Guten Tag.
Mir ist es nun passiert das DHL ein Paket an einen Ablageort ablegt. Dieser Ablageort wurde nicht online angegeben, sondern über einen Flyer 05.2017. Ich habe einen sonlen Flyer nie gesehen oder unterschrieben.
Über das DHL.de Portal oder die App kann man für jede Lieferung einzeln oder generell einen Ablageort angeben, was ich nie getan habe.
Nun beruft sich DHL auf diesen Ablageort udenn die Lieferung ist nicht auffindbar.
Muss auf den "Flyer" denn eine Unterschrift? Wie zum Teufel kann man den Ablageort stornieren den man nie angegeben hat, wenn nicht über das Portal?
DHL beruft sich auf Ablagevertrag
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatDieser Ablageort wurde nicht online angegeben, sondern über einen Flyer 05.2017. Ich habe einen sonlen Flyer nie gesehen oder unterschrieben. :
Das ist dann doch mal stark erklärungsbedürftig.
ZitatMuss auf den "Flyer" denn eine Unterschrift? :
Nö.
ZitatWie zum Teufel kann man den Ablageort stornieren den man nie angegeben hat, wenn nicht über das Portal? :
Im 16. Jahrhundert erfand eine gewisse Familie von Thurn und Taxis etwas das es bis in die heutige Zeit geschaft hat: man nennt es "Post".
Und im Gegensatz zu Telefon, E-Mail oder Online-Formularen erhält man dort sogar eine Zustellbestätigung wenn man es z.B. als Einschreiben-Einwurf versendet.
Aber warum sollte man einen Ablageort stornieren den man doch angeblich nie beauftragt hat?
ZitatAber warum sollte man einen Ablageort stornieren den man doch angeblich nie beauftragt hat? :
Weil DHL dort ein Paket abgeliefert haben will, als wir im Urlaub waren.
Angeblich steht dort der "Abstellort" und "nicht klingeln".
So etwas habe ich nie beauftragt. Ich gehe sonst immer zur Post meine Packete holen.
ZitatIm 16. Jahrhundert erfand eine gewisse Familie von Thurn und Taxis etwas das es bis in die heutige Zeit geschaft hat: man nennt es "Post". :
Und im Gegensatz zu Telefon, E-Mail oder Online-Formularen erhält man dort sogar eine Zustellbestätigung wenn man es z.B. als Einschreiben-Einwurf versendet.
Wieso sollte man es stornieren wenn man es nie angegeben hat? WO soll man es stornieren? Nicht bei DHL. Habe heute schon mit einer netten Dame von DHL telefoniert. Das läuft über die Zustellbasis.
Der Zusteller nimmt immer die aktuellste Meldung die ihm angezeigt wird sagte sie mir.
Wenn ich nun in das DHL Portal gehe, und dort ist kein Abstellort generell oder für diese spezielle Lieferung hinterlegt, dann ist das doch sehr aktuell. DHL überschreibt das aber mit einem Flyer von 2017, den ich noch nie gesehen hab.
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ZitatDHL überschreibt das aber mit einem Flyer von 2017, den ich noch nie gesehen hab. :
Solange man nicht erklärt, was es mit diesem ominösen Flyer auf sich hat ...
ZitatNicht bei DHL. :
DHL beruft sich also auf diesen Ablageort, den man bei DHL aber gar nicht stornieren kann?
ZitatDHL beruft sich also auf diesen Ablageort, den man bei DHL aber gar nicht stornieren kann? :
Habt ihr nie auf DHL.de einen Ablageort für bestimmte Lieferungen angegeben? Das kann man dort wohl auswählen. Bei mir ist dort aber nicht ausgewählt. Also könnte man doch davon ausgehen das das Paket wenn es nicht zustellbar ist, in eine Filiale geliefert wird?
ZitatAlso könnte man doch davon ausgehen das das Paket wenn es nicht zustellbar ist, in eine Filiale geliefert wird? :
Könnte man.
Nur gibt es hier halt den ominösen "Flyer" ...
Da man hier keine Bilder oder PDFs hochladen kann, hier mal der link wie der Flyer ausgesehen haben soll.
https://pdfslide.tips/documents/dhl-ablagevertrag-dhl-ablagevertrag-author-paketdade-subject-ablagevertrag.html?page=1
Von wem kam denn das Paket? Von einem gewerblichen Händler?
Dieser ist dafür zuständig, dass die Ware geliefert wird. Er ist auch Vertragspartner von DHL. Also Händler anweisen, die Ware zu liefern.
Wenn dieser sich auf die DHL Aussage mit dem Ablageort beruft, dann bestreitet man dass es diesen je gegeben hat. Dann möge der Händler sich von DHL den Nachweis dafür geben lassen (was DHL wohl nicht kann, wenn du tatsächlich nur so etwas ausgefüllt hast).
Dann hat aber auch der Händler DHL gegenüber einen Erstattungsanspruch. Dir Gegenüber muss er nochmal liefern. Wie der Händler das dann mit DHL verkaspert, muss dich nicht interessieren.
Alles vorausgesetzt, die Sendung kam von einem gewerblichen Händler und es gab wirklich nie diese Vereinbarung zum Abstellort.
ZitatDa man hier keine Bilder oder PDFs hochladen kann, hier mal der link wie der Flyer ausgesehen haben soll. :
Das sit ja nun alles andere als ein "Flyer".
Dann möge der Zustelldienst doch bitte das rechtsgültig unterzeichnete Dokument vorlegen um sich zu entlasten.
Ganz genau. DieserMeinung bin ich auch.
Also es geht hier weiter.
DHL hat mir in einer email bestätigt das die erste Auskunft falsch war, und ich wirklich keinen Ablagevertrag habe.
Das ging jetzt 2 Pakete lang gut, nun wurde wieder eins abgelegt. Steht auch so in der App.
Der Shop hat darauf hin den Kaufpreis zurückerstattet.
Ich dachte nun ist das bei DHL endlich mal angekommen das es bei mir keinen Ablagevertrag bibt.
Könnt ihr euch wohl denken was drei Pakete später passiert ist. Mielewaschmittelkartuschen stehen einfach vor der Hauseingangstür von jedem einzusehen der vorbeigeht.
Katzenstreu steht vor der Nachbarsgarage.
Und das neuste, ein Paket von Gallaxus .de eine Applewatch ist natürlich weg.
Der Shop beruft sich jetzt auf den Ablagevertrag und die Unterschrift von ich glaube, dem Fahrer. Meine ganz sicher nicht, und meint das ich das mit DHL klären soll, und hält sich vollkommen raus.
-- Editiert von User am 1. Oktober 2023 18:49
ZitatDer Shop beruft sich jetzt auf den Ablagevertrag :
Da hat man ja die Bestätigung das es den gar nicht gibt.
Der Shop sitzt in DE oder mindestens in der EU?
An solch einen "Flyer" kann ich mich sogar erinnern. Es ist schon viele Jahre her, dass solch einer mal in meinem Briefkasten lag als ich nicht zu Hause war um ein Paket anzunehmen. Ich selbst hatte diesen ausgefüllt und seitdem werden meine Pakete an meinem Wunschort abgelegt. Das war aber schon lange vor 2017, zu einer Zeit als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte. Das muss bei mir so um 2000 gewesen sein. Ja, wenn dieser Zettel einmal ausgefüllt wurde, dann gilt der natürlich immer noch und zwar so lange, bis die Einwilligung widerrufen wird. Wenn sich DHL auf das Vorhandensein einer solchen Einwilligung bezieht, dann gehe ich im ersten Moment auch einmal davon aus, dass diese existiert. Wenn der Fragesteller der Meinung ist, dass solch eine Einwilligung nicht existiert und DHL nicht Willens ist den Schaden zu erstatten, dann hilft nur der Klageweg. Erst dann ist DHL in der Pflicht nachzuweisen, dass solch eine Einwilligung existiert.Zitathier mal der link wie der Flyer ausgesehen haben soll. :
Wie bitte kann es sein das wenn es so einen Vertrag geben sollte, alle kommenden Lieferungen damit Überschrieben werden?
Ja der Shop sitzt in Deutschland
ZitatWenn der Fragesteller der Meinung ist, dass solch eine Einwilligung nicht existiert :
Lesen hilft ...
ZitatDHL hat mir in einer email bestätigt das die erste Auskunft falsch war, und ich wirklich keinen Ablagevertrag habe. :
ZitatWie bitte kann es sein das wenn es so einen Vertrag geben sollte, alle kommenden Lieferungen damit Überschrieben werden? :
Die Frage verstehe ich nicht.
Verträge gelten solange bis sie enden - was in der Regel durch eine Kündigung erfolgt.
ZitatJa der Shop sitzt in Deutschland :
Dann würde ich das übliche Verfahren machen.
Dem Shop entsprechend mitteilen, dass es keinen Ablagevertrag gibt. Sein Erfüllungsgehilfe Mist gebaut hat und er noch in der Pflicht ist und entsprechend die Erfüllung schuldet.
Wie wurde bezahlt?
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, das hier ein systematisches Versagen des Zustelldienstleisters vorliegt
DHL anschreiben mit Verweis auf die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, zugleich abmahnen mittels strafbewehrter Unterlassungserklärung, nach fruchtlosem Fristablauf verklagen.
Zitat:
Das ging jetzt 2 Pakete lang gut, nun wurde wieder eins abgelegt. Steht auch so in der App.
Der Shop hat darauf hin den Kaufpreis zurückerstattet.
...
Mielewaschmittelkartuschen stehen einfach vor der Hauseingangstür von jedem einzusehen der vorbeigeht.
Katzenstreu steht vor der Nachbarsgarage.
Auf dieses rechtswidrige Verhalten hat man wie konkret reagiert?
Ich hab ja DHL drauf hingewiesen das ich kein Ablagevertrag habe.
Ich habe einfach Angst ein Schreiben auf zu setzten um diesen nicht existenten Ablagevertrag zu kündigen, weil mir DHL evtl so ein Strick draus dreht von wegen "Du hast den Ablagevertrag schriftlich gekündigt, also hattest du einen" oder so.
In der App kann man in seinem Konto einen Dauerhaften, und einen Einmaligen Ablagepunkt auswählen. Ist beides aus bei mir.
ZitatIch habe einfach Angst ein Schreiben auf zu setzten um diesen nicht existenten Ablagevertrag zu kündigen :
Das wäre - wie man völlig richtig erkannt hat - auch so ziemlich das dümmste was man machen kann ...
-- Editiert von User am 2. Oktober 2023 17:45
Jetzt geht die gleiche Leier wieder los. Angeblich habe ich einen Ablagevertrag von 2017 laufen. Dokumente von diesem Ablagevertrag muss man mir aber nicht nachweisen sagt DHL.
Was soll das für ein Vertrag sein der nirgends unterschrieben wurde und aufbewart wird?
ZitatJetzt geht die gleiche Leier wieder los. :
Dem kann man ja nun bestens gegenhalten...
Wie aber kann es sein, dass DHL mir keinen Nachweis über mein Vertrag schuldig ist? Und auch Galaxus.de sich mit der Antwort "Alagevertrag" rausredet?
ZitatWie aber kann es sein, dass DHL mir keinen Nachweis über mein Vertrag schuldig ist? :
Weil es keine Möglichkeit des Zwanges gibt.
Gerichtsverfahren würden sie dann bei entsprechender Argumentation logischerweise verlieren.
ZitatUnd auch Galaxus.de sich mit der Antwort "Alagevertrag" rausredet? :
Das ist kein rausreden, die bekommen die Info "abgelegt nach Ablagevertrag" und damit sind die erst mal raus. Laut Gesetz ist es beim Ablagevertrag das Problem des Käufers.
Weil man normalerweise selbst immer Kopien von Verträgen hat. Hat man keine Kopie gemacht, dann läuft das unter Motto "selbst schuld".ZitatWie aber kann es sein, dass DHL mir keinen Nachweis über mein Vertrag schuldig ist? :
Der Vertragspartner ist nicht verpflichtet dir eine Kopie von deinem Vertrag zu senden.
Erst vor Gericht wird sich so etwas dann aufklären lassen.
Weil das dann der Vertragsinhalt wäre. Daher verstehe ich diese Frage nicht.ZitatWie bitte kann es sein das wenn es so einen Vertrag geben sollte, alle kommenden Lieferungen damit Überschrieben werden? :
Ein 2. Paket ist nun verschwunden?ZitatUnd das neuste, ein Paket von Gallaxus .de eine Applewatch ist natürlich weg. :
Evtl. ist ja auch diese Auskunft falsch und es besteht doch ein Ablagevertrag. Egal, da DHL auf dem Standpunkt steht, dass ein schriftlicher Ablagevertrag bestünde sehe ich keine andere Möglichkeit als den Klageweg zu beschreiten.ZitatDHL hat mir in einer email bestätigt das die erste Auskunft falsch war, und ich wirklich keinen Ablagevertrag habe. :
Auf diesem Flyer muss man die Personalausweisnummer und die Unterschrift hinterlegen. Was ich sicher nie gemacht habe.
Na dann sollte einer Klage doch nichts im Wege stehen.
ZitatWeil man normalerweise selbst immer Kopien von Verträgen hat. Hat man keine Kopie gemacht, dann läuft das unter Motto "selbst schuld". :
Der Vertragspartner ist nicht verpflichtet dir eine Kopie von deinem Vertrag zu senden.
Erst vor Gericht wird sich so etwas dann aufklären lassen.
Ach ja? Und wenn er wirklich keinen Vertrag unterschrieben hat? Woher soll er dann eine Kopie haben?
Wenn den Vertrag vielleicht eine Frau Müller unterschrieben hat, die 2017 hier gewohnt hat, dann gilt das aber nicht für den TS!
Wenn jetzt sogar die Unterschrift gefälscht wurde - ist keine Story: ist bei uns schon paar mal passiert! - besteht seht wohl ein Anspruch auf Einsicht in den Vertrag.
Also: PeterPaul: sagen, du möchtest den unterschriebenen Vertrag sehen, denn du hast da nicht unterschrieben. Ansonsten einen Anwalt beauftragen. Rechtschutz hast du doch hoffentlich?
Das mit dem Vertrag aushändigen hab ich schon versucht. DHL sagt sie müssen mir keinenNachweis über diesen Vertrag erbringen.
ZitatAnsonsten einen Anwalt beauftragen. Rechtschutz hast du doch hoffentlich? :
oder zumindest hier mal nachfragen: https://www.frag-einen-anwalt.de/
anders wird der Fall sicher nicht zu deiner Zufriedenheit gelöst!
ZitatAlso: PeterPaul: sagen, du möchtest den unterschriebenen Vertrag sehen :
Was soll eigentlich dieses offenkundig völlig sinnlose Bohei um das zeigen des unterschriebenen Vertrages? Es ist doch völlig logisch das der nicht gezeigt werden kann.
Ich würde da auch nicht weiter rumdiskutrieren, sondern das übliche Verfahren machen.
Wie bereits geschrieben, dann steht ja einer Klage nichts im Wege.ZitatUnd wenn er wirklich keinen Vertrag unterschrieben hat? :
Wie bereits geschrieben, man hat als Vertragspartner kein Anrecht auf Kopie der Ausfertigung des Vertragspartners.ZitatWenn jetzt sogar die Unterschrift gefälscht wurde -........ - besteht seht wohl ein Anspruch auf Einsicht in den Vertrag. :
Korrekt. Daher => Klage einreichen, dann muss der Vertrag offen gelegt werden.ZitatDHL sagt sie müssen mir keinenNachweis über diesen Vertrag erbringen. :
ZitatKlage einreichen, dann muss der Vertrag offen gelegt werden. :
Nein, wie geschrieben, auch da gibt es kein "muss" ...
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