Hallo, angenommen es geht um folgenden Fall. A) ist Händler (Gewerbe). B) bestellt einige Waren per DHL (versichert-Paket!). A) lässt seine Waren von DHL abholen, die Sendung wird also von DHL unterschrieben, abgeholt, transportiert. A) sieht das die Sendung mit "Empfänger Original" zugestellt wurde. B) meldet sich plötzlich, sie sei nicht zu Hause gewesen und sie hätte 100% nicht unterschrieben. A) schreibt an DHL. B) meldet sich nach zwei Tagen und möchte eine neue Lieferung. Was soll A) nun machen? Wer haftet?
DHL Paket = Gewerbe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
A) sieht das die Sendung mit "Empfänger Original" zugestellt wurde.
Was genau soll das bedeuten? Das wäre wohl die zu klärende Frage: Ist es zugestellt worden oder nicht?
Wenn sie nicht zuhause war aber jemand anderes die TÜr geöffnet hat (Bekannter o.ä.) dann gilt das Paket als zugestellt. Abgabe beim Nachbarn ist allerdings eigentlich nicht erlaubt.
Der Händler schuldet eine ordnungsgemäße Zustellung in den Einflussbereich von B, was bedeutet: Mindestens an jemanden, der befugt ist das Paket anzunehmen (Nachbarn sind das nicht).
Eventuell klärt es sich, wenn A von der Post den Zustellnachweis mit Unterschrift erhält und dann erkennt B eventuell, dass es ein Nachbar war und das Paket taucht auf...
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Der Händler ist nicht zur Ersatzlieferung verpflichtet, aber er verliert den Anspruch auf die Zahlung durch den Kunden.
Obwohl viele Händler dennoch einen neuen Artikel versenden, einfach als guten Service.
Ob er gegenüber dem Logistiker eine Anspruch auf Entschädigung hat, dazu müsste man diesbezüglich die vertraglichen Vereinbarungen prüfen.
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A) haftet, er trägt das Risiko. B) muß nicht zahlen bzw. kann sein Geld von A) wiederbekommen.
A) wiederum kann Schadenersatzansprüche an DHL stellen, je nach vertraglicher Vereinbarung - heißt bei DHL ein Paket ist versichert bis 500 Euro, allerdings gibt es Beschränkungen (Goldmünzen dürfen z.B. nicht versandt werden und sind demnach auch gar nicht versichert und andere Dinge).
Für A) ist es m.E. aber erstmal wichtig in Erfahrung zu bringen, was "Empfänger Original" im wortlaut wirklich bedeutet. Ist damit einzig die Empfangsperson gemeint oder z.B. auch Familienangehörige? Nachbarn z.B. werden gesondert genannt (mit "Nachbar: ").
-- Editiert katzenhai2 am 23.07.2013 22:18
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