DHL Streik

29. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
sangos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
DHL Streik

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe das ich hier hilfriche Informationen bekomme.
Wie wir ja alle wissen wird bei DHL ja gestreikt und da habe ich direkt mal eine Frage zu.

Ich warte nun schon zwei Wochen auf ein Paket was sich seit über einer Woche schon am selben Standort befindet.
Im Grunde ich es doch Unterschlagung von fremdem Eigentum, da die Wahre ja schon beim Händler bezahlt ist.

Gibt es die Möglichkeit da rechtlich gegen vorzugehen, zb. Frist setzen bis wann das Packet da sein muss?

Gruss
sangos

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Man setzt dem Händler eine Lieferfrist nach Datum (14 Tage mindestens), das ganze per Zustellnachweis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sangos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man setzt dem Händler eine Lieferfrist nach Datum (14 Tage mindestens), das ganze per Zustellnachweis.


Das Hilft doch nicht wirklich. Der Händler hat doch nichts mehr damit zu tun wenn das Paket bei DHL rum liegt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo,

wenn du bei einem Händler gekauft hast, trägt er das Versandrisiko, nicht du, dass war damit gemeint.

Du kannst wie gesagt eine Lieferfrist setzen, dies sollte aber mit Zustellnachweis gehen, was ja dann ein EInschreiben wäre (womit man sich dann ja im Kreis drehen würde, da wieder DHL).

Frag doch mal einen Händler, ob er das gekaufte nicht nochmal mit einem anderen Service absenden kann, dass DHL Paket würdest du dann erst gar nicht mehr annehmen. Evtl kommt dir dein VK da ja entgegen...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Der Händler hat dafür zu sorgen, das die Ware bei einem Verbraucher nach § 13 BGB innerhalb der First ankommt.
Wie er das macht ist sein Problem und muss den Verbraucher nicht interessieren.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18114 Beiträge, 9846x hilfreich)

Zitat:
Im Grunde ich es doch Unterschlagung von fremdem Eigentum, da die Wahre ja schon beim Händler bezahlt ist.

Unterschlagung ist es rechtlich übrigens nicht, denn Unterschlagung setzt voraus, dass der Täter die Ware für sich oder eine andere Person behalten möchte.
Und der Gedanke, dass die Mitarbeiter in den DHL-Sortierzentren die Pakete deshalb liegen lassen, weil sie die Pakete für sich selbst behalten wollen, liegt doch arg fern ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sangos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Haben den Händler mal Kontaktiert und auch eine Antwort bekommen.

Leider ist eine Umstellkung auf einen andere Spedition aus genannten Gründen nicht möglich.
Dies hängt unter anderem mit Verträgen, Logistiken, Einbindung von Software zusammen.

Da bleibt mich dann wohl nichts anderes übrig als noch einige Zeit zu warten und zu hoffen das dass Paket nicht irgendwo im Chaos verschwindet.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2556x hilfreich)

Yup, es fehlt die Zueignungsabsicht.

Streiks gelten übrigens nach h.M. als höhere Gewalt, sodaß auch evtl. Schadensersatzansprüche an den Versender ausfallen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sangos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Yup, es fehlt die Zueignungsabsicht.
Streiks gelten übrigens nach h.M. als höhere Gewalt, sodaß auch evtl. Schadensersatzansprüche an den Versender ausfallen.


Ja super. Das Heist dann wenn das Paket weg ist habe ich die Wahre um sonst bezahlt? Sprich 300 Euro für nichts ausgegeben?
Tolles Deutschland

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo

nein wenn das Paket verschwindet, ist das zum einen Pech für den VK, denn diesermuss dann immer noch liefern, zum anderen gibts bei POakeren ja eine Versicherung, von der kann sich der VK dann den Schaden auszahlen lassen ;)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sangos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Habe gerade nochmals eine Mail bekommen

selbstverständlich ist Ihre Sendung versichert.
Eine Fristsetzung ist in deisem Fall nicht möglich, da der DHL-Streik unter höhere Gewalt fällt.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2556x hilfreich)

Von wem? Dem VK oder DHL?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sangos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Vom VK

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2556x hilfreich)

IMO befreit ihn das nicht von der Lieferverpflichtung. Untergang der Ware durch höhere Gewalt (Blitzeinschlag im Postdepot) befreit ihn ja auch nicht davon.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18114 Beiträge, 9846x hilfreich)

Zitat:
IMO befreit ihn das nicht von der Lieferverpflichtung. Untergang der Ware durch höhere Gewalt (Blitzeinschlag im Postdepot) befreit ihn ja auch nicht davon.

Ja, aber bislang ist die Ware noch nicht untergegangen.
Und die Wahrscheinlichkeit dass sie untergehen wird, ist auch gering.
Vielmehr wird sie irgendwann an den Kunden ausgeliefert werden.
Es gibt bislang keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Verkäufer seine Lieferverpflichtung nicht erfüllen will oder kann.
Nur wann das ist, lässt sich streikbedingt nicht absehen.

Und da stellt sich letztendlich die Frage, ob der VK Ersatzware mit einem anderen Paketdienstleister liefern muss, obwohl die Erstlieferung noch nicht untergegangen ist.

Harry schrieb weiter oben:
Der Händler hat dafür zu sorgen, das die Ware bei einem Verbraucher nach § 13 BGB innerhalb der First ankommt.
Wie er das macht ist sein Problem und muss den Verbraucher nicht interessieren.


Da bin ich allerdings deutlich zurückhaltender.
Dem Verkäufer ist kein Verschulden anzulasten, DHL auch nicht - Streik gilt halt als höhere Gewalt.
Seine Verkäuferpflichten hat der Verkäufer erfüllt, er haftet zwar für Verschlechterung / Verlust auf dem Transportweg.
Aber so lange es sich nicht um verderbliche Ware handelt, die durch den langen Transport an Wert verliert, sehe ich derzeit keine Handhabe gegen den Verkäufer.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat:
Seine Verkäuferpflichten hat der Verkäufer erfüllt,

Wenn es keien Lieferterimin gab würde ich das auch so sehen.
Aber bei Liefertermin sieht das etwas anders aus.

Aber ich wette da gibt es bald ein einsprechendes OLG Urteil zu ...



Zitat:
Aber so lange es sich nicht um verderbliche Ware handelt, die durch den langen Transport an Wert verliert, sehe ich derzeit keine Handhabe gegen den Verkäufer.

Na, wenn alles scheitert, man könnte immerhin widerrufen und wo anders kaufen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18114 Beiträge, 9846x hilfreich)

Zitat:
Aber ich wette da gibt es bald ein einsprechendes OLG Urteil zu ...

Woher nimmst du diese Gewissheit?

Eine Firma, die versucht hatte von der Post liegen gebliebene Briefe zurück zu bekommen, um sie einem anderen Lieferdienst übergeben zu können, hat zumindest im Eilverfahren eine Niederlage kassiert:
http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/poststreik-rechtsstreit-um-liegengebliebene-sendungen-geht-weiter-13679202.html

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat:
Woher nimmst du diese Gewissheit?

1. ich schireb "ich wette" nicht "ich garantiere" :)
2. kenne ich 2 seriöse Firmen mit gutem Budget für die Rechtsverfolgung die da eine Klärung anstreben. Vermutlich gibt es auch noch einige andere ...



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#18
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2556x hilfreich)

Zitat:
Ja, aber bislang ist die Ware noch nicht untergegangen.
Und die Wahrscheinlichkeit dass sie untergehen wird, ist auch gering.


Wer spricht von Untergang? Das war nur eine Analogie. Nach deiner Auffassung könnte man also auch die Ware einem Versender übergeben, der nur einmal im Jahr ausliefert und der K hat keinen Anspruch gegen den (gewerblichen) VK, weil die Ware ja einem Versender übergeben wurde, "irgendwann" ausgeliefert wird und nicht untergegangen ist?

Ich wollte damit nur sagen, daß höhere Gewalt offenbar kein Grund ist, sich Lieferverpflichtungen zu entziehen. Also kann auch ein Streik kein Grund sein, dem K das Risiko aufzuerlegen, wann dieser vielleicht mal beendet sein wird.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18114 Beiträge, 9846x hilfreich)

Zitat:
Das war nur eine Analogie. Nach deiner Auffassung könnte man also auch die Ware einem Versender übergeben, der nur einmal im Jahr ausliefert und der K hat keinen Anspruch gegen den (gewerblichen) VK, weil die Ware ja einem Versender übergeben wurde, "irgendwann" ausgeliefert wird und nicht untergegangen ist?

Nö.
Denn dann träfe den Verkäufer ein Auswahlverschulden (ungeeigneten Lieferanten ausgewählt).

Aber im Fall des Fragestellers kann man ja nicht behaupten, dass der Verkäufer mit DHL einen ungeeigneten Lieferanten ausgewählt hat. DHL liefert im allgemeinen ganz zuverlässig und liefert nach eigenen Angaben trotz Streik 80% aller Pakete pünktlich aus. Zumindest in meiner Region stimmt das auch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat:
Aber im Fall des Fragestellers kann man ja nicht behaupten, dass der Verkäufer mit DHL einen ungeeigneten Lieferanten ausgewählt hat.

Sehe ich anders.
Wenn zum Zeitpunkt des Versandes (schon länger) klar ist, das es bei dem Dienstleister zu einem unbefristeten, unbegrenzten Streik kommt bei dem es absehbar kein Ende gibt, dann würde ich da schon sehen, das der Lieferant einen ungeeigneten Erfüllungsgehilfen gewählt hat.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18114 Beiträge, 9846x hilfreich)

Zitat:
Wenn zum Zeitpunkt des Versandes (schon länger) klar ist, das es bei dem Dienstleister zu einem unbefristeten, unbegrenzten Streik kommt bei dem es absehbar kein Ende gibt, dann würde ich da schon sehen, das der Lieferant einen ungeeigneten Erfüllungsgehilfen gewählt hat.

Wie gesagt:
Die Post sagt, dass 80% aller Pakete trotzdem ohne Verzögerungen ankommen.
Und zumindest in meiner Region ist das sogar untertrieben.
Hier ist vom Streik genau gar nichts zu spüren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Aber im Fall des Fragestellers kann man ja nicht behaupten, dass der Verkäufer mit DHL einen ungeeigneten Lieferanten ausgewählt hat.
Sehe ich anders.
Wenn zum Zeitpunkt des Versandes (schon länger) klar ist, das es bei dem Dienstleister zu einem unbefristeten, unbegrenzten Streik kommt bei dem es absehbar kein Ende gibt, dann würde ich da schon sehen, das der Lieferant einen ungeeigneten Erfüllungsgehilfen gewählt hat.


Sehe ich genau so !
Wir und auch viele andere Menschen in unserem Kreis warten seit 3 Wochen auf Ihr Päckchen bzw auf ihr Paket. Laut Verfolgungsnummer liegen sie in Krefeld .
Auf Nachfragen beim Versender wurde uns gesagt, dass man eben Rahmenverträge mit DHL hat.

Wie blöd sind die ???
Für uns alle hier unverständlich, wie man - bei Wissen von diesem Streik- noch bei demselben Anbieter etwas versenden kann!
Dieser erfüllt ja den Rahmenvertrag auch nicht, weil er nicht liefert !

Aber es gibt ja, auch für die Zukunft noch andere Zusteller, bzw Paketversandhandel.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
sangos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Wie sieht es denn jetzt nach dem Streik aus. Kann ich dem Händler jetzt eine Frist setzen? Mein Paket liegt jetzt fünf Wochen in Krefeld rum und laut DHL wird es noch 1-2 Monate dauern bis alle Paket die in Krefeld gelagert sind die Kunden erreichen. So lange werde ich definitiv nicht mehr warten. Und wie sieht es mit meinem Rückgaberecht aus. Kann ich die Annahme verweigeren und mein Geld noch zurück verlangen? Ist ja schon über 14 Tage die gesetzlich verankert sind.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12008 Beiträge, 4431x hilfreich)

Zitat (von sangos):
Und wie sieht es mit meinem Rückgaberecht aus.

Das haben Sie immer noch.
Zitat (von sangos):
Kann ich die Annahme verweigeren und mein Geld noch zurück verlangen

Ja
Zitat (von sangos):
Ist ja schon über 14 Tage die gesetzlich verankert sind.

Diese Frist beginnt erst mit dem Erhalt der Ware zu laufen ;)

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
sangos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Und wie sieht es mit der Lieferfrist aus? Kann ich dem Händler jetzt eine Lieferfrist setzen da der Streik ja jetzt vorbei ist?
Bis jetzt hat der Händler sich ja immer auf höhere Gewalt berufen und hat zuletzt gar nicht mehr auf meine Mails reagiert.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12008 Beiträge, 4431x hilfreich)

Zitat (von sangos):
Und wie sieht es mit der Lieferfrist aus? Kann ich dem Händler jetzt eine Lieferfrist setzen da der Streik ja jetzt vorbei ist?


Sicherlich können Sie eine Frist setzen, nur was wird das bringen?
Der VK hat keinen Einfluss auf die Abarbeitung des liegengebliebenen Bestände der DHL und DHL wird deswegen kaum schneller liefern.
Die Frage ist was Sie möchten eigentlich haben Sie zwei Möglichkeiten wenn Sie die Ware schnell haben möchten.
Den VK darum bitten die Ware erneut zu versenden (fraglich ob er das macht) und das zweite Paket falls es dann mal kommt zurücksenden, oder aber den Rücktritt erklären und die Ware anderweitig besorgen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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