DHL Paket = Gewerbe

17. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Weinrebe
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)
DHL Paket = Gewerbe

Hallo, angenommen es geht um folgenden Fall. A) ist Händler (Gewerbe). B) bestellt einige Waren per DHL (versichert-Paket!). A) lässt seine Waren von DHL abholen, die Sendung wird also von DHL unterschrieben, abgeholt, transportiert. A) sieht das die Sendung mit "Empfänger Original" zugestellt wurde. B) meldet sich plötzlich, sie sei nicht zu Hause gewesen und sie hätte 100% nicht unterschrieben. A) schreibt an DHL. B) meldet sich nach zwei Tagen und möchte eine neue Lieferung. Was soll A) nun machen? Wer haftet?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
A) sieht das die Sendung mit "Empfänger Original" zugestellt wurde.

Was genau soll das bedeuten? Das wäre wohl die zu klärende Frage: Ist es zugestellt worden oder nicht?

Wenn sie nicht zuhause war aber jemand anderes die TÜr geöffnet hat (Bekannter o.ä.) dann gilt das Paket als zugestellt. Abgabe beim Nachbarn ist allerdings eigentlich nicht erlaubt.

Der Händler schuldet eine ordnungsgemäße Zustellung in den Einflussbereich von B, was bedeutet: Mindestens an jemanden, der befugt ist das Paket anzunehmen (Nachbarn sind das nicht).

Eventuell klärt es sich, wenn A von der Post den Zustellnachweis mit Unterschrift erhält und dann erkennt B eventuell, dass es ein Nachbar war und das Paket taucht auf...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39848x hilfreich)

Der Händler ist nicht zur Ersatzlieferung verpflichtet, aber er verliert den Anspruch auf die Zahlung durch den Kunden.

Obwohl viele Händler dennoch einen neuen Artikel versenden, einfach als guten Service.



Ob er gegenüber dem Logistiker eine Anspruch auf Entschädigung hat, dazu müsste man diesbezüglich die vertraglichen Vereinbarungen prüfen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
katzenhai2
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

A) haftet, er trägt das Risiko. B) muß nicht zahlen bzw. kann sein Geld von A) wiederbekommen.

A) wiederum kann Schadenersatzansprüche an DHL stellen, je nach vertraglicher Vereinbarung - heißt bei DHL ein Paket ist versichert bis 500 Euro, allerdings gibt es Beschränkungen (Goldmünzen dürfen z.B. nicht versandt werden und sind demnach auch gar nicht versichert und andere Dinge).

Für A) ist es m.E. aber erstmal wichtig in Erfahrung zu bringen, was "Empfänger Original" im wortlaut wirklich bedeutet. Ist damit einzig die Empfangsperson gemeint oder z.B. auch Familienangehörige? Nachbarn z.B. werden gesondert genannt (mit "Nachbar: ").

-- Editiert katzenhai2 am 23.07.2013 22:18

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