten mir zu helfen.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119576 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von fragendmalnach):
Gibt es hier irgendwelche rechtlichen Hürden?

Ja, die Dienstanweisungen der Postbediensteten.
Und dann natürlich die mangelnde Identifizierbarkeit.



Zitat (von fragendmalnach):
Alternativ könnte ich natürlich auch einen Passanten ansprechen und bitten mir zu helfen.

Wenn man einen findet der so bescheuert ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von fragendmalnach):
könnte ich doch direkt vor Ort den Postbediensteten eine Vollmacht zur Abholung meines Paketes ausstellen.

ja, rein rechtlich wäre das sauber. Jedoch dürfte sich die Glaubwürdigkeit einer solchen Aktion stark in Grenzen halten.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Das wäre m.E. nicht rein rechtlich sauber, weil ja weiterhin die Identität des Empfängers ungeklärt ist. Wenn der Postbote die Information/Vollmacht einwirft und der Empfänger diese dann aus der Post holt, dann ist das rechtlich sauber. Sonst könnte ja jeder im Hausflur den Postboten abfangen und ggfs. betrügen.

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Das wäre m.E. nicht rein rechtlich sauber

Eine Vollmacht hat in so einem Fall ja keinerlei Formvorschrift. Ich kann auch eine auf einem Stück Klopapier verfassen. Ob die DHL diese dann (auf eigenem Risiko) akzeptiert oder (berechtigte) Zweifel hegt ist eine rein zivilrechtliche Geschichte. Rechtlich sauber wäre die Vollmacht schon, da der Bevollmächtigte hier keine Urkunde o.Ä. fälscht. Es mangelt schlichtweg an der praktischen Relevanz.

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#5
 Von 
fragendmalnach
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
... Wenn der Postbote die Information/Vollmacht einwirft und der Empfänger diese dann aus der Post holt, dann ist das rechtlich sauber. Sonst könnte ja jeder im Hausflur den Postboten abfangen und ggfs. betrügen.

Ich bekomme keine Benachrichtungskarten von der Post, sondern eine EMail mit der Paketnummer und den Abholinformationen. Diese zeige ich auf meinem Handy dem Postangestellten. Somit kann ich mich mit der Email als Empfänger des Paketes "ausweisen". Natürlich könnte der Angestellte immer noch behaupten, dass das Handy nicht mir gehört oder die EMail "gefälscht" sei. :crazy:

-- Editiert von fragendmalnach am 17.10.2019 20:32

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#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz.
Offensichtlich kann man sich mit der Email nicht ausweisen, sonst bekäm man sein Paket ja auch ohne Personalausweis ausgehändigt.
Also kann man sich mit der Mail auch nicht ausweisen, dass der Vollmachtnehmer weiß, dass man auch wirklich der Paketempfänger ist und daher berechtigt, die Vollmacht zu erteilen.

Ich finde die Idee, ehrlich gesagt, albern. Da kann man den Postangestellten besser anbetteln und eine Geschichte von einer im Sterben liegenden Oma erzählen und dass er doch bitte ausnahmsweise ohne Ausweis das Paket herausgibt. Dürfte erfolgversprechender sein.

Ich als Passant würde übrigens bei sowas auch nicht mitmachen. Weiss ich, ob das Handy von Dir nicht geklaut wurde und Du das Paket nun auch noch abgreifen willst?

-- Editiert von Yogi1 am 17.10.2019 22:55

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119576 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von fragendmalnach):
Somit kann ich mich mit der Email als Empfänger des Paketes "ausweisen".

Diese ist dafür offensichtlich überhaupt nicht geeignet - sie ist bloß das elektronische Pendent dar Karte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fragendmalnach
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ich mach Frage, wer haftet bei folgendem Szenario: Handy / Email unberechtigt in Besitz genommen, Vollmacht mit irgendeiner Unterschrift erstellt, ahnungsloses Opfer mit Vollmacht zum Abholen des Paketes geschickt. Natürlich unter der Voraussetzung, dass der Abholer so vertrauensselig ist und mich als „Täter" nicht nach einem Ausweis fragt. Da die Post meine Unterschrift nicht kennt, kann sie diese auf der Vollmacht auch nicht verifizieren. Sie händiget somit dem Abholer auf Vorlage seines Ausweises, meiner „gefälschten" Vollmacht und der Benachrichtigungs-Email das Paket aus. Die Email selber benötige ich nicht mal. Es reicht auch ein Ausdruck der Internet-Sendungsverfolgung. D.h. wenn ich eine Sendungsnummer samt den Adressdaten des Empfängers in Erfahrung bringen kann (z.B. durch Hack seines Email-Kontos), dann kann ich mir die Internet-Sendungsverfolgung ausdrucken, eine Vollmacht ausstellen und einen vertrauensseligen Dritten zum Abholen des Paketes senden. Wer haftet dann – die Post, weil sie meine Unterschrift nicht „geprüft" hat (wie sollte sie auch ohne hinterlegte Original-Unterschrift) oder der Dritte, der mir unberechtigterweise geglaubt hat?

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von fragendmalnach):
Wer haftet dann – die Post, weil sie meine Unterschrift nicht „geprüft" hat (wie sollte sie auch ohne hinterlegte Original-Unterschrift) oder der Dritte, der mir unberechtigterweise geglaubt hat?


Der Dritte haftet (als ein Gesamtschuldner), wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Letzteres wäre der Fall, wenn die Umstände des Vorgangs so dubios sind, daß jeder verständige Durchschnittsmensch mißtrauisch werden müßte. Wer also quasi "von der Seite angequatscht" wurde und sich auf sowas einläßt, muß sich vorhalten lassen, billigend in Kauf genommen zu haben, für eine unseriöse Aktion mißbraucht zu werden.

Zitat:
z.B. durch Hack seines Email-Kontos


Oft reicht ja schon, einen Benachrichtigungszettel aus einem Briefkasten zu fischen.

IMO ist nicht zwingend, daß der Dritte sich einen Personalausweis zeigen läßt, es hängt am Einzelfall. Hat der Täter jedoch so viele Informationen über den Empfänger, daß er die nur aus einem aufwendigeren Prozeß ("Email-Konto hacken") haben konnte - also neben dem Namen und der Sendungsnummer auch noch den Absender und das ungefähre Gewicht (die stehen nicht in der Sendungsverfolgung), ist der Dritte IMO nicht verpflichtet, mißtrauisch zu werden.

Die Post haftet (als ein Gesamtschulder), wenn sie ihre Pflichten durch eine nicht oder nicht ausreichend vorgenommene Prüfung der Unterschrift verletzt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fragendmalnach
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine ausführliche und verständliche Antwort.

Zitat (von BigiBigiBigi):

Die Post haftet (als ein Gesamtschulder), wenn sie ihre Pflichten durch eine nicht oder nicht ausreichend vorgenommene Prüfung der Unterschrift verletzt hat.

Welche Prüfung muss die Post bzgl. der Unterschrift auf der Vollmacht vornehmen? Sie haben ja keinen Vergleich zur originalen Unterschrift und der eigentliche Empfänger steht bei der Abholung durch einen Dritten auch nicht zur Verfügung. Insofern kann die Post die Unterschrift gar nicht prüfen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Willst Du hier Anleitung zum Betrug oder was soll das?

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Zitat (von fragendmalnach):
Welche Prüfung muss die Post bzgl. der Unterschrift auf der Vollmacht vornehmen? Sie haben ja keinen Vergleich zur originalen Unterschrift und der eigentliche Empfänger steht bei der Abholung durch einen Dritten auch nicht zur Verfügung. Insofern kann die Post die Unterschrift gar nicht prüfen, oder?


Als ich das letzte Mal Post für jemand anderen mit Vollmacht abgeholt habe, wurden meine Personalien aufgenommen. Spätestens da sollte für den Abholer klar sein, das er da mit drin hängt wenn die Vollmacht falsch ist.

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